2000/J XXVI. GP

Eingelangt am 15.10.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Daniela Holzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Pflegeregress

 

Begründung

Im Kurier vom 10.10.2018 wird unter der Überschrift „Pflegeregress: Prozessflut wegen Rechtsunsicherheit" berichtet, dass allein in Wien rund 4000 Gerichtsverfahren anhängig sind, die aufgrund der unklaren Rechtslage geführt werden. Die Stadt Wien verzichtet weder auf Ansprüche,
die Geldforderungen betreffen, noch auf Eintragungen in Grundbücher aufgrund des Pflegeregresses, die vor 31.12.2017 entstanden sind. Auch in Niederösterreich sind zumindest Grundbuchverfahren noch offen, auch wenn das Land alle offenen Erbschaftsprozesse eingestellt hat, so berichtet der Kurier.

Hintergrund dieser Rechtsunsicherheit ist offenbar der Umstand, dass die im Nationalratsbeschluss vom Juli 2017 vorgesehenen Regelungen auf Bundesebene - Durchführungsgesetz und Durchführungsverordnungen - bislang nicht ergangen sind. Im Interview mit dem Ö1-Morgenjournal vom 10.10.2018 berichtet der Wiener Sozialstadtrat Hacker überdies von einem diesbezüglichen Gespräch mit dem Finanzministerium, und dass weitere Kontaktaufnahmen seinerseits seitens des Finanzministeriums abgeblockt würden.

Im Beschluss von Juli 2017 wird festgehalten, dass der Bundesminister für Finanzen 100 Millionen Euro jährlich „aus dem allgemeinen Bundeshaushalt der Untergliederung 21... im jeweiligen Bundesfinanzgesetz und Bundesfinanzrahmengesetz zusätzlich zur Verfügung zu stellen und den Ländern nach dem gemäß dem Finanzausgleichsgesetz 2017, BGBl. I Nr. 116/2016, für das jeweilige Kalenderjahr ermittelten Schlüssel der Wohnbevölkerung aus dem Pflegefonds zuzuweisen'' hat. Ferner hat der Nationalrat mit Mehrheit festgehalten: „Nähere Bestimmungen über den Übergang
zur neuen Rechtslage können bundesgesetzlich getroffen werden. Die Durchführungsverordnungen
zu einem auf Grund dieser Bestimmung ergehenden Bundesgesetz sind vom Bund zu erlassen." (
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/NRSITZ/NRSITZ_00190/fname_674873.pdf, S.185)

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.       Welche Maßnahmen haben Sie bisher eingeleitet, um den oben genannten Beschluss des Nationalrates vom Juli 2017 umzusetzen?

2.       Ist ein Bund-Länder-Gipfel zur Klärung der offenen Fragen in Hinblick auf bestehende Forderungen aus dem Pflegeregress geplant. Wenn ja, wann? Wenn ja, mit welcher konkreten Zielsetzung und innerhalb welchen zeitlichen Horizontes?

Wenn nein, warum nicht?

3.       Wann wurde den Ländern welcher Anteil der 100 Millionen Euro für das Jahr 2018 überwiesen? (Bitte nach Ländern aufschlüsseln)

4.       Wurden in Ihrem Ministerium Überlegungen angestellt, um die Finanzierung der im Kurier- Bericht erwähnten Altfälle zu übernehmen, insbesondere des Verlustes aufgrund von Austragungen aus dem Grundbuch? Falls Nein: Warum nicht? Falls ja: Welche Überlegungen wurden dahingehend angestellt?

5.       Welche Vorbereitungen wurden in Ihrem Ministerium bislang getroffen, um ein Durchführungsgesetz beziehungsweise die Durchführungsverordnungen vorzubereiten?

6.       Gibt es eine Ministerien-übergreifende Arbeitsgruppe zum Thema Pflegeregress?

7.       Wie viele Kontaktaufnahmen des Wiener Sozialstadtrates und anderer Landespolitikerinnen und -politiker mit dem Finanzministerium hat es bezüglich Pflegeregress in den vergangenen zwei Monaten gegeben?

8.       Wie viele Kontaktaufnahmen des Wiener Sozialstadtrates und anderer Landespolitikerinnen und -politiker mit dem Finanzministerium hat es bezüglich Pflegeregress seit Jahresbeginn gegeben? (Wir ersuchen um getrennte Auflistung nach Ländern und Gesprächspartnerinnen und -partnern und Gesprächsanfragen)

9.       Wie wurden diese Kontaktaufnahmen (Frage 8) beantwortet?

10.    Wann ist eine Kontaktaufnahme seitens Minister Löger mit Stadtrat Hacker geplant?