1833/J XXVI. GP

Eingelangt am 08.10.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr‚ Innovation und Technologie

betreffend Ausgangs- bzw. Vergleichswerte auf der 140er-Teststrecke

 

Am 1. August 2018 startete auf Ihre Initiative das Pilotprojekt Tempolimit 140 km/h auf zwei dreispurigen Abschnitten der A1 West Autobahn. Zwischen Melk und Oed in Niederösterreich sowie zwischen Haid und Sattledt in Oberösterreich wurde die höchstzulässige Geschwindigkeit um zehn Stundenkilometer angehoben. Das neue Tempolimit gilt sowohl auf der Richtungsfahrbahn Wien als auch in Richtung Salzburg.

Die ASFINAG begleitet Ihren Ausführungen zufolge die Anhebung der Höchstgeschwindigkeit mit Vorher-Nachher-Messungen. Untersucht werden Luftgüte, Lärm, Durchschnittsgeschwindigkeiten und Unfallzahlen. Auf deren Grundlage soll 2019 die Entscheidung über eine Beibehaltung oder Ausweitung von Tempo 140 auf weitere Autobahn-Abschnitte getroffen werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

1.    In welcher Frequenz finden solche Messungen statt bzw. werden Ihnen die Ergebnisse derselben laufend vorgelegt?

2.    Wann fanden die ersten Messungen statt?

3.    Welche Ausgangswerte werden für die Entscheidung 2019 zum Vergleich herangezogen?

a.    Wie hoch waren diese Werte im Mai 2018?

b.    Wie hoch waren diese Werte im Juni 2018?

c.    Wie hoch waren diese Werte im Juli 2018?

d.    Wie hoch waren diese Werte im August 2018?

e.    Wie hoch waren diese Werte im September 2018?

f.      Bitte um Bekanntgabe der aktuellsten vorliegenden Daten im Zeitpunkt der Anfragebeantwortung.

4.    Wie hoch dürfen die Abweichungen der für die Entscheidung ausschlaggebenden Vergleichswerte von den Ausgangswerten maximal sein, dass die Entscheidung gerade noch positiv, also für eine Beibehaltung von Tempo 140 bzw. eine allfällige Ausweitung auf andere Autobahnen, ausfällt?

a.    Von wem und auf Grundlage welcher Daten wird diese Grenze festgelegt?

b.    Sind Toleranzen bzw. ein Ermessensspielraum innerhalb dieser für die Entscheidung ausschlaggebenden Wertabweichungen vorgesehen?

                                  i.    Wenn ja, in welchem Umfang?

5.    Gibt es Schätzungen, inwieweit sich die Werte bis zum Ablauf des Testzeitraumes noch ändern werden?

a.    Wenn ja, wie lauten diese?