1382/J XXVI. GP

Eingelangt am 06.07.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Maga Karin Greiner, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Verfassung Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Handynutzung

Die Nutzung von Handys und anderen Mobilgeräten bietet eine Reihe von Vorteilen. Gleichzeitig dürfen die negativen Effekte von ständiger Erreichbarkeit auf die Gesundheit der Bediensteten und Ihre Arbeitsbelastung nicht unterschätzt werden.

Die Anforderungen an moderne Kommunikation erfordern außerdem eine ständige Erneuerung und Wartung der Geräte. Weitere Anforderungen entstehen aus den notwendigen Vorkehrungen für die Informationssicherheit.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.       Wie viele Diensthandys sind in Ihrem Ressort im Einsatz?

2.       Um welche Gerätetypen handelt es sich (Aufschlüsselung nach Anzahl und Gerätetyp)?

3.       Wem werden in Ihrem Ressort Diensthandys zur Verfügung gestellt?

4.       Bestehen Richtlinien für die Nutzung von Diensthandys und welchen Inhalt haben diese?

5.       Steht den Bediensteten Ihres Ressorts die Möglichkeit offen, (arbeitsmedizinische) Beratung in Hinblick auf die Folgen permanenter Erreichbarkeit in Anspruch zu nehmen?

6.       Welche Maßnahmen werden Ihrerseits als Dienstgeber getroffen, um die Einhaltung von Ruhezeiten sicherzustellen?

7.       Welche Kosten entstanden im ersten Halbjahr 2018 durch die Neuanschaffung von Diensthandys?

8.       Wie viele davon entstanden für Sie selbst bzw. MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts?

9.       Welche Kosten (inkl. Abschreibungen) entstanden im ersten Halbjahr 2018 durch Beschädigungen oder Fehlfunktionen von Diensthandys?

10.   Wie viele davon entstanden durch unsachgemäßen Gebrauch bzw. leichte oder grobe Fahrlässigkeit?

11.   Wie viele Personen in Ihrem Ressort verfügen über mehr als ein Diensthandy?

12.   Welche Konditionen enthält der von Ihnen mit einem Mobilfunkbetreiber abgeschlossene Vertrag (Freiminuten, Freidaten, Geräteaustausch, etc.)?

13.   Welche Kosten entstanden im ersten Halbjahr 2018 insgesamt aus Verbindungsentgelten (inkl. Daten) für Diensthandys?

14.   Wie viele davon entstanden für Sie selbst bzw. MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts?

15.   Welche Kosten entstanden im selben Zeitraum allein für Datennutzung?

16.   Welche Kosten entstanden durch Roaming-Gebühren?


17.   Werden andere Telefonkosten als jene von Diensthandys von Ihrem Ressort erstattet und wenn ja, in welcher Höhe war dies im ersten Halbjahr 2018 der Fall?

18.   Welche anderen und wie viele sonstige Mobilgeräte sind in Ihrem Ressort im Einsatz (Tablets, Laptops, o.Ä.) (Anzahl aufgeschlüsselt nach Hersteller und Gerätetyp)?

19.   Wie viele dieser Geräte sind mit SIM-Karten ausgestattet?

20.   Welche Kosten entstanden im ersten Halbjahr 2018 durch die Neuanschaffung von sonstigen Mobilgeräten? (aufgeschlüsselt nach Gerätetypen)?

21.   Welche Kosten (inkl. Abschreibungen) entstanden im ersten Halbjahr 2018 durch Beschädigungen oder Funktionsstörungen von sonstigen mobilen Geräten?

22.   Wie viele davon entstanden durch unsachgemäßen Gebrauch bzw. leichte oder grobe Fahrlässigkeit?

23.   Welche Maßnahmen werden gesetzt, um die Sicherheit aller Geräte und der darauf befindlichen Daten zu garantieren (insb. Serverseitige Zugangsbeschränkungen etc.)?

24.   Welches war die teuerste Anschaffung eines Mobilgeräts im ersten Halbjahr 2018 und zu welchem Zweck erfolgte sie?

25.   Welches waren die höchsten monatlichen Verbindungsentgelte (inkl. Daten) für ein einzelnes Mobiltelefon im ersten Halbjahr 2018?