1556/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.08.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Fragen zur Familienbeihilfe

Aufgrund der im Ministerrat beschlossenen Regierungsvorlage über die Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder und des Rechnungshofberichtes "Familienbeihilfe - Ziele und Zielerreichung, Kosten und Kontrollsystem", richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage

1a) Für wie viele Kinder, die 2015, 2016 und 2017 in der EU / im EWR-Raum / in der Schweiz lebten und deren Eltern ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hatten, wurde Familienbeihilfe ausgezahlt? Bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren 2015, 2016 und 2017, dem jeweiligen Herkunftsland der Eltern bzw. Wohnsitzland des Kindes.

1b) Anzahl der Kinder, die davon unter 18 Jahre waren? Anzahl der Kinder, die davon über 18 Jahre waren? Bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsland der Eltern bzw. Wohnsitzland des Kindes.

1c) Wie hoch waren in den Jahren 2015, 2016 und 2017 die jährlichen Gesamtkosten für die ausgezahlte Familienbeihilfe - an Eltern, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich und deren Kinder ihren Wohnsitz in der EU / im EWR-Raum / in der Schweiz hatten? Bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren 2015, 2016, 2017 und dem jeweiligen Herkunftsland der Eltern bzw. Wohnsitzland des Kindes.

2a) Wie viele Kinder mit österreichischer Staatsangehörigkeit, die in einem anderen Wohnstaat - innerhalb der EU / des EWR-Raumes / in der Schweiz - als Österreich leben, erhielten in den Jahren 2015, 2016, 2017 eine Ergänzungsleistung aus Österreich und in welcher Höhe wurden diese Ergänzungsleistungen überwiesen? Bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Ländern, Anzahl der Kinder und die jährlichen Gesamtsummen.

2b) Anzahl der Kinder, die davon unter 18 Jahre waren? Anzahl der Kinder, die davon über 18 Jahre waren? Bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Ländern.

3a) Für wie viele Kinder, die in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in der EU / im EWR-Raum / in der Schweiz lebten und deren Eltern ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hatten, wurde der Mehrkindzuschlag ausgezahlt? Bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren 2015, 2016 und 2017 - sowie dem jeweiligen Herkunftsland der Eltern bzw. Wohnsitzland des Kindes / der Kinder.


3b) Anzahl der Kinder, die davon unter 18 Jahre waren? Anzahl der Kinder, die davon über 18 Jahre waren? Bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsland der Eltern bzw. Wohnsitzland des Kindes bzw. der Kinder.

3c) Wie hoch waren in den Jahren 2015, 2016 und 2017 die jährlichen Gesamtkosten für den ausgezahlten Mehrkindzuschlag - an Eltern, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hatten und deren Kinder ihren Wohnsitz in der EU / im EWR-Raum / in der Schweiz hatten? Bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren 2015, 2016, 2017 und dem jeweiligen Herkunftsland der Eltern bzw. Wohnsitzland des Kindes bzw. der Kinder.

4a) Ist bei der Indexierung der Familienhilfe auch der Mehrkindzuschlag betroffen?

4b) Wenn ja, inwiefern?

5a) Ist bei der Indexierung der Familienhilfe auch der Kinderabsetzbetrag betroffen?

5b) Wenn ja, inwiefern?

6) Welche konkreten Informationsmaßnahmen werden aufgrund der Indexierung der Familienbeihilfe für Bezieher und Bezieherinnen vorgenommen? Ab wann sind diese verfügbar? Wie hoch werden die Kosten dafür sein?

7a) Welche Maßnahmen werden aufgrund des Rechnungshofberichts "Familienbeihilfe -Ziele und Zielerreichung, Kosten und Kontrollsystem" getroffen, um den EU-weiten Datenaustausch zu verbessern?

7b) Wie hoch werden die Kosten für die geplanten Maßnahmen sein?

8a) Welche Maßnahmen werden aufgrund des Rechnungshofberichts "Familienbeihilfe -Ziele und Zielerreichung, Kosten und Kontrollsystem" getroffen, um künftig kontrollieren zu können, ob Familienbeihilfe rechtmäßig bezogen wird bzw. der Weiterbestand der Anspruchsvoraussetzungen gegeben ist?

8b) Wie hoch werden die Kosten für die geplanten Maßnahmen sein?