1602/J XXVI. GP

Eingelangt am 07.09.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Doris Margreiter, Mag. Maximilian Unterrainer,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend: Einnahmen und Wirkung Registrierkassenpflicht

Begründung:

Seit 1. Jänner 2016 gilt eine neue Barumsatzverordnung, die die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht nach § 131ff BAO ergänzt und präzisiert.

Seite 1. April 2017 gilt darüber hinaus eine genaue Regelung über die verwendete Kassen-Software, die den Belegfluss fälschungssicher und für die Finanzämter zu 100% nachvollziehbar macht. Mit der Registrierkassenpflicht ging eine umfassende politische Diskussion einher, die die zu erwartenden Einnahmen teilweise in Abrede stellte und den Mehraufwand für viele Selbständige kritisierte. Daher wurden vom Gesetzgeber auch diverse Sonderregelungen erlassen, die zu Erleichterungen führen sollten und einzelne Gruppen von der Pflicht ausnahmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage

 

Steuereinnahmen

1.  Welche Steuermehreinnahmen, die auf die Registrierkassen-Pflicht zurückgehen, wurden vom Bundesministerium für Finanzen für die Jahre 2016 und 2017 errechnet?

2.  Mit welchen Steuermehreinnahmen rechnet das Ministerium für 2018?

3.  Welche Form der Erhebung bzw. Berechnung liegt den Zahlen zu Grunde?

4.  In welchen wirtschaftlichen Bereichen (Gewerbe, Handel, Tourismus, Transport, Dienstleistungen/Consulting) sind die Mehreinnahmen am Größten (in Prozent zu 2015)?

5.  Welche finanziellen Aufwendungen stehen diesen Mehreinnahmen gegenüber?

Vergehen

6.  Zu wie vielen Anzeigen kam es nach Verstößen gegen die relevanten Paragraphen?

7.  Wie viele Personen wurden nach erfolgten Anzeigen zu einer Strafe verurteilt?

8.  Wie hoch war die durchschnittliche Strafhöhe und wie hoch waren die Einnahmen aus den Vergehen in Summe?

9.  Wie viele Personen der Finanzverwaltung sind mit der Überprüfung und Einhaltung der Registrierkassenpflicht betraut?

10.  Wurde zusätzliches Personal zur Einhaltung dieses Gesetzes aufgenommen? Wenn ja, wie viele Personen?

11.  Werden Mystery Shopper eingesetzt? Wenn ja wie viele und welche Kosten werden dadurch verursacht?

12.  Wurde von Seiten der Finanzbehörden seit Einführung der Registrierkassenpflicht gezielt Fälle von vormaliger und nicht verjährter Steuerhinterziehung überprüft und zur Anzeige gebracht?

13. Wird die Belegerteilungspflicht explizit überprüft?

14.  Gab es anonyme Anzeigen? Wenn ja, wie viele?

Wirkung in der Praxis

15.  Gab es bei der Umstellung auf die fälschungssichere Software von den Finanzämtern festgestellte Probleme (Technik, Sicherheit, Ausfälle, ...)? Wenn ja welche (Beispiele genügen)?

16. Wie viele Anfragen zur Registrierkassenpflicht wurden per Mail oder telefonisch seit

1.1.2018  an das Ministerium gerichtet?

17. Wie viele Anfragen zur Registrierkassenpflicht wurden per Mail oder telefonisch seit

1.1.2018  an die 9 Finanzämter gerichtet?

18.  Werden die Umsatzgrenzen zur Realisierung der Registrierkassenpflicht Ihrer Einschätzung nach als wirksam und zweckmäßig befunden?

19.  Wird die so genannte „Kalte-Hände-Regelung“ mit Umsatzgrenze Ihrer Einschätzung nach als wirksam und zweckmäßig befunden? Steht eine Aufhebung der Umsatzgrenze von 30 000 Euro zur Diskussion?

20.  Ist angedacht, den Erlass des BMF vom 04.08.2016 (BMF-010102/0029-IV/2/2016, BMF-AV Nr. 123/2016) unbefristet zu verlängern oder steht das Ministerium einer flächendeckenden Einführung von Warenwirtschafts- und/oder Scannerkassensystemen positiv gegenüber?

21.  Wird ein Entfall der Belegerteilungspflicht bei Bagatellbeträgen diskutiert bzw. im Rahmen einer Novelle angedacht?

22.  Ist eine Gesetzesänderung oder Evaluierung zu dieser Materie in den nächsten 2 Jahren geplant?

23.  Gibt es Studien oder statistische Erhebungen von Seiten des Ministeriums oder im Auftrag von Dritten, die die allgemeine Akzeptanz und die Auswirkungen in der Praxis erforscht bzw. erforscht hat bzw. auf welche sich Ihr Ministerium stützt?