1535/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.08.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Kolleg_innen

an den Bundesminister für Inneres, Herbert Kickl

betreffend „Einstellung des Projektes MARAC"

BEGRÜNDUNG

MARAC steht für Multi-Agency Risk Assessment Conference. Im Dezember 2010 begann die Wiener Interventionsstelle, mit der Polizei und mit weiteren Einrichtungen Informationsgespräche zu führen, um sie für die Mitarbeit in einem multi- institutionellen Bündnis zur Prävention von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt zu gewinnen. Nach der Modellphase wurde die Fortsetzung des Projektes beschlossen, und das MARAC-Bündnis wurde eine ständige Einrichtung zur Prävention von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt. Der Schwerpunkt ist Verhinderung von schwerer Gewalt. Dadurch konnten viele Hochrisikosituationen entschärft werden, beispielsweise konnten im Jahr 2016 40 Fälle bearbeitet werden.

Trotz der alarmierenden Zunahme von Gewaltdelikten gegen Frauen im sozialen und familiären Nahraum entschied das Innenministerium, aufgrund der Ergebnisse einer Evaluierung, die Teilnahme der Polizei an den monatlichen Fallkonferenzen einzustellen. Dadurch ist die Durchführung des Projektes nicht mehr möglich, da nur unter Teilnahme der Polizei eine Beobachtung der potenziellen Hochrisikotäter möglich ist. Nur dadurch kann eine effiziente Bearbeitung der Fälle und ein Setzen von lebensrettenden Maßnahmen sichergestellt werden.

Die Einstellung des Projektes MARAC wird laut Medienberichten mit einem mangelnden Nutzen begründet, der sich in der Evaluierung gezeigt habe. Details über die Evaluierung sind aber nicht öffentlich einsehbar und wurden auch nicht kommuniziert. Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, ist nicht darüber informiert, warum die Polizei nicht mehr an den Fallkonferenzen teilnehmen will. „Es hieß aber, es wäre nicht das richtige Instrument - allerdings gibt es auch keine Alternative."

Um Klarheit zu schaffen, stellen die Abgeordneten folgende Anfrage:

ANFRAGE

1.    Welche Kosten waren für das Innenministerium mit der Teilnahme am Projekt MARAC verbunden?

2.    Wer hat die Evaluierung in Auftrag gegeben?

3.    Warum wurde die Evaluierung in Auftrag gegeben?

4.    In welchem Zeitraum wurde die Evaluierung durchgeführt?

5.    Waren alle Projektpartner (Wiener Interventionsstelle und andere Gewaltschutzzentren) in die Planung und Durchführung der Evaluierung eingebunden?

6.    Von welchen Personen konkret wurde die Evaluierung durchgeführt?

a.    Wer war seitens der Regierung involviert?

b.    Wer war seitens der Polizei involviert?

c.    Wer war seitens der Gewaltschutzzentren involviert?

7.    Wurden unabhängige Gewaltschutz-Expert_innen in den Evaluierungsprozess miteinbezogen?

a.    Wenn ja, welche konkret?

b.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Nach welchen konkreten Kriterien wurde die Evaluierung durchgeführt und welches Evaluierungskonzept bzw. -methode wurde angewandt?

9.    Wie sind Sie in der Evaluierung dem Problem begegnet, dass Präventionsarbeit sehr schwer quantifizierbar ist?

10. Durch welche konkreten Maßnahmen wurde Objektivität der Evaluierung sichergestellt?

11. Waren Befragungen Teil der Evaluierung?

a.    Wenn ja, welche konkreten Personengruppen wurden befragt (Betroffene, Expert_innen, Schutzzentren, involvierte Polizist_innen, usw.)?

12. Welche Daten wurden zur Evaluierung herangezogen?

13. Was sind die konkreten Ergebnisse der Evaluierung?

a.    Welchen Mehrwert hat das Projekt MARAC für die von Gewalt betroffenen Frauen?

b.    Welchen Mehrwert hat das Projekt für die teilnehmenden Polizist_innen und Beamt_innen?

c.    Welchen Mehrwert hat das Projekt für die Arbeit der Gewaltschutzzentren?

d.    Welchen gesamtgesellschaftlichen Mehrwert hat das Projekt?

14. Welche Ergebnisse haben konkret zur Entscheidung geführt, die Teilnahme der Polizist_innen nicht mehr weiterzuführen?

15. lst dieser Evaluierungsbericht öffentlich zugänglich?

a.    Wenn ja -wo?

b.    Wenn nein - warum nicht?

c.    Wenn nein - wann und wo wird er zugänglich gemacht?

16. Welche konkreten Maßnahmen sind in Zukunft vom Innenministerium geplant, um die Gewalt in der Familie einzudämmen?

a.    Welches Budget steht dafür zur Verfügung?

17. Was passiert mit den durch die Einstellung der Teilnahme der Polizei an dem Projekt MARAC eingesparten Geldern?

18. Pro Jahr konnten ca. 40 Hochrisikofälle durch das Projekt MARAC bearbeitet werden. Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um Betroffene zu schützen und diese Fälle weiter zu bearbeiten?

19. Wie will man den fachkundigen Schutz von durch Gewalt betroffenen Frauen in Zukunft ohne die Einbindung von Gewaltschutzzentren sicherstellen?

20. Welche konkreten Formen der Zusammenarbeit mit Gewaltschutzzentren und der Interventionsstelle sind zum Schutz der Betroffenen anstelle des Projektes MARAC geplant?

21. Angeblich arbeiten Sie als Ersatz an einer einheitlichen Lösung für einen besseren Schutz der Opfer von häuslicher Gewalt.

a.    Wie wird diese Lösung konkret aussehen?

b.    Zu welchem konkreten Zeitpunkt wollen Sie diese Lösung offenbaren?

c.    Weiters, zu welchem konkreten Zeitpunkt wollen Sie diese Lösung implementieren?