22/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.11.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Logistikzentrum Langenzersdorf

 

Trotz des Zurückziehens des Projekts der Post AG, im niederösterreichischen Langenzersdorf das größte Logistikzentrum Österreichs zu errichten, sind die Bedenken von Anrainer_innen, Umwelt- und Volksanwaltschaft nicht aus dem Weg geräumt, da die Österreichische Post AG bereits angekündigt hat, einen geringfügig veränderten Projektantrag neuerlich einbