2047/J XXVI. GP

Eingelangt am 19.10.2018
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Angela Lueger,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Nebenbeschäftigungen von IT-Mitarbeitern des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sowie des Bundeskriminalamts und der Landeskriminalämter

 

Unter den Mitarbeitern des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung   sowie des Bundeskriminalamts und der Landeskriminalämter befinden sich etliche, die Nebenbeschäftigungen ausüben, die direkt mit ihrem Aufgabengebiet zu tun haben: So berichtete beispielsweise die Rechercheplattform „Addendum“ am 9. Oktober 2018 unter dem Titel „Die nebenbeschäftigten Ermittler“ über einen IT-Chef des BVT, der „privat seine umfassenden Qualifikationen – etwa als zertifizierter ,Computer Hacking Forensic Investigator´ – zu Geld macht“. „Addendum“ berichtet außerdem, dass es im Bereich des Bundeskriminalamts und in den Bereichen von Landeskriminalämtern ebenfalls „eigenartige Firmenverbindungen“ gäbe.  Auch die Tageszeitung „Standard“ schrieb am 12. Mai 2018, dass IT-Mitarbeiter des BVT angeblich in ihrer Dienstzeit private Gutachten für ihren Nebenjob erstellt haben sollen, ein IT-Experte als gerichtlich beeideter Sachverständiger tätig sei und ein anderer ein eigenes IT-Unternehmen in Niederösterreich habe.

 

Besonders im hochsensiblen Bereich der Informationstechnologie können solche Kombinationen von hauptberuflicher Tätigkeit als Computerexperte und nebenberuflicher Tätigkeit im gleichen Aufgabengebiet enormes Potential für Interessenskonflikte in sich bergen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

ANFRAGE

 

1)  Wie viele Nebenbeschäftigungen, und in welchem Ausmaß, sind mit Stichtag 16. Oktober 2018 im IT-Bereich des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung  gemeldet?

2)  In wie vielen Fällen wurde im Zeitraum Jänner 2017 bis 16. Oktober 2018 die Ausübung einer Nebenbeschäftigung im IT-Bereich des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung untersagt und aus welchen Gründen?

3)  Wie viele Nebenbeschäftigungen, und in welchem Ausmaß,  sind mit Stichtag 16. Oktober 2018 im IT-Bereich des Bundeskriminalamts gemeldet?

4)  In wie vielen Fällen wurde im Zeitraum Jänner 2017 bis 16. Oktober 2018 die Ausübung einer Nebenbeschäftigung  2018 im IT-Bereich des Bundeskriminalamts untersagt und aus welchen Gründen?

5)  Wie viele Nebenbeschäftigungen, und in welchem Ausmaß,  sind mit Stichtag 16. Oktober 2018 in den IT-Bereichen der Landeskriminalitätsämter gemeldet? (Bitte um Auflistung nach Bundesländern).

6)  In wie vielen Fällen wurde im Zeitraum Jänner 2017 bis 16. Oktober 2018 die Ausübung einer Nebenbeschäftigung in den IT-Bereichen der Landeskriminalitätsämter untersagt und aus welchen Gründen?

7)  Durch welche Maßnahmen wird ausgeschlossen, dass es durch die Kombination von hauptberuflicher Tätigkeit im IT-Bereich und einem Nebenjob im gleichen Aufgabengebiet zu Interessenskonflikten kommt?