1250/J XXVI. GP

Eingelangt am 04.07.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend: Einkünfte SMP aus Griechenlandhilfe

Sehr geehrter Herr Bundesminister für Finanzen!

Ende Juni wurde medial bekannt, dass Deutschland an den Griechenland-Hilfen 2,9 Mrd. „verdient" hätte. Das Finanzministerium berichtet vierteljährlich im Rahmen der Berichte zum Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz und zum Europäischen Stabilitätsmechanismus zu den aktuellen Entwicklungen der Programmländer im Rahmen der Hilfsprogramme, darunter auch Griechenland. In der aktuell veröffentlichten Analyse des Budgetdienstes wird dargestellt, dass Griechenland bisher 238,3 Mrd. an bilateralen Darlehen und Finanzhilfen erhalten hätte[1]. Zur Erleichterung der Schuldentragfähigkeit wären zuletzt sowohl die Laufzeiten der EFSF-Darlehen als auch die Rückzahlungen um zehn Jahre verlängert worden, und zusätzlich könnten auch ein Teil der Zinsgewinne der Notenbanken aus den griechischen Anleihenankäufen zurück bezahlt werden; für die kolportierten „Zinsgewinne" in Deutschland wird darauf verwiesen, dass diese von der deutschen Bundesbank an den Staatshaushalt überwiesen werden. [2]

Unabhängig von der Frage, ob man angesichts der im Rahmen des Rettungspaketes geleisteten Hilfsgeldern von "verdienen" im Sinne von Gewinn sprechen kann, ist es für die politische Bewertung des Hilfspaketes relevant, aktuelle Informationen vorliegen zu haben.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

Anfrage:

1)   Für Griechenland wurden drei Hilfsprogramme beschlossen. Aus Sicht des

österreichischen Budgets: wie hoch waren die zugesagten Kapitalhilfen für das 1. und 2. Programm?

2)      Wieviel Kapital hat Österreich für das 3. Programm zugesagt?

3)      Wie hoch sind die übernommenen Garantien/Haftungen, in Summe und aufgegliedert für die drei Programme?

4)      Wie hoch sind die per Ende 1. Quartal 2018 in Summe geleisteten Finanzhilfen (Kapitalzahlungen), in Summe und aufgegliedert für die drei Programme?

5)      Wie hoch sind die per Ende 1. Quartal 2018 noch nicht abgerufenen aber zugesagten Finanzhilfen, in Summe und aufgegliedert für die drei Programme?

6)      Wie hoch sind die per Ende 1. Quartal 2018 übernommenen Bundeshaftungen, in Summe und aufgegliedert für die drei Programme (bitte um getrennte Darstellung von Kapital, Garantien und Zinsen)?

7)      Wie hoch sind die per Ende 1. Quartal 2018 in Summe vereinnahmten Zinsen oder sonstigen Gewinne, in Summe und aufgegliedert für die drei Programme? Wohin und in welcher Höhe sind diese Einnahmen geflossen bzw. rücküberwiesen worden (bitte um jährliche Darstellung)?

8)      Wie hoch sind die per Ende 1. Quartal 2018 in Summe ausstehenden Beträge je Programm und bis zu welchem Zeitpunkt werden sie zurückbezahlt sein? Werden für den vorgesehenen Umbau/die Erweiterung des ESM zusätzliche Budgetmittel aus dem Österreichischen Bundeshaushalt notwendig sein?

9)      Zu den geschätzten SMP-Einkünften Österreichs von Beginn des jeweiligen Programmes bis 2018:

2012 wurde beschlossen diese Einkünfte der Notenbanken aus dem Securities Markets Programm ab 2013 an Griechenland zu überweisen.

a.       Bitte um jährliche Aufgliederung der geschätzten Gewinne (Zinsen) aus den Anleihenkäufen,

b.     jährliche Darstellung der tatsächlich an Griechenland wieder rücküberwiesenen Zinsen/Gewinne,

c.      jährlicher Saldo der erzielten aber nicht rücküberwiesenen Zinsen/Gewinne,

d.     jährlicher Saldo der nicht rücküberwiesenen Zinsen/Gewinne, die dem Bundeshaushalt zugeflossen sind und

e.      Erläuterung der Vorgangsweise bezüglich nicht rücküberwiesenen aber auch nicht in den Bundeshaushalt geflossenen Geldern (soweit vorhanden).

10)   In der Eurogruppen-Sitzung vom Juni 2018 wurde vereinbart, die 2014 unterbrochene Weiterleitung der SMP-Gewinne an Griechenland wieder aufzunehmen.

a.       Wie hoch waren die SMP-Gewinne aus österreichischer Sicht, die vor der 2012 getroffenen Entscheidung erzielt wurden (bitte um jährliche Darstellung)? Wurden diese an Griechenland weitergeleitet? Wenn nicht: sind sie dem Bundeshaushalt zugeflossen?

 

 

b.      Wie hoch waren die seit 2012 erzielten SMP-Gewinne aus Österreichischer Sicht, bitte um jährliche Darstellung für 2012-2017? Sind diese von dem aktuellen Beschluss der Eurogruppe vom Juni 2018 umfasst? Wenn ja: wann werden sie voraussichtlich an Griechenland rücküberwiesen? Wenn nein: wohin werden diese Gewinne überwiesen werden?

c.       Wie viel der österreichischen SMP-Gewinne (und welchen Jahren sind sie zurechenbar) wurden auf das ESM-Sonderkonto überwiesen? Wurde dieses Geld an Griechenland weitergeleitet? Wenn nein: wann wird dieses Geld ausbezahlt werden bzw. wieviel liegt noch auf dem ESM-Konto?

An das Schreiben des Herrn Präsidenten des Nationalrates an den Herrn Bundeskanzler betreffend Qualitätsverbesserungen bei der Beantwortung von Anfragen vom April 2018 darf erinnert werden.



[1]https://www.parlament.av.at/ZUSD/BUDGET/2018/BD_-_Stabilisierungsmassnahmen_im_Euroraum_im_1._Quartal_2018.pdf. S. 8.

[2] ebenda, Seite 11