1461/J XXVI. GP

Eingelangt am 19.07.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Alfred J. NolI, Kolleginnen und Kollegen,

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend die Informationsfreiheit in Österreich

Er wolle „einen gläsernen Staat statt gläserner Bürger“, verkündete 2013 Staatssek­retär Sebastian Kurz (Kurier. 11.02.2013); sogar für ein Informationsfreiheitsgesetz trat er ein. Am 25. März 2014 spricht er als Obmann der JVP vom Prinzip des „open government“, das durch ein neues Informationsfreiheitsgesetz umgesetzt werden würde. Im Regierungsprogramm des Bundeskanzlers Kurz kommt das Wort „Infor­mationsfreiheit“ aber nicht mehr vor.

Das bestehende „Auskunftspflichtgesetz“ aus 1987 ist eine bemerkenswert konzise Norm, deren erster Zweck darin besteht, es jeder Verwaltungsbehörde zu ermögli­chen, Auskünfte zu verweigern. Sei es unter Berufung auf die Amtsverschwiegenheit, oder weil es die übrigen Aufgaben der Behörde „beeinträchtigen“ könnte.

Wenn ein Extrem die grundsätzliche Geheimhaltung aller Dinge der Staatsverwal­tung in der Monarchie war, dann ist das andere die durchsichtige Verwaltung in Schweden, wo sogar Steuerunterlagen Dritter eingesehen werden können. Öster­reich liegt hier nicht etwa in der Mitte. Nein, wir sind im Jahr 2018 in unmittelbarer Nähe zum absolutistischen Pol des Amtsgeheimnisses anzusiedeln.

Dies wird zwar seit Jahren und immer wieder beklagt (vgl. zB „Die Presse“ v. 27.06 2012, „Österreich ist Schlusslicht bei Informationsfreiheit“, oder vor wenigen Wochen die ORF-Berichterstattung zu einer Anfrage an mehr als 2000 Gemeinden der Platt­form Addendum - mit niederschmetternden „Antworten“), es ändert sich jedoch nichts. Im Gegenteil, ins neue Datenschutzgesetz, welches die DS-Grundverord- nung umsetzen soll, hat man gleich wieder eine Blankoklausel eingebaut, die das Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten gegenüber dem Staat praktisch annulliert: § 4 Abs 5 DSG 2018: Das Recht auf Auskunft der betroffenen Person ge­mäß Art. 15 DSGVO besteht gegenüber einem hoheitlich tätigen Verantwortlichen unbeschadet anderer gesetzlicher Beschränkungen dann nicht, wenn durch die Ertei­lung dieser Auskunft die Erfüllung einer dem Verantwortlichen gesetzlich übertrage­nen Aufgabe gefährdet wird.“


In Hinblick auf die anachronistische Situation bezüglich der Informationsfreiheit in Österreich ergeht daher an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschafts­standort, gem. BMG mit den Agenden Koordination und _zusammenfassende Be­handlung in Angelegenheiten der Informationstechnologien, Planung und Einsatz der automationsunterstützten Datenverarbeitung, Datenschutz, und Bereitstellung eines ressortübergreifenden elektronischen Bürqerinformationssystems betraut, folgende

Anfrage:

1)    Gibt es Vorbereitungen zur Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes im Sinne einer Ablösung des bestehenden Auskunftspflichtgesetzes, so dass tat­sächlich die Möglichkeit bestehen würde, die Staatsverwaltung transparenter zu machen?

2)     Falls nein, warum nicht?

3)     Falls ja, bis wann ist mit einer Vorlage zu rechnen?

4)     Wie legt die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort in Ih­rem Vollziehungsbereich § 4 Abs 5 DSG 2018 aus, insbesondere die Wort­folge über die Gefährdung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe, welche ja auch eine im Wirkungsbereich der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sein könnte?

5)     Wie wird die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort in Ih­rem Vollziehungsbereich § 4 Abs 5 DSG 2018 anwenden, insbesondere die Wortfolge über die Gefährdung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe, weI­che ja auch eine im Wirkungsbereich der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sein könnte?