1510/J XXVI. GP

Eingelangt am 16.08.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Wolfgang Katzian
Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

betreffend „Energiegesetz Neu“

 

Die Bundesregierung hat in ihrer Klima- und Energiestrategie die Erarbeitung eines „Energiegesetz Neu“ angekündigt, in das die Aufgabenbereiche des bisherigen
Ökostromgesetzes integriert und weitere Rahmenbedingungen für die Energiewirtschaft (z.B. hinsichtlich Energiespeichern und der Einspeisung von Wasserstoff und Biogas) geschaffen werden sollen. In der Strategie ist davon die Rede, dass das Gesetz spätestens 2020 in Kraft treten soll. Bedenkt man, dass ein Ökostromfördersystem höchstwahrscheinlich von der EU- Kommission geprüft werden muss - was einige Zeit in Anspruch nimmt - stellt sich u.a. die
Frage nach dem konkreten Zeitplan.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus folgende

Anfrage

1.    Erarbeitet das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus derzeit an einem Entwurf zum „Energiegesetz Neu“?

a.     Wenn ja, wann wird der Entwurf voraussichtlich veröffentlicht?

b.    Wenn nein, wann werden die Arbeiten beginnen?

c.     Für wann ist die Beschlussfassung geplant?

2.     Handelt es sich beim „Energiegesetz Neu“ um einen einzelnen Gesetzesvorschlag oder ein Gesetzespaket?

a.    Welche Gesetzesmaterien sollen damit novelliert werden?

b.    Welche Gesetzesmaterien sollen damit ersetzt werden?

c.     In wieweit werden - wie in der Klima- und Energiestrategie angegeben - der Verkehrs- und Wärmesektor im „Energiegesetz Neu“ berücksichtigt?

d.    Welche Ziele sollen in diesen Bereichen über das „Energiegesetz Neu“ erreicht werden?

e.     Welche (energieverbrauchenden Sektoren) sollen mit dem „Energiegesetz Neu“ ganz allgemein adressiert werden?

f.      Soll die Frage der Bundesgesetzgebungskompetenz im Energiebereich vor, nach oder im Zuge der Verhandlungen zum „Energiegesetz Neu“ geregelt werden?

g.     Soll die sogenannte „Netzreserve“ mit dem „Energiegesetz Neu“ geregelt werden?

Bei der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie am 5. Juni 2018 hat ein Vertreter Ihres Ministeriums auf die Frage nach dem weiteren Verlauf des

Notifizierungsverfahrens der KWK-Punkte-Gesetzes mitgeteilt, dass nun ohnehin am "Energiegesetz Neu“ gearbeitet werde.

3.     Heißt das, dass die Bestandssicherung hocheffizienter Anlagen (z.B. KWK-Anlagen), wie in der Klima- und Energiestrategie gefordert, über das "Energiegesetz Neu“ erfolgen wird?

a. Wenn nein, welche sonstigen Maßnahmen setzen Sie zur Bestandssicherung hocheffizienter Anlagen?

4.     Wieviel TWh an erneuerbarer Stromerzeugung müssen ausgebaut werden, um das Ziel 100% bilanzielle Stromversorgung durch erneuerbare Energie im Jahre 2030 zu erreichen?

5.    Soll das „Energiegesetz Neu“ konkrete Ausbaukorridore für erneuerbare Energietechnologien definieren?

6.    Wie hoch soll der jeweilige Beitrag der einzelnen Erzeugungstechnologien zur Zielerreichung sein?

7.    Wird das neue Fördersystem dem Prinzip der kaskadischen Nutzung von Biomasse gerecht werden?

8.    Welche Rolle soll die Weiterführung rohstoffabhängiger Bestandsanlagen spielen?

9.    Wird die Thematik von „Repowering“ von Windkraftanlagen im neuen Fördersystem angesprochen? Wenn ja, mit welcher Stoßrichtung?

10.  Welche Rolle spielt die Naturverträglichkeit des Ausbaus Erneuerbarer Energie?

a. Wird diese in der Ausrichtung des Fördersystems berücksichtigt?

11.  Wird die Auswirkung auf die inländische Wertschöpfung, allen voran auf Arbeitsplatzeffekte, im neuen Fördersystem berücksichtigt werden?

12.  Soll der erforderliche Ausbau zur Erreichung von bilanziell 100 Prozent erneuerbare Stromerzeugung zur Gänze über die neue Ökostromförderung beanreizt werden?

a.     Wenn nein, wieviel Prozent soll über das neue Ökostromförderregime gehoben werden? Welche Maßnahmen sollen getroffen werden, um die restlichen Strommengen auszubauen bzw. mit welchen Maßnahmen soll das erreicht werden?

b.    Wenn ja, wie hoch schätzen Sie das benötigte zukünftige Fördervolumen ein, um dieses Ziel zu erreichen?

13.  Geht das BMNT davon aus, dass durch das neue Ökostromregime die Förderbeiträge steigen, gleichbleiben oder sinken werden? Bitte um Begründung der Annahmen.

14.  Mit welcher Kostenbelastung ist für durchschnittliche Haushaltskundinnen zu rechnen?

15.  Wird der bisherige Finanzierungsmechanismus weiterhin bestehen bleiben oder überlegt das BMNT auch alternative Mechanismen?

a.    Wenn es zu alternativen Mechanismen kommt, welche Schutzmaßnahmen vor steigenden Kosten sind für einkommensschwache Haushalte und die energieintensive Industrie geplant?

16.  Welche Maßnahmen sind geplant, damit der öffentliche Verkehr, insbesondere im urbanen Bereich, nicht unverhältnismäßig mit Ökostromkosten belastet wird, um dem Ziel des Leuchtturms 2 „Stärkung des schienengebundenen öffentlichen Verkehrs“ gerecht zu werden?

17.  Wird es weiterhin eine Kostendeckelung/Obergrenze des jährlichen Fördervolumens geben?

18.  Welchen Technologiemix strebt das BMNT mit der zukünftigen Ökostromförderung an?

19.  Denkt das BMNT an, auch einen technologieneutralen Ansatz zu verfolgen?

20.  Denkt das BMNT eine grenzüberschreitende Öffnung des Förderregimes an?

a. Wenn ja, wird es Maßnahmen geben, um Sozialdumping zu vermeiden?

21.  Welche Anreize sollen zur Sektorkopplung geschaffen werden?

22.  Werden Netzbetreiber im Sinne einer volkswirtschaftlichen Betrachtung im Sinne von Kosteneffizienz zukünftig Speicher betreiben dürfen, um regionale Engpässe im Netz auszugleichen?

a. Falls ja, unter welchen Voraussetzungen?

b. Falls ja, gehen Sie davon aus, dass netzdienliche Speicher rein über Marktmechanismen finanziert werden können?

23.  Wird es neben der Evaluierung der Ökostromförderung auch eine Evaluierung der Speicherförderung geben?

24.  Wie soll das Förderregime im Bereich „Greening the Gas“ aussehen?

a. Von welchem Finanzierungsvolumen geht das BMNT aus?

b. Welche weiteren Maßnahmen werden gesetzt, um „Greening the Gas“
voranzutreiben?

c. Welche Studien hat das BMNT zur Beurteilung der Zukunft von „Greening the Gas“ herangezogen, bezogen auf Kosten(-entwicklung), Wirkungsgrad(- entwicklung), Mengenpotentiale, etc.?