1735/J XXVI. GP

Eingelangt am 26.09.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Maximilian Unterrainer, Doris Margreiter,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Sommerzeit ist Reisezeit - Inseratenschaltung in der Zeitschrift Gewinn"

In der Septemberausgabe 2018 der Zeitschrift Gewinn 9/18 wurde vom Bundesministerium für Finanzen auf Seite 13 ein einseitiges Inserat „Sommerzeit ist Reisezeit - Nutzen Sie rechtzeitig das umfassende Informations- und Serviceangebot des Bundesministeriums für Finanzen". Es wird auf Produktpiraterie, der „Fälschung von Markenprodukten unter Missachtung von Urheber- und Markenrechten ..." in Bezug auf Zollkontrollen ebenso aufmerksam gemacht wie auf Souvenirkauf und Artenschutz mit dem Ziel für mehr „Sicherheit, Gerechtigkeit und Transparenz".

Inhaltlich durchaus nachvollziehbar ist jedoch nicht klar, warum das Inserat nach der Hauptreisezeit geschaltet wurde. Schließlich geht es im Inserat darum, die LeserInnen für ihre Zeit im Urlaub im Vorfeld darauf aufmerksam zu machen, bestimmte Vorsichtsmaßnahmen zu setzen und dadurch vor Schaden bewahrt zu bleiben. Außer es wurde für die Sommerreisezeit 2019 geschaltet, was jedoch etwas verfrüht erscheint.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1.      Wie hoch waren die Ausgaben für Ihr Ressort für das Schalten des Inserates in der Septemberausgabe 9/18 der Zeitschrift Gewinn?

2.      Ist der Erkenntnis des Bundesministeriums für Finanzen nach eine Schaltung im September als Werbung für die Sommermonate zielführend?

3.      War das Inserat in der Septemberausgabe in der Zeitschrift Gewinn als Vorinformation für die Sommersaison 2019 gedacht?

a.      Wenn ja, warum wurde es so früh angesetzt?

b.      Wenn nein, warum nicht?

4.      Hat das Inserat des Bundesministeriums für Finanzen in der Septemberausgabe der Zeitschrift Gewinn Kosten in folgender Höhe verursacht: Eine klassische 1/1-Seite, 4c im GEWINN kostet € 14.175,- exkl. 5% Werbeabgabe & 20% MwSt. = 17.860,--?

a.       Wenn nein, wie viel hat das Inserat dem BMF gekostet?

5.      Sind auch für die Wintersaison Werbeschaltungen in österreichischen Zeitschriften, Zeitungen und online-Medien geplant? (Auflistung bitte im Detail)

a.      Wenn ja, in welchen? (um detaillierte Angaben, in welchen Zeitungen und Zeitschriften sowie online-Medien geschaltet werden soll, wird ersucht)

b.      Wenn ja, wann und in welchen Größen ist das Schalten von Inseraten geplant? (um detaillierte Auflistung nach Datum, wann und in welcher Größe das jeweilige Inserat geschaltet werden soll, wird ersucht)

c.       Wenn nein, warum nicht?

6.      Welche Maßnahmen werden seitens Ihres Ressorts gesetzt, um zu teure oder verspätete und damit nicht zielführende Inserate künftig zu verhindern?

7.      Welche medientechnischen Maßnahmen setzt Ihr Ressort im Detail, um Informationen über die Leistungsangebote des Bundesministeriums für Finanzen für die Bevölkerung ersichtlich zu machen?

8.      Wie hoch waren bzw. sind die monatlichen Kosten für Informationsdienste, die seitens Ihres Ressorts gesetzt wurden bzw. werden? (Auflistung im Detail von Jänner bis August 2018 inkl. Anführen der entsprechenden Werbe- und Informationsmaßnahmen)

9.      Sind für den Ablauf der Inseratenschaltung und der Werbemaßnahmen des Bundesministeriums für Finanzen externe Firmen zuständig?

a.      Wenn ja, wie lauten die Firmennamen?

b.      Wenn nein, warum nicht?

10.  Gibt es im Bundesministerium für Finanzen zuständige MitarbeiterInnen, die Werbemaßnahmen planen und durchführen?

a.       Wenn ja, wie lauten die laufenden Aufträge, die derzeit in Arbeit sind?

b.      Wenn nein, warum nicht?

11.  Wie hoch werden die Kosten für geplante Kampagnen und/oder Werbeschaltungen, Inserate und Schaltungen in Online-Medien sein? (jährliche Auflistung im Detail für die laufende Gesetzgebungsperiode bis 2022 ersucht)