1748/J XXVI. GP

Eingelangt am 26.09.2018
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Cornelia Ecker, Doris Margreiter,

Genossinnen und Genossen

 

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

 

betreffend Umsetzung Pauschalreiserichtlinie

 

 

Die SPÖ begrüßt die Pauschalrichtlinie der EU ausdrücklich. Dennoch sollte die nationale Umsetzung so erfolgen, dass vor allem stationäre Reisebüros nicht vor unlösbare finanzielle und bürokratische Herausforderungen gestellt werden. Wie auch die Wirtschaftskammer in diversen Stellungnahmen betont, stellen die neuen Vorgaben über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen aufgrund der Komplexität besonders für kleine Reisebüros bürokratische Belastungen dar. Die komplexen Begriffsbestimmungen machen es den Betrieben sehr schwer, überhaupt zu beurteilen, ob sie von den neuen Vorgaben betroffen sind. Diese Belastung wird durch die Verpflichtung zur Insolvenzabsicherung noch verschärft, zumal in jedem Einzelfall geprüft werden muss, ob überhaupt eine Pauschalreise/verbundene Reiseleistung vorliegt.

Außerdem sind derzeit Nur-Flug-Buchungen nicht von einer Insolvenzabsicherung abgedeckt, da sie weder vom Anwendungsbereich der Pauschalreiserichtlinie, noch in einem anderen vergleichbar strengen gesetzlichen Regime erfasst sind. Das obwohl für Reisende dramatische reale (und etwa bei Sky Europe oder jüngst Air Berlin) finanzielle Risiken bei Nur-Flug-Buchungen bestehen. Würde festgelegt werden, dass die Airlines – wie die Veranstalter – erst kurz vor Abreise Kundengelder kassieren dürfen, würde das die abzusichernden Summen der Veranstalter erheblich reduzieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Die Begutachtungsfrist für die Pauschalreiseverordnung endete am 20.09.2018. Welche Stellungnahmen sind eingelangt und welche Anmerkungen wurden eingearbeitet bzw. werden noch berücksichtigt? Bitte um detaillierte Auflistung (Paragrafenweise Darstellung) der Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge und Begründung warum diese berücksichtigt wurden beziehungsweise warum diese nicht berücksichtigt wurden.

2.    Der österreichische Reiseverband sieht in der nationalen Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie einen klassischen Fall von Gold Plating. Werden in der PRV manche Bereiche unter- bzw. übererfüllt?

 

3.    Warum wird in der PRV vom Reisevermittlerbegriff des PRG abgewichen?

 

4.    Es ist fraglich ob durch die Umsetzung der Richtlinie auch jene Bereiche erfasst sind, die nicht in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fallen. Dies betrifft damit beispielsweise PrivatzimmervermieterInnen.

a.    Fallen PrivatzimmervermieterInnen als gelegentliche Vermittler verbundener Reiseleistungen in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung und somit in den Anwendungsbereich der PRV?

b.    Wenn nein, entstehen dadurch Wettbewerbsverzerrungen?

c.    Wenn nein, planen Sie eine legistische Änderung um den Anwendungsbereich auszudehnen?

 

5.    Derzeit gibt es keine Insolvenzabsicherung von Nur-Flug-Buchungen. Jüngste Insolvenzen haben aber deren Notwendigkeit bestätigt.

a.    Planen Sie die Ausdehnung der Insolvenzabsicherung auf Nur-Flug-Buchungen?

b.    Setzt sich die österreichische Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür ein? Wenn ja, welche Aktivitäten dazu wurden bisher gesetzt und welche sind noch geplant?

c.    Soll die Ausweitung der Insolvenzabsicherung auf Nur-Flug-Buchungen noch im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft diskutiert werden? Wenn ja, bis wann soll dieses Vorhaben umgesetzt werden?

 

6.    Eröffnet nach Rechtsansicht ihres Ressorts Art 17 Abs 2 der Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 einen nationalen Ermessensspielraum bei der Umsetzung in Bezug auf die Absicherungshöhe? Bitte um Erläuterung der rechtlichen Einschätzung.

 

7.    Mit welcher ökonomischen Begründung ergeben sich die in §4 Abs 1 PRV genannten Versicherungssummen?

a.    Der Österreichische Reiseverband rechnet in einer Pressemitteilung vom 29.06.2018 vor, dass in den letzten zehn Jahren die Staatshaftung pro Jahr für nichtausreichende Absicherung bei einer Veranstalterinsolvenz jährlich durchschnittlich lediglich 6.500 Euro ausmachte und befürchtet eine Bedrohung für die österreichische Reisebranche. Wie schätzen Sie die Auswirkungen der PRV auf die österreichische Reisebranche insbesondere auf KMUs ein?

b.    Warum wurde die maximale Absicherung von bisher 14% auf 20% angehoben?

c.    Wird damit ausreichend der wirtschaftlichen Situation kleiner Reisebüros Rechnung getragen?

d.    Werden Maßnahmen ergriffen um betroffene KMUs bei der Erfüllung der Richtlinie wirtschaftlich sowie beim bürokratischen Mehraufwand zu unterstützen? Wenn ja, welche?

e.    Mit den Begriffen „Umsatz“ bzw. „Jahresumsatz“ ist nicht klar welche Umsatzdaten bei der zu ermittelnden Versicherungssumme zu berücksichtigen sind. Handelt es sich dabei nur um Umsätze aus der Veranstaltung von Pauschalreisen und/oder der Vermittlung verbundener Reiseleistungen?

 

8.    Eröffnet nach Rechtsansicht ihres Ressorts die Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 einen nationalen Ermessensspielraum bei der Umsetzung in Bezug auf die Absicherungssumme im Falle einer Erhöhung des Umsatzes? Bitte um Erläuterung der Einschätzung.

 

9.    Der Fachverband der Reisebüros kritisiert, dass besonders im Falle verbundener Reiseleistungen Umsätze im Entwurf der PRV auch einbezogen werden, wenn diese bereits abgesichert wurden. Planen Sie die PRV dahingehend abzuändern, dass diese Doppelabsicherung vermieden wird?

 

10.  Durch die verspätete Umsetzung der in der Pauschalreiserichtlinie vorgesehene Insolvenzabsicherung in nationales Recht, war es laut Angaben des Fachverbandes der Reisebüros für die Unternehmen nicht möglich, sich auf die geänderte Rechtslage rechtzeitig vorzubereiten. Warum wurde die Pauschalreiserichtlinie nicht rechtzeitig umgesetzt?

 

11.  Betroffene berichten zudem, dass sich gerade für kleine Reisebüros kaum Versicherungsanbieter finden, die diese Risiken absichern, bzw. wenn überhaupt zu für sie annehmbaren und ökonomisch verkraftbaren Preisen anbieten. Welche Vorkehrungen treffen Sie um KMUs bei dem genannten Problem zu unterstützen?