2081/J XXVI. GP
Eingelangt am 24.10.2018
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Europa‚ Integration und Äußeres
betreffend König Abdullah Zentrum
Das König-Abdullah-Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog (KAICIID) wurde im Oktober 2011 mit Beteiligung Österreichs gegründet. Offizielles Ziel des Zentrums ist es den interkulturellen und interreligiösen Dialog weltweit zu fördern.
Ein Abkommen zwischen Österreich und dem Zentrum (Abkommen über den Sitz des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog, BGBl. III Nr. 209/2013) garantiert mehrere Privilegien. So brauchen Vertreter Österreichs die Zustimmung des Generalsekretärs, um das Haus betreten zu dürfen, zB bei Hausdurchsuchungen (Artikel 4). Das Zentrum unterliegt auch nicht der österreichischen Gerichtsbarkeit (Artikel 5), und ist von Steuern und Zöllen in Österreich befreit (Artikel 10). Auch Sozialversicherungsbeiträge müssen das Zentrum und seine Mitarbeiter_innen nicht zahlen (Artikel 12).
Nach der Neuaufstellung des Zentrums im Jahr 2015 wurde klargestellt, das Menschenrechtsfragen künftig klarer angesprochen werden sollen. Das stellt sich aufgrund der einseitigen Finanzierung aus Saudi-Arabien als ein schwieriges Unterfangen dar. Die Mitarbeiter_innen des Hauses sind laut Medienberichten an ein Mandat gebunden, das Saudi-Arabien, Spanien und Österreich zusammen mit dem Vatikan vorgegeben haben. Dort wurde festgelegt, dass sie sich nicht zu Einzelfällen äußern und nicht auf einzelne Länder eingehen dürfen (https://www.nzz.ch/zu-besuch-beim-experiment-des-koenigs-ld.1294807). Das Zentrum äußerte sich daher nie zu der derzeitigen Menschenrechtssituation in Saudi-Arabien und nicht zu den Fällen der Auspeitschung des kritischen Bloggers Raif Badawi oder der vermeintlichen Ermordung des Journalisten Jamal Kashoggi.
Es steht fest, dass Österreich durch Privilegien zur Förderung des Zentrums beiträgt. Es ist daher wichtig zu wissen, welche Projekte dieses Zentrum finanziert, mit was für einen Erfolg und in welcher Form Toleranz gegenüber Andersdenkenden gefördert wird.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Erhält das BMEIA einen jährlichen Tätigkeitsbericht vom König Abdullah Zentrum?
a. wenn ja, welche konkreten interreligiösen Projekte wurden seit dem Inkrafttreten des König Abdullah Zentrums durchgeführt, und mit welchem Ergebnis?
b. wenn nein, warum nicht?
2. Ist dem BMEIA bekannt, wie viele Veranstaltungen seit Bestehen des Zentrums im Sinne der vertraglich vereinbarten Bestimmungen vom Zentrum durchgeführt wurden?
a. Waren Personen aus Ihrem Vollziehungsbereich mit diesen Veranstaltungen befasst?
b. Wenn ja, welche Kosten sind Ihrem Ressort daraus erwachsen?
3. Inwiefern wurden die vorgeschlagenen Maßnahmen des Evaluierungsberichts des BMEIA aus dem Jahr 2015 umgesetzt?
4. Plant das Zentrum bzw. die Vertragsparteien den Kreis der Vertragsparteien zu erweitern?
5. Welche Kosten hat das König Abdullah Zentrum bisher der Republik Österreich verursacht? Bitte um Aufgliederung der einzelnen Kosten.
6. Welche Kosten wird das König Abdullah Zentrum der Republik Österreich von 2018-2022 verursachen? Bitte um Aufgliederung der einzelnen Kosten.
7. Wie viel wird in etwa der Steuererlass in Österreich (Befreiung von Einkommenssteuer, Grundsteuer und Umsatzsteuer) für das König Abdullah Zentrum im Jahr 2018 ausmachen?
8. Liegt dem BMEIA eine Liste der Spender_innen des Zentrums vor?
a. Wenn ja, wer sind die Spender_innen des Zentrums?
9. Welcher Gründerstaat leistet seit 2012 - aufgeschlüsselt nach Jahren - welche Finanzierungsbeiträge?
10. Erhalten die Mitglieder des Direktoriums irgendeine finanzielle Vergütung aufgrund ihrer Tätigkeit? Wenn ja, in welcher Höhe und wer bezahlt diese?
a. Sollte es das Zentrum selbst sein: Werden die Kosten dem Zentrum von anderer Seite refundiert?
11. Erhalten die Mitglieder des Beirats irgendeine finanzielle Vergütung aufgrund ihrer Tätigkeit? Wenn ja, in welcher Höhe und wer bezahlt diese?
a. Sollte es das Zentrum selbst sein: Werden die Kosten dem Zentrum von anderer Seite refundiert?
12. Erhält der/die Generalsekretär_in irgendeine finanzielle Vergütung aufgrund ihrer Tätigkeit? Wenn ja, in welcher Höhe und wer bezahlt diese?
a. Sollte es das Zentrum selbst sein: Werden die Kosten dem Zentrum von anderer Seite refundiert?
13. Erhält der/die stellvertretende Generalsekretär_in irgendeine finanzielle Vergütung aufgrund ihrer Tätigkeit? Wenn ja, in welcher Höhe und wer bezahlt diese?
a. Sollte es das Zentrum selbst sein: Werden die Kosten dem Zentrum von anderer Seite refundiert?