1767/J XXVI. GP

Eingelangt am 26.09.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend „Sicherstellung von Daten ausländischer Nachrichtendienste im Zuge der BVT-Haus-durchsuchung am 28.02.2018"

BEGRÜNDUNG

In der Antwort der deutschen Bundesregierung vom 03.07.2018 (Drucksache 19/3154) auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner und weiterer Abgeordneter betreffend „Gefahr des Da­tenabflusses von Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt durch Ermittlungen in Österreich" wird die Frage 2 („Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Daten aus dem Austausch des BVT mit Partnerdiensten beschlagnahmt wurden, und sind davon auch solche Daten betroffen, die das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) an das BVT übermittelt hat?") wie folgt beantwortet:

„Die Bundesregierung bestätigt, dass eine Festplatte mit Daten beschlagnahmt wurde. Welche Daten dies sind, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung. Der Generalsekretär des öster­reichischen Justizministeriums hat öffentlich erklärt, es sei auszuschließen, dass Daten aus Deutschland betroffen seien."

Dieses Zitat bezieht sich offensichtlich auf Medienberichte vom 22.03.2018, in welchen Generalsek­retär Pilnacek betonte, dass keine Daten sichergestellt wurden, welche den deutschen Nachrichten­dienst oder Verfassungsschutz betreffen.[1] Es widerspricht jedoch seinen späteren Aussagen rund um die DVD „Fotos Ulrichsberg", mit welchen Generalsekretär Pilnacek bestätigte, dass zumindest ein Datenträger mit deutschen Daten bei der Hausdurchsuchung im BVT sichergestellt wurde.[2] Auch das von der Zeitschrift FALTER am 29.05.2018 veröffentlichte E-Mail des BVT-Mitarbeiters Franz K., in welchem dieser angab, dass eine Backup-Festplatte des BVT-Servers samt Daten ausländischer Diens­te mitgenommen wurde[3], ist nicht mit dem obigen Zitat des Generalsekretärs in Einklang zu bringen.

Zudem legen diverse Aussagen von Auskunftspersonen im parlamentarischen Untersuchungs­ausschusses BVT nahe, dass im Zuge der Hausdurchsuchung auch Daten ausländischer und/oder deutscher Nachrichtendienste beschlagnahmt wurden. So gab ein BVT-Beamter bspw an, dass „20 Terabyte an Daten" mitgenommen worden seien und es denkunmöglich sei, zu wissen, was man mitnimmt und was nicht.[4] In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass die StA laut Aussage der befragten BVT-Juristin der Bitte auf Versiegelung sensibler Daten nicht nachkam [5] und Beamte der EGS sowie ein beigezogener, privater Sachverständiger laut Zeugenaussagen mit sensiblen Daten alleine waren.[6]

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.              Wie groß ist die Datenmenge, welche insgesamt bei der Hausdurchsuchung im BVT am 28.02.2018 sichergestellt wurde (bitte um exakte Angabe des Datenvolumens)?

2.              Trifft es zu, dass die bei der Hausdurchsuchung im BVT am 28.02.2018 sichergestellten Daten trotz Aufforderung der zuständigen BVT-Juristin nicht versiegelt wurden?

a)             Wenn ja, weshalb?

b)            Wenn nein, welche Daten wurden nach welchen Kriterien versiegelt?

c)             Wenn nein, wie wurden die Daten versiegelt?

3.              Trifft es zu, dass bei der Hausdurchsuchung im BVT am 28.02.2018 EGS-Beamte und/oder ein beigezogener, privater Sachverständiger teilweise mit sensiblen Daten alleine waren und diese Daten ohne Beisein eines zuständigen StA sichergestellt wurden?

a)             Wenn ja, haben Sie Informationen darüber welche Datenkategorien und Datenmenge dies betrifft (bitte um exakte Angabe des Datenvolumens)?

b)            Wenn ja, können Sie ausschließen, dass Daten, welche im Zuge der Hausdurchsuchung am 28.02.2018 sichergestellt wurden, abhandengekommen sind?

c)             Wenn ja, waren Daten ausländischer Nachrichtendienste davon betroffen (bitte um Auf­schlüsselung nach jeweiligem Nachrichtendienst)?

4.              Können Sie ausschließen, dass - mit Ausnahme der oben genannten „DVD-Ulrichsberg" - Da­ten des deutschen Bundesamtes für Verfassungsschutz und/oder des Bundesnachrichtendiens­tes bei der Hausdurchsuchung im BVT am 28.02.2018 sichergestellt wurden?

a)             Wenn ja, wurden bereits alle sichergestellten Daten gesichtet?

b)            Wenn nein, um welche Datenmenge handelt es sich dabei (bitte um exakte Angabe des Datenvolumens)?

c)             Wenn nein, wurde das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz und/oder der Bun­desnachrichtendienst von der Sicherstellung informiert (bitte unter Angabe der Aus­kunftsperson und Zeitpunkt)?

d)            Wenn nein, wurden die betroffenen Daten bereits an das deutsche Bundesamt für Ver­fassungsschutz und/oder den Bundesnachrichtendienst zurückgestellt (bitte um Auf­schlüsselung nach Rückstellungszeitpunkt)?


5.         Können Sie ausschließen, dass Daten anderer ausländischer Nachrichtendienste bei der Haus­durchsuchung im BVT am 28.02.2018 beschlagnahmt wurden?

a)             Wenn ja, wurden bereits alle sichergestellten Daten gesichtet?

b)             Wenn nein, um welche Datenmenge handelt es sich dabei (bitte um Aufschlüsselung nach betroffenem Nachrichtendienst unter Angabe des exakten Datenvolumens)?

c)              Wenn nein, wurden die jeweils betroffenen Nachrichtendienste von der Sicherstellung informiert (bitte um Aufschlüsselung nach Nachrichtendienst unter Angabe der Aus­kunftsperson und Zeitpunkt)?

d)             Wenn nein, wurden die Daten bereits an die jeweils betroffenen Nachrichtendienste zurückgestellt (bitte um Aufschlüsselung nach Nachrichtendienst und dem jeweiligen Rückstellungszeitpunkt)?



[1]  Kurier vom 22.03.2018: Justiz: Keine BVT-Daten aus Deutschland sichergestellt, unter: https://kurier.at/politik/inland/justiz-keine-bvt-daten-aus-deutschland-sichergestellt/400009452.

[2]  DerStandard vom 12.06.2018: Deutsche Daten zur Rechtsextremismus bei BVT-Razzia mitgenommen, unter: https://derstandard.at/2000081451379/Deutsche-Daten-zu-Rechtsextremismus-bei-BVT-Razzia-mitgenommen.

[3]  Falter vom 29.05.2018: FALTER veröffentlicht alarmierende Mails aus dem BVT unter: https://www.falter.at/archiv/wp/alarmierende-mails-aus-dem-bvt/.

[4]Vgl. DerStandard: Liveticker BVT-Untersuchungsausschuss vom 05.09.2018 unter: https://derstandard.at/jetzt/livebericht/2000086705069/liveticker-nachlese-bvt-untersuchungsausschuss-umstrittene-

polizeigruppe-soll-bei-razzia-doch-mit-geheimen-akten-allein-eewesen-sein.

[5]  DerStandard: Liveticker BVT-Untersuchungsausschuss vom 05.09.2018 unter:

https://derstandard.at/jetzt/livebericht/2000086705069/liveticker-nachlese-bvt-untersuchungsausschuss-umstrittene-

polizeigruppe-soll-bei-razzia-doch-mit-geheimen-akten-allein-gewesen-sein.

[6]  Vgl. DerStandard vom 06.09.2018: Die fünf wichtigsten Erkenntnisse aus dem BVT-Ausschuss vom 06.09.2018 unter: https://derstandard.at/2000086820673/BVT-Ausschuss-Die-fuenf-wichtigsten-Erkenntnisse-der-ersten-Termine.