1447/J XXVI. GP

Eingelangt am 12.07.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Aktivitäten österreichischer Unternehmen in Honduras und Guatemala.

Überwiegend nach dem Putsch im Jahr 2009 (in Einzelfällen auch schon zuvor) wurden in Honduras Konzessionen für zahlreiche Infrastrukturprojekte vergeben, die ökologisch, sozial und menschenrechtlich negative Folgen haben. In vielen Fällen kamen die Baugenehmigungen, Umweltgutachten etc. auf illegale Weise unter Missachtung der Konsultationsrechte der betroffenen Bevölkerung zustande. Eine ähnliche Situation besteht im Nachbarland Guatemala.

Spätestens seit der Ermordung der Menschenrechtsaktivistin Berta Cáceres im Jahr 2016 ist auch einer breiteren Öffentlichkeit bekannt, dass Infrastrukturprojekte in Honduras zu schweren Menschenrechtsverletzungen führen können und deshalb besonders sorgfältige Risikoabwägungen entlang der gesamten Lieferkette notwendig sind. Cáceres hatte sich zusammen mit betroffenen Indigenen Gemeinden gegen den Bau des Wasserkraftwerks „Agua Zarca“ zur Wehr gesetzt.

In Honduras sind auch österreichische Unternehmen aktiv und österreichisches Steuergeld im Einsatz.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1.    Für welche österreichischen Unternehmen wurden für deren Aktivitäten in Honduras in den letzten fünf Jahren Haftungen im Rahmen des Ausfuhrförderungsgesetzes übernommen? Bitte um Auflistung nach Unternehmen und Projekt.

2.    Für welche österreichischen Unternehmen wurden für deren Aktivitäten in Guatemala in den letzten fünf Jahren Haftungen im Rahmen des Ausfuhrförderungsgesetzes übernommen? Bitte um Auflistung nach Unternehmen und Projekt.


3.    In welcher Höhe wurden (insgesamt und nach Projekten aufgeschlüsselt) in den letzten fünf Jahren Haftungen im Rahmen des Ausfuhrförderungsgesetzes für Projekte in Honduras und Guatemala übernommen? Bitte um Auflistung ab einer Million Euro pro Unternehmen und Land.

4.    Wurden für Projekte von Geppert Hydopower und von Global Hydro in den letzten fünf Jahren Haftungen im Rahmen des Ausfuhrförderungsgesetzes übernommen?

a. Wenn ja, bitte um Auflistung nach Ländern, Projekten und Summen.

5.    Liegen derzeit (mit Stichtag 30.06.2018) Anträge von Geppert Hydropower bzw. Global Hydro auf Übernahme einer Bundeshaftung der OeKB bzw. dem Ausfuhrförderungs-Beirat vor?

a. Wenn ja, um welche Anträge in welcher Höhe handelt es sich?

6.    Die OeEB hat drei Services: Investitionsfinanzierung, Beteiligungen und Business Advisory Services.

a.    Welche Projekte werden in welchen der drei Bereichen aktuell in Honduras mit welchen Partnerinnen und welchen Summen umgesetzt?

b.    Welche Projekte werden in welchen der drei Bereichen aktuell in Guatemala mit welchen PartnerInnen und welchen Summen umgesetzt?

Bitte um Auflistung nach Serviceart und Unternehmen/PartnerInnen.

7.    Welche Rolle für die Leistungen der OeEB spielen die „Common Approaches for Officially Supported Export Credits and Environmental and Social Due Diligence“ der OECD (2016), die zumindest im Fall hoher Wahrscheinlichkeit schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen (wie in Honduras und Guatemala bei einer Vielzahl von Projekten nachweislich gegeben) sorgfältige Menschenrechtsprüfungen vorsehen?

8.    Verfügt die OeEB über einen Beschwerdemechanismus bei Verstößen gegen soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards bei Projekten?

a.    Wenn ja, wer kann eine Beschwerde einreichen? In welcher Sprache?

b.    Auf welche Weise wird die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Beschwerdemechanismus gewährleistet?

c.    Sind eingereichte Beschwerden und deren Ergebnis öffentlich nachvollziehbar? Wenn ja, wo?

d.    Welche konkreten Reaktionen gab es ggf. auf bisherige nach Beschwerden erhobenen Befunde?

9.    Laut Website der OeEB unterzeichnete diese bereits zum zweiten Mal eine Kreditlinie in der Höhe von 30 Millionen Euro mit der Central American Bank for Economic Integration (CABEI). Die Mittel dienen der Finanzierung von Infrastrukturprojekten mit Fokus auf Erneuerbare Energien in Zentralamerika.

a.    Welchen Transparenzvorgaben unterliegt die Zusammenarbeit?

b.    Welche internationalen Safeguards zum Schutz von sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Mindeststandards werden bei den Projekten der CABEI angewendet?

c.    Welche Rolle spielen die Common Approachs der OECD (2016), die zumindest im Fall hoher Wahrscheinlichkeit schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen sorgfältige Menschenrechtsprüfungen vorsehen?

d.    Welchen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten unterliegen speziell die von der OeEB durch ihre Kreditlinie mitunterstützten Kleinwasserkraftprogramme der CABEI (z.B. ARECA und MIPYMES Verdes)?

e.    Gibt es einen Beschwerdemechanismus bei Verstößen gegen soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards bei Projekten die durch die CABEI finanziert werden?

i.     Wenn ja, wer kann eine Beschwerde einreichen? In welcher Sprache?

ii.    Auf welche Weise wird die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Beschwerdemechanismus gewährleistet?

iii.    Sind eingereichte Beschwerden und deren Verfolg öffentlich nachvollziehbar? Wenn ja, wo?

iv.    Welche konkreten Reaktionen gab es ggf. auf bisherige nach Beschwerden erhobenen Befunde?

v.     Wenn nein, warum nicht?