1836/J XXVI. GP

Eingelangt am 08.10.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Wolfgang Zinggl

Freundinnen und Freunde, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr.in Karin Kneissl betreffend „Österreichische Kulturforen im Ausland"

Begründung

Der Rechnungshof empfiehlt zu den Kulturforen im Ausland 36 Verbesserungen.[1] Seine Kritik reicht von der Standortwahl über die Verwaltungsausgaben bis hin zu den Leitungsverträgen.

Besondere Auffälligkeiten zeigen sich beim Standort New York, wo zum Beispiel ein Architekt von 2004 bis 2015 für die technische Betreuung des Gebäudes ohne schriftliche Vereinbarung Honorare von insgesamt 1,16 Mio EUR erhalten hat und wo für die Residenz des Leiters im Kulturforum enorme Beträge aufgewendet werden, während weniger als 8 % der jährlichen Gesamtauszahlungen für kulturelle Aktivitäten ausgegeben wurden.

Der Rechnungshof weist darauf hin, dass die Einstufungen der Leitungsfunktionen an den internationalen Kulturforen sehr unterschiedlich sind und jedenfalls nicht höher zu bewerten seien, als in der gesetzlichen Richtverwendung vorgesehen. Die Einstufung der Leitung am Kulturforum in New York war bisher A1/7 und damit höher als an allen anderen Kulturforen. Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres führt in seiner Stellungnahme dazu aus, dass die Einstufung durch den Bundeskanzler erfolge. Die Einstufung durch den Bundeskanzler erfolgt jedoch auf Antrag der zuständigen Außenministerin. Am 25. April 2018 wurde die Leitung des Kulturforums New York neu besetzt.

Auch bei der Einbringung von Drittmitteln gibt es Aufklärungsbedarf. Ende 2010 wollte der damalige Außenminister Michael Spindelegger budgetäre Kürzungen noch durch Sponsorengelder ausgleichen und freute sich 2012 über entsprechende Erfolge[2]. Der Rechnungshof indes zeichnet ein anderes Bild. Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.       Welchen der 36 Empfehlungen des RH zu den Kulturforen werden Sie nachkommen?

2.       Bezugnehmend auf die hohe Einstufung von Gehältern bei der Leitung von Kulturforen weisen Sie in Ihrer Stellungnahme[3] darauf hin, dass die vom Bundeskanzler vorgenommen werden. Das ist allerdings nur formal von Relevanz. In Wahrheit geschieht die Einstufung auf Basis Ihres Antrags. Werden Sie dem Bundeskanzler vorschlagen, die Gehälter in Zukunft entsprechend der Empfehlung des Rechnungshofes einzustufen?

3.       Wird bei der Neubesetzung der Leitungen von Kulturforen in Zukunft die vom RH vorgeschlagene Einstufung von A1/5 beachtet?

4.       Warum war die Leiterin des Kulturforums in New York als einzige Leiterin eines Kulturforums in der Besoldungsstufe A1/7 eingestuft?

5.       Welche Einstufung haben Sie im Zuge der Neubesetzung der Leitung des Kulturforums New York beantragt und wie hoch ist daher der monatliche Bezug des neuen Leiters?

6.       Sollte die Einstufung des neuen Leiters im Kulturforum New York höher sein als A1/5: Warum sind Sie der Rechnungshofempfehlung nicht gefolgt?

7.       An welchen Standorten der Kulturforen kommt es zur Neubestellung der Leitungsfunktion bis 2022?

8.       Durch die Voraussetzung des bestandenen Préalable (diplomatische Prüfung) werden externe Kulturfachleute von einer Ernennung zur Leitung eines Kulturforums ausgeschlossen. Ist angedacht, auf das bestandene Préalable in Zukunft zu verzichten?

9.       Die vom Leiter des Kulturforums in New York genutzte Wohnung verfügt über 317 m2. Die anteiligen Mietkosten dafür betragen EUR 337.450,- pro Jahr (2015). Für sämtliche kulturellen Aktivitäten des Kulturforums wurden im Vergleich dazu EUR 416.000,- ausgegeben. Halten Sie die exorbitanten Wohnkosten in Relation zu den Ausgaben für kulturelle Aktivitäten für sachgerecht?

10.   Rechtfertigt allein der Umstand, dass sich die Wohnung des Leiters im Gebäude des Kulturforums befindet, die enorme Miete?

11.   Wurden Möglichkeiten einer kostensparenderen Unterbringung für den Leiter des Kulturforums in New York geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

12.   Wird für die Leitung des Kulturforums New York (Besoldung und Dienstwohnung zusammen) mehr Geld aufgewendet als für alle kulturellen Aktivitäten des Kulturforums?

