1738/J XXVI. GP

Eingelangt am 26.09.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Mario Lindner, Birgit Sandler, Genossinnen und Genossen, an den Bundesminister für Inneres

betreffend Notrufangeboten für gehörlose und hörbehinderte Menschen.

Seit 2003 bietet das BMI gemeinsam mit Telekomanbietern und WITAF die Möglichkeit für gehörlose und hörbehinderte Menschen, Notrufe per SMS, Fax und E-Mail abzusetzen. Gerade vor dem Hintergrund größtmöglicher Inklusion ist dieses Angebot ein wichtiger Beitrag zur Niederschwelligkeit öffentlicher Sicherheit in unserem Land.

Um dieses Angebot aufrechtzuerhalten und entsprechend den Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer zu gestalten, ist daher die ständige Evaluierung des Gehörlosen-Notrufs von zentralen Bedeutung. Gerade vor dem Hintergrund von Berichten über ausbleibende oder verspätete Antworten auf Notrufe an die 0800- Hotline des BMI muss die Qualitätssicherung in diesem Bereich ein zentrales Anliegen sein.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage.

1.    Welche zentrale Stelle koordiniert eingehende Gehörlosennotrufe?

a. Wie viele Personen sind in diesem Bereich momentan beschäftigt und wie wurden bzw. werden diese geschult?

2.    Welche Mittel wurden seitens Ihres Ministeriums und aller vorgelagerten Dienststellen zwischen 2011 und 2017 jährlich zur Sicherstellung des Angebots von Gehörlosennotrufen aufgewendet? (bitte schlüsseln Sie Ihre Antwort nach Jahren und Kostenpunkten in diesem Bereich auf)

3.    Ist die Möglichkeit des Gehörlosennotrufs 24 Stunden täglich und an jedem Tag des Jahres zugänglich?

4.    Welche Prozesse sind vorgesehen, damit die Weitergabe eines Gehörlosennotrufes von der zentralen Stelle an die zuständige Einsatzstelle schnell und reibungslos funktionieren? Wie werden diese Prozesse evaluiert?

a. Wie viele Beschwerden gab es in Hinblick auf Gehörlosennotrufe in den Jahren 2011 bis 2017 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und falls möglich nach Beschwerdegründen)?

5.    Welche Prozesse sind vorgesehen, im Fall der Notwendigkeit von Nachfragen der zentrale Einsatzstelle Nachfragen zur Art des Notrufs stellen muss?

6.    Wie lange brauchen die entsprechenden Einsatzkräfte durchschnittlich von der Bestätigung eines Gehörlosennotrufs bis zum Eintreffen?

a.    Wie lange brauchen die entsprechenden Einsatzkräfte vergleichsweise von der Bestätigung eines telefonischen Notrufs bis zum Eintreffen?

7.    Nach Informationen von WITAF wurde der Gehörlosen-Notruf im Jahr 2011 insgesamt 235 Mal benutzt. Wie oft wurde er in den Jahren 2012 bis 2017 (aufgeschlüsselt nach Jahren) genutzt?

8.    In mehreren Bundesländern (beispielsweise Niederösterreich: https://notrufnoe.com/) gibt es inzwischen eigene Apps bzw. Online-Angebote für barrierefreie Notrufe. Mit welchen derartigen Angeboten arbeiten das BMI und alle vorgelagerten Dienststellen zusammen?

a.    Wenn ja, wie ist diese Zusammenarbeit organisiert?

b.    Falls es Kooperationen zu solchen Angeboten gibt: Werden dafür seitens des Bundes Finanzmittel zur Verfügung gestellt? (Wenn ja, in welcher Höhe an welche Einrichtungen)

9.  Schon öfter wurde die Möglichkeit eines eigenen bundesweiten Apps für

Gehörlosennotrufe diskutiert. Wird es seitens Ihres Ressorts Initiativen zur Umsetzung eines solchen Projekts geben? Wenn ja, was ist in welchem Zeitraum geplant? Wenn nein, warum nicht? (Bitte begründen Sie Ihre Antwort)