1375/J XXVI. GP

Eingelangt am 06.07.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumenten­schutz

betreffend Auszahlungs- und Aufsichtsgebühren der SV-Träger

WKÖ-Sozialversicherungsstudie zeigt, wie SV-Träger ihre Verwaltungskosten kleinrechnen

Die Sozialversicherungsstudie der Wirtschaftskammer Österreich ("Effizienzpotenti­ale in der Sozialversicherung", 2017) berichtet auf den Seiten 39 u. 40: "Es fällt auf, dass in den österreichischen „Weisungen für die Rechnungsführung bei der Sozial­versicherung“ der Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand nicht alle möglichen Ver­waltungskosten umfasst. Die Aufzählung expliziter Kostenpositionen ist im internatio­nalen Vergleich unvollständig. Insbesondere fehlen die der Verwaltungstätigkeit zu­geschriebenen Abschreibungen. Eine Reihe von weiteren, in der Aufzählung nicht aufgeführten Kostenpositionen werden in der Erfolgsrechnung der österreichischen SV-Träger unter „sonstige betriebliche Aufwendungen“ erfasst. Sowohl in Deutsch­land als auch in der Schweiz sehen die entsprechenden Vorschriften eine viel brei­tere Definition von Verwaltungskosten vor."

https://news.wko.at/news/oesterreich/Studie-c-alm-Effizienz-in-der-Sozialversiche- rung-15.3.2017.pdf

"Sonstige betriebliche Ausgaben" => Verschiebebahnhof für Verwaltungskos­ten

Laut WKÖ-SV-Studie gewähren die "Weisungen für die Rechnungsführung bei der Sozialversicherung", die vom BMASGK erlassen werden, den SV-Trägern also die Möglichkeit, Verwaltungsleistungen aus ihren "Verwaltungs- und Verrechnungsauf­wendungen" herauszurechnen. Spannend erscheint aber nicht nur, dass Verwal­tungsleistungen aus der Gebarungsposition "Verwaltungs- und Verrechnungsauf­wand" auf die "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" verschoben werden können, sondern auch um welche Positionen es sich dabei genau handelt.

Leider veröffentlicht nach wie vor nicht jeder SV-Träger Detail-Aufstellungen zu den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen", der gut aufbereitete Jahresbericht der WGKK ermöglicht jedoch einen Einblick. Dort erfährt man, dass unter "Sonstige be­triebliche Aufwendungen" beispielsweise folgende Aufwände verbucht werden: IT- Kosten (e-card, ELGA, IT-SV), Verbandsbeiträge, Subventionen/Mitgliedsbeiträge, Aufsichtsgebühren, Kosten für leerstehende Räume, Spenden, Öffentlichkeits-/Re- präsentationsaufwendungen, etc.

https://www.wgkk.at/cdscontent/load?contentid=10008.645433&version=1507719995

Künstlich kleingerechnete Verwaltungskosten sollen gegen SV-Reformen schützen

Pikantes Detail: Die Umgehungsmöglichkeit der Verwaltungskosten auf "Sonstige be­triebliche Aufwendungen" senkt nicht nur den "Verwaltungs- und Verrechnungsauf­wand", sondern auch die daraus resultierende offizielle SV-Verwaltungskostenquote (siehe "Die österreichische Sozialversicherung in Zahlen"). Somit wird der SV und ih­ren Funktionären seit Jahren die Möglichkeit gegeben, sich mit einer künstlich klein­gerechneten Verwaltungskostenquote gegen Reformen zu wehren. "Von 100 Euro kommen fast 98 Euro den Versicherten zugute." schreibt beispielweise der ÖGB- und SV-Funktionär Manfred Anderle, in Bezugnahme auf die Quote aus "Die österreichi­sche Sozialversicherung in Zahlen".

Auszahlungs- und Aufsichtsgebühren der SV-Träger in den "Sonstigen betrieb­lichen Aufwendungen"

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die SV-Träger "Auszahlungsgebüh­ren" und "Aufsichtsgebühren" auf die Gebarungsgruppe "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" verbuchen, anstatt auf den "Verwaltungs- und Verrechnungsauf­wand". Außerdem interessieren die Überlegungen des BMASGK, weshalb die „Wei­sungen für die Rechnungsführung bei der Sozialversicherung“ das Verbuchen dieser Aufwandsarten auf „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ ermöglichen.

Im Jahresbericht der WGKK findet man diesbezüglich in der Erfolgsrechnung die Po­sitionen "Auszahlungsgebühr" und "Aufsichtsgebühr" in der Gebarungsgruppe "Sonstige betriebliche Aufwendungen".

https://www.sozialversicherunq.at/cdscontent/load?contentid=10008.643707&ver- sion=1504527408

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Welche sachlichen Überlegungen bewegen das BMASGK dazu, in den "Weisun­gen für die Rechnungsführung bei der Sozialversicherung" festzulegen, dass SV- Träger die Postionen "Auszahlungsgebühr" und "Aufsichtsgebühr" auf die Geba­rungsgruppe "Sonstige betriebliche Aufwendungen" verbucht dürfen, anstatt auf „Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand“?

2.    Welche Konten bezüglich Auszahlungsgebühren gibt es in den Kontenplänen der SV-Träger und welchen Gebarungsgruppen der Erfolgsrechnung sind sie zuge­ordnet?

3.    Für welche Dienstleistungen und an wen werden bei den einzelnen SV-Trägern Auszahlungsgebühren bezahlt?

4.    Wer übernimmt bei den einzelnen SV-Trägern die Aufsicht?


5.    Wie hoch waren bei den einzelnen SV-Trägern die Aufwendungen für "Auszah­lungsgebühren" zwischen 2007 und 2017? (Darstellung je Jahr und Träger)

a.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf Gebarungsgruppe "Verwal- tungs- und Verrechnungsaufwand" verbucht wurde?

b.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf Gebarungsgruppe "Sonstige betriebliche Aufwendungen" verbucht wurde?

c.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf einer anderen Gebarungs­gruppe als in (a.) oder (b.) verbucht wurde?

6.    Wie hoch waren bei den einzelnen SV-Trägern die Aufwendungen für "Auf­sichtsgebühren zwischen 2007 und 2017? (Darstellung je Jahr und Träger)

a.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf Gebarungsgruppe "Verwal- tungs- und Verrechnungsaufwand" verbucht wurde?

b.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf Gebarungsgruppe "Sonstige betriebliche Aufwendungen" verbucht wurde?

c.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf einer anderen Gebarungs­gruppe als in (a.) oder (b.) verbucht wurde?

7.    Gibt es bei den SV-Trägern weitere Gebühren (andere als Auszahlungs- und Aufsichtsgebühren), die auf "Sonstige betriebliche Aufwendungen" verbucht werden?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, der Betrag, der zwischen 2007 und 2017 auf "Sonstige betriebli­che Aufwendungen" verbucht wurde? (Darstellung je Jahr und Träger)