13.   Wird für das entsandte Personal (5 Personen) am Kulturforum in New York mehr als doppelt so viel aufgewendet, wie für alle Kulturausgaben?

14.   Die Miete für die Residenz der Leitung wird aus dem Budget des Kulturforums entrichtet (enthalten in der Gesamtmiete für das Gebäude). In welcher Höhe erhält der Leiter des Kulturforums New York darüber hinaus einen Wohnkostenzuschuss?

15.   In welcher Höhe erhält der Leiter des Kulturforums New York eine Auslandsverwendungszulage, eine Kaufkraftausgleichszulage, Zuschüsse für Familienangehörige, einen Zuschlag für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege?

a)  Stützt sich ein allfälliger Zuschlag für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege auf eine gesetzliche Grundlage?

16.   In welcher Höhe erhält der Leiter des Kulturforums New York weitere (unabhängig von den in Frage 15. genannten) Zuschläge bzw. Zuschüsse?

17.   Welche der Zuschüsse für den Leiter des Kulturforums New York sind steuerlich begünstigt bzw. befreit?

18.   Im Rechnungshofbericht werden für fünf entsandte Personen Kosten in Höhe von

EUR 958.800 (inkl. aller ausgezahlten Zulagen) angegeben. Wie teilt sich dieser Betrag auf fünf entsandte Personen auf und welche Aufgabenbereiche obliegen diesen fünf entsandten Personen?

19.   Welche Zahlungen entfallen davon auf die Gehälter und welche auf Zulagen?

20.   Für die lokalen Angestellten am Kulturforum New York erhöhten sich die Zahlungen 2014/2015 um 28 %, obwohl der Personalstand gleich geblieben ist. Wie erklären Sie die Erhöhung?


21.   Sie begründen die hohen Ausgaben am Kulturforum in New York mit der Bedeutung und Komplexität des Gebäudes, mit der Personalausstattung, dem Veranstaltungsbudget und der kulturpolitischen Rolle am Standort. Abgesehen davon, dass das Veranstaltungsbudget in New York weniger als 8 % des Gesamtbudgets ausmacht -: wollen Sie damit zum Ausdruck bringen, dass eine der genannten Komponenten in einem anderen Land eine geringere Wertigkeit hat?

22.   Der Rechnungshof zeigt auf, dass am Standort New York Leistungen eines nicht näher benannten Architekten im Ausmaß von 1,16 Mio EUR von 2004 bis 2015 ohne Ausschreibung in Anspruch genommen wurden. Welche Leistungsvereinbarungen lagen mit diesem Architekten vor?

23.   In welcher Form sind die Leistungen dieses Architekten - über reine Bestätigungen seiner Anwesenheit im Kulturforum hinaus -dokumentiert?

24.   Hat hinsichtlich der Leistungsaufzeichnungen eine Plausibilitätsprüfung stattgefunden und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

25.   Braucht ein Gebäude wenige Jahre nach seiner Fertigstellung tatsächlich einen hochbezahlten Mitarbeiter aus dem Büro des Gebäudearchitekten für Instandhaltungsarbeiten?

26.   In Ihrer Stellungnahme zu diesem Thema bestätigen Sie im Rechnungshofbericht, dass nun ein schriftlicher Vertrag hinsichtlich der bau- und haustechnischen Betreuung des Kulturforums in New York abgeschlossen worden sei. Erfolgte die Auftragserteilung nach einer vergaberechtlichen Ausschreibung? Wenn nein, warum nicht?

27.   Wurden bei der Auftragserteilung hinsichtlich der bau- und haustechnischen Betreuung des Kulturforums in New York Vergleichsangebote eingeholt?

28.   In Ihrer Stellungnahme begründeten Sie den Umstand, dass kein formeller Vertragsabschluss mit dem Architekten erfolgte, damit, dass der Architekt für den Fall eines formellen Vertragsabschlusses einen wesentlich höheren Stundensatz verlangt hätte. Da mittlerweile ein formeller Vertrag abgeschlossen wurde, ersuche ich Sie um Bekanntgabe des Stundensatzes des Architekten vor und nach Abschluss des formellen Vertrags.

29.   Der Rechnungshof stellte fest, dass in einem Revisionsbericht aus 2014 durch das Generalinspektorat des Ministeriums zahlreiche gravierende Mängel hinsichtlich der Bauausführung am Standort New York festgestellt wurden.

a)      Wurden in diesem Zusammenhang Schadenersatzansprüche geprüft?

b)     Wurde diesbezüglich die Finanzprokuratur beigezogen? Wenn nein, warum nicht?

c)      Sollte eine Prüfung von Schadenersatzansprüchen erfolgt sein, was war das Ergebnis dieser Prüfung?

d)      Erfolgte eine gerichtliche Geltendmachung bzw. eine außergerichtliche Einigung?

e)      Wenn ja, wie ging das Gerichtsverfahren aus bzw. was war der Inhalt der außergerichtlichen Einigung?

f)       Sollten keine Schadenersatzansprüche geprüft worden sein, warum nicht?

30.   In einem Revisionsbericht des ministeriellen Generalinspektorats von 2014 wurde aufgrund der Mängel am Gebäude 11 Jahre nach dessen Fertigstellung auf eine notwendige Generalsanierung hingewiesen. Wann wird diese Generalsanierung durchgeführt und wer kommt dafür auf?

31.   Wie erklären Sie, dass ein 11 Jahre altes Gebäude, für dessen Instandhaltung ein Architekt mehr als eine Million Euro bekommen hat, sanierungsbedürftig ist?


32.   Warum wurden Ausgaben in der Höhe von 209.000 EUR für einmalige Instandhaltungsmaßnahmen vom Kulturforum als Mieter und nicht von der Vermieterin (BIG) übernommen?

33.   Was genau beinhaltet der im Rechnungshofbericht genannte Betrag von rd. 450.000 EUR[4] Betriebskosten inkl. Instandhaltung im Jahr für das Kulturforum New York?

34.   Werden Personen, die für die Instandhaltung des Gebäudes tätig sind, in den Personalkosten (Lokalangestellte/entsandtes Personal) ausgewiesen oder sind sie in den Betriebskosten von rd. 450.000 EUR (bspw. über Werkverträge) enthalten? Wie hoch sind diese Personalkosten?

35.   Der Rechnungshof berichtet über direkte und indirekte Sponsorleistungen an die Kulturforen. Die Angaben zu den indirekten Sponsorleistungen (Sach- und Dienstleistungen im Gegensatz zu monetären Leistungen) wurden von den Kulturforen lediglich geschätzt. Diese Schätzungen waren nach Auskunft des Rechnungshofs zum Teil fehlerhaft bzw. nicht nachvollziehbar. Eine Bewertung der tatsächlich erzielten Sach- und Dienstleistungen war daher nicht möglich. Warum gibt das Ministerium keine einheitlichen Bewertungsmaßstäbe vor?

36.   Wurden auch Besuche oder Reden von Mitarbeitern der diplomatischen Vertretungen als indirekte Sponsorleistungen ausgewiesen? Wenn ja, handelt es sich dabei Ihrer Meinung nach tatsächlich um monetär zu beziffernde Sponsorleistungen?

37.   Warum zieht das Ministerium die indirekten Sponsorleistungen den direkten Geldleistungen vor?[5]

38.   Wie erklären Sie sich den Einbruch direkter Sponsorleistungen für die Kulturforen von 2013 bis 2015 um 74 %?

39.   Mit dem Bundeshaushaltsgesetz 2013 kommt es dazu, dass direktes Geldsponsoring nicht effektiv für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden kann. Es wird zunächst vom Bundesministerium für Finanzen vereinnahmt und dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres im jeweils laufenden Budgetjahr refundiert. Diese Refundierung erfolgt jedoch erst nachdem das Ereignis stattgefunden hat, für das das Sponsoring geleistet wurde. Findet das Ereignis nicht im Jahr der Geldleistung durch den Sponsor statt, fällt diese Geldleistung allerdings endgültig dem Bundesministerium für Finanzen zu und die gesponserte Tätigkeit muss aus dem operativen Auslandskulturbudget bezahlt werden. Für die Kulturforen ist somit kein Anreiz ersichtlich, direkte Sponsorleistungen einzuwerben, wenn diese dem Finanzministerium zu Gute kommen. Würden Sie diese Situation als zufriedenstellend bezeichnen?

40.   Werden Sie diesbezüglich eine Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 anregen?

41.   Warum kam es am Standort Moskau zu einem Einbruch des Sponsorings?

42.   Wann werden Sie in den diplomatischen Vertretungen Kostenstellen für die unselbständigen Kulturforen schaffen, damit transparent ersichtlich ist, welche Ausgaben für die Kulturforen tatsächlich getätigt werden?

43.   Wann werden Sie die in Ihrer Stellungnahme angekündigte Veröffentlichung der Förderungen und Auszahlungen der Auslandskultur vornehmen?



[1] Reihe Bund 2018/44.

[2] Rede zur Auslandskulturtagung am 04.09.2012.

[3] Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2018/44, S. 39 ff.

[4] Ebd. S. 51.

[5] Ebd. S. 33.