1327/J XXVI. GP

Eingelangt am 05.07.2018
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Anfrage

des Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde an den

Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt Mag. Gernot Blümel, MBA betreffend „Fertigstellungsanzeige 21er Haus"

Begründung

In den Jahren zwischen 2008 (Projektbeginn) und 2012 (Gesamtfertigstellung) kam es zur  Sanierung des 21er Hauses. Dieses Bauprojekt wurde durch mehrere Rechnungshofberichte[1] dem Nationalrat zur Kenntnis gebracht.

Hinsichtlich einer baurechtlichen Fertigstellungsanzeige (nach § 128 Bauordnung für Wien) zeichneten die Rechnungshofberichte folgendes Bild:

Im Rahmen der ursprünglichen Überprüfung stellte der Rechnungshof fest, dass eine Fertigstellungsanzeige derzufolge das Bauvorhaben bewilligungsgemäß und im Einklang mit den Bauvorschriften ausgeführt wurde, weder durch die Burghauptmannschaft, die dazu verpflichtet gewesen wäre, noch durch die Galerie Belvedere, der die Burghauptmannschaft diese Pflicht vertraglich übertragen hatte, erwirkt wurde.

Bereits in der Stellungnahme zum ursprünglichen Bericht sprach die Galerie Belvedere davon,     dass die Fertigstellungsanzeige im ersten Quartal 2014 abgeschlossen sein wird.

Bei der Follow-up Überprüfung die im Jahr 2016 vorgenommen wurde, stellte sich indes heraus, dass eine solche Fertigstellungsanzeige noch immer fehlte. Die Galerie Belvedere hatte zwar im Dezember 2015 ein Ziviltechnikerbüro beauftragt, die Fertigstellungsanzeige zu erwirken, welche aber zur Zeit der Follow-up Überprüfung noch nicht vorlag. Da Unklarheit darüber herrscht, ob    eine solche Fertigstellungsanzeige in der Zwischenzeit tatsächlich erfolgte

stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE:

1.         Liegt eine Fertigstellungsanzeige hinsichtlich der Sanierung des 21er Hauses vor?

2.         Gibt es zur Zeit offene Bau- bzw Sanierungsprojekte des 21er Hauses bzw der Galerie Belvedere für die noch keine Fertigstellungsanzeige erfolgte?

2a.    Wenn ja, wie lauten die Aktenzahlen der Bauakte für diese Projekte?

2b.   Wenn ja, werden die betroffenen Gebäude(teile) inzwischen für Ausstellungen genutzt?

3.         Wie lautet bzw lautete die Aktenzahl des Bauakts der Wiener Baupolizei für das Projekt Sanierung des 21er Hauses für die Bauphase „BHÖ" und die Bauphase „Galerie Belvedere“?

4.         Wurden Gebäude bzw Gebäudeteile des 21er Hauses bzw der Galerie Belvedere bereits vor Erstattung einer vollständig belegten Fertigstellungsanzeige benützt?

5.         Ergaben sich seit der Eröffnung am 15. November 2011 rechtliche Konsequenzen, wie beispielsweise Verwaltungsstrafen, die auf das Nichtvorliegen einer Fertigstellungsanzeige zurückzuführen gewesen sind?



[1] RH Reihe Bund 2014/6; Nachgefragt Reihe Bund 2015/18; Follow-up Überprüfung Reihe Bund 2017/11.