1826/J XXVI. GP

Eingelangt am 05.10.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Alma Zadic, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler

betreffend „Österreichische Unterstützung des Migrationspaktes der UN"

Begründung

Im Juli 2018 haben sich alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen außer den USA nach 18-monatigen Verhandlungen auf einen Migrationspakt (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration) geeinigt. Dieses Abkommen soll nun im Dezember in Marokko verabschiedet werden.

Vor dem Hintergrund, dass die Herausforderung der Migration nicht von einzelnen Staaten alleine bewältigt werden kann, stellt der Migrationspakt ein proaktives, multilaterales Lösungsinstrument dar, um den Migrationsprozess weltweit besser steuern zu können.

Er beinhaltet einen ganzheitlichen Katalog an Maßnahmen, der vor allem auf die
Verbesserung der Zusammenarbeit aller relevanten Akteure abzielt.

Die 23 Ziele des Migrationspaktes sind:

1.       Das Sammeln und Verwalten von genauen und aufgeschlüsselten Daten als Grundlage für evidenzbasierte Politiken;

2.       Minimierung der Triebkräfte und strukturellen Faktoren, die Menschen dazu zwingen, ihr Herkunftsland zu verlassen;

3.       Bereitstellung genauer und zeitnaher Informationen in allen Phasen der Migration;

4.       Sicherstellen, dass alle Migranten einen legalen Identitätsnachweis und eine angemessene Dokumentation haben;

5.       Verbesserung der Verfügbarkeit und Flexibilität von Wegen der regulären Migration;

6.       Erleichterung fairer und ethischer Arbeit und Sicherung von Bedingungen, die menschenwürdige Arbeit gewährleisten;

7.       Schwachstellen bei der Migration ansprechen und verringern;

8.       Leben retten und koordinierte internationale Bemühungen für vermisste Migranten vorantreiben;

9.       Stärkung der transnationalen Reaktion auf den Schmuggel von Migranten;

10.   Verhinderung, Bekämpfung und Beseitigung des Menschenhandels im Kontext der internationalen Migration;

11.   Grenzen in einer integrierten, sicheren und koordinierten Weise managen;

12.   Stärkung der Gewissheit und Vorhersehbarkeit bei Migrationsverfahren für angemessenes Screening, Bewertung und Verweisung;

13.   Die Migrationshaft nur als letztes Mittel einsetzen und auf Alternativen hinarbeiten;

14.   Verbesserung des konsularischen Schutzes, der Unterstützung und der Zusammenarbeit während des gesamten Migrationsprozesses;

15.   Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen für Migranten ermöglichen;

16.   Migranten und Gesellschaften ermächtigen, um eine vollständige Integration und sozialen Zusammenhalt zu verwirklichen;

17.   Beseitigung aller Formen von Diskriminierung und Förderung eines evidenzbasierten öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration;

18.   In die Entwicklung von Qualifikationen investieren und die gegenseitige Anerkennung von Fähigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen erleichtern;

19.   Schaffung von Bedingungen für Migranten und Diaspora, um in allen Ländern einen vollen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten;

20.   Förderung von schnelleren, sichereren und günstigen Überweisungen in die Herkunftsländer sowie Förderung der finanziellen Inklusion von Migranten;

21.   Zusammenarbeit bei der Förderung einer sicheren und würdigen Rückkehr und Rückübernahme sowie einer nachhaltigen Wiedereingliederung;

22.   Einrichtung von Mechanismen für die Übertragbarkeit von Sozialversicherungsansprüchen und erworbenen Leistungen; und

23.   Stärkung der internationalen Zusammenarbeit und der globalen Partnerschaften für
eine sichere, geordnete und regelmäßige Migration.

Die Kronen Zeitung[i] berichtete am 23. September, dass die österreichische Regierung dem ungarischen Vorbild folgen und den Pakt im Dezember 2018 eventuell nicht unterzeichnen wolle. Laut der offiziellen Regierungserklärung seien einige Punkte unter anderem mit dem Regierungsprogramm im Widerspruch.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.       Wird die Bundesregierung den Migrationspakt im Dezember 2018 in Marokko unterzeichnen?

a.       Wenn nein, aus welchen Gründen?

b.      Wenn nein, weshalb erfolgte der Rückzug nicht bereits vor dem Abschluss der Verhandlungen im Juli 2018?

2.       Wer traf bzw. trifft die Entscheidung hinsichtlich der Unterzeichnung des Migrationspakts? Wie wird der Entscheidungsprozess ablaufen?

3.       Welche Bedenken wurden bei der Bewertung des Paktes durch die Regierung identifiziert?

4.       Welche konkreten Ziele des Migrationspaktes sind mit welchen konkreten Vorhaben des Regierungsprogramms nicht kompatibel? Warum?

5.       Welche österreichischen Akteurinnen und Akteure waren an der Ausverhandlung des Abkommens auf ExpertInnenebene und PolitikerInnenebene beteiligt?

6.       Welchem Ministerium oblagen die Verhandlungen? Falls mehrere Ministerien beteiligt waren, welche waren dies und welches Ministerium war federführend verantwortlich?

7.       Wer trägt die politische Verantwortung für die Verhandlungen zu dem Migrationspakt?

8.       Wer trägt die politische Verantwortung für eine mögliche Nicht-Unterzeichnung des Migrationspakts?

9.       Welche konkreten Aspekte und Positionen hat bzw. hatte Österreich in die Verhandlungen eingebracht?

10.   Welche konkreten Aspekte und Positionen konnte Österreich in den Verhandlungen nicht durchsetzen, so dass eine Nicht-Unterzeichnung des Paktes in den Augen der Bundesregierung gerechtfertigt scheint?

11.   Welche konkreten Auswirkungen würde der Migrationspakt auf die Migrationspolitik Österreichs und der EU haben?

 



[i] https://www.krone.at/1776473 .