2035/J XXVI. GP

Eingelangt am 18.10.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl

Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Rückforderungen illegal ausbezahlter Gelder

BEGRÜNDUNG

Der Rechnungshof stellte 2013 fest, dass große Geldbeträge aus dem Wiener Stadterweiterungsfonds an unberechtigte Personen und Organisationen ausbezahlt wurden.

So wurden etwa im Jahr 2008 250.000 Euro der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst geschenkt, die damit ihr Büro in der Teinfaltstraße renovierte. Der Fondszweck (Satzung 2006) lautete jedoch:

Erweiterung der Inneren Stadt Wiens und eine entsprechende Verbindung zu den Vorstädten unter Berücksichtigung einer Regulierung und Verschönerung der Stadt

Eine Bürorenovierung lässt sich wohl kaum mit dem Ziel „Erweiterung der Inneren Stadt" und „Verbindung zu den Vorstädten" in Einklang bringen. Diese Schenkung war daher widmungswidrig und somit gesetzwidrig.

Eine Reihe weiterer Schenkungen an kirchliche Einrichtungen und Wohlfahrtsfonds der Exekutive waren ebenfalls widmungswidrig. Auch Grundstücke (Heumarkt, Mölkerbastei) und Wohnungen wurden weit unter ihrem Marktwert verkauft, was den Verdacht der Untreue nahelegt.

Der Stadterweiterungsfonds fiel damals in die Kompetenz des Innenministeriums. Die ehemalige Innenministerin machte keinerlei Anstalten, die dem Fonds und damit einer öffentlichen Verwendung entzogenen Gelder bei den unrechtmäßigen Empfängern oder den damaligen Entscheidungsträgern zurückzufordern.

Laut einer Anfragebeantwortung vom April 2018 (350/AB) läuft hinsichtlich Wiener Stadterweiterungsfonds seit 2014 ein Verfahren bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Hat das BMI eine rechtliche Bewertung der Schenkungen des Wiener Stadterweiterungsfonds vorgenommen und wie lautet diese?

2.       Welche Schritte haben Sie bzw. werden Sie unternehmen, um die widmungswidrigen Schenkungen des Wiener Stadterweiterungsfonds rückzufordern und einer den damaligen Satzungen entsprechenden Verwendung im öffentlichen Interesse zuzuführen?

3.       Werden Sie sich einem allfälligen Strafverfahren als Privatbeteiligter anschließen, und wenn nein, warum nicht?

4.       Werden Sie die Finanzprokuratur beauftragen, Schritte zur Eintreibung der Gelder zu unternehmen, und wenn nein, warum nicht?