1759/J XXVI. GP

Eingelangt am 26.09.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Sabine Schatz

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Verstöße gegen das Verbotsgesetz am Wallersee

 

Ein Artikel im Salzburger Fenster vom 17. September 2018 berichtet von regelmäßigen Verstößen gegen das Verbotsgesetz am Wallersee: „Man feiere Hitlers Geburtstag am 20. April, zeige im Schnapsgefühl den deutschen Gruß oder lasse kleine Geschenke mit NS-lnsignien kursieren: vom Eisstock mit Hakenkreuzintarsie bis zur Schiffsmalerei mit SS-Runen."[1] Es heißt weiter, es gäbe eine anonyme Anzeige an die Staatsanwaltschaft um auf diese Vorfälle hinzuweisen. Ein Zeuge, der im Artikel zitiert wird, gibt an: „„Dort saßen vier bis sechs Leute. Einen kannte ich. Einen haben sie als Gauleiter begrüßt, der war von auswärts. Sie hatten eine Hakenkreuzfahne als Tischtuch dabei. Dann ging einer von der Gruppe mit einer Torte an uns vorbei. Wir konnten sehen, dass die mit SS-Zeichen verziert war."[2]

Die unterfertigenden Abgeordneten richten an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz folgende

Anfrage:

1)      Ist bei der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung bezüglich der Vorgänge am Wallersee eingegangen?

2)      Falls nein, wurden auf Grund des Medienberichts im Salzburger Fenster vom 17. September 2018 Ermittlungshandlungen gesetzt?

3)     Welche Ermittlungshandlungen wurden von der Staatsanwaltschaft im Kontext der oben geschilderten Vorwürfe angeordnet bzw. durchgeführt und wann?

4)      Wegen welcher konkreter Paragraphen werden Ermittlungen geführt?

5)      Führt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungshandlungen gegen unbekannte Täter oder gegen konkrete Beschuldigte?

6)      Wie viele Sachverhaltsdarstellungen gingen an die Staatsanwaltschaft Salzburg bis 15. September diesen Jahres bezüglich Verdacht auf Wiederbetätigung/Verstöße gegen das Verbotsgesetz ein?

a)   In wie vielen Fällen wurden Ermittlungshandlungen eingeleitet?

b)   In wie vielen Fällen kam es zu einer Verhandlung gegen konkrete TäterInnen?

c)   In wie vielen Fällen kam es zu einem Schuldspruch?

d)  In wie vielen Fällen kam es zu einem Freispruch?

e)   In wie vielen Fällen kam es zu einer Diversion?



[1]  https://www.salzburger-fenster.at/2018/09/17/eine-torte-fuer-den-fuehrer/. abgerufen am 21. September 2018

[2] ebenda