1557/J XXVI. GP
Eingelangt am 23.08.2018
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien
betreffend Verlegung des EU-Ratstreffens nach Innsbruck
Im Februar 2018 wurde bekannt, dass das für Juli 2018 anberaumte informelle Treffen der EU-Innen- und Justizminister nicht wie vorgesehen von 4. bis 6. Juli 2018 in Wien, sondern von 11. bis 13. Juli 2018 in Innsbruck stattfinden wird. Medienberichten zufolge fand die Verlegung auf Drängen von Innenminister Herbert Kickl statt. Diese kurzfristige Verlegung soll zu hohen Mehrkosten geführt haben.
Laut Beantwortung einer diesbezüglich von NEOS gestellten parlamentarischen Anfrage (971/AB zu 986/J [XXVI. GP]) musste das Treffen der Innen- und Justizminister aufgrund des von 5. bis 6. Juli 2018 stattfindenden Treffens der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission "verschoben bzw. auch räumlich verlegt" werden. Zudem wird in der Anfragebeantwortung ausgeführt, dass die Reservierung der Konferenzfazilität sowie die bereits getätigten Hotelbuchungen vom Bundeskanzleramt übernommen wurden. Dabei stellt sich die Frage, ob das BKA tatsächlich alle Reservierungen und Hotelbuchungen für das Treffen mit der Europäischen Kommisison übernehmen konnte; insbesondere im Hinblick darauf, dass womöglich unterschiedliche Teilnehmer_innenzahlen vorlagen und das geplante Treffen der Innen- und Justizminister einen Tag länger vorgesehen war (4.-6.7.) als das Treffen mit der Kommission (5.-6.7.). Darüber hinaus wird in der Anfragebeantwortung darauf verwiesen, dass die entstandenen Mehrkosten "erst nach Abrechnung aller Rechnungen genannt werden" können und dass die Kosten des Ratstreffens und die etwaigen Mehrkosten vom Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz sowie vom Bundesminiterium für Inneres gedeckt werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wann wurde der Zeitpunkt des Treffens der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission festgelegt? Wann wurde der Ort dafür bestimmt?
2. Wurden ausnahmslos alle bereits vorgenommenen Reservierungen und Hotelbuchungen vom Bundeskanzleramt übernommen?
3. Da das Treffen mit der Europäischen Kommission einen Tag kürzer gedauert hat (5.-6.7.) als das geplante und verschobene Treffen der Innen- und Justizminister (4.-6.7.), stellt sich die Frage, was mit den bereits vorgenommenen Buchungen für die erste Nacht und den ersten Tag passiert ist. Wurden auch die Reservierungen, Mietkosten und Hotelbuchungen betreffend 4. Juli 2018 und die diesbezüglichen Nächtigungkosten (3.-4.7. bzw. 4.-5.7.) vom Bundeskanzleramt übernommen?
a. Wenn ja, wofür wurden diese benötigt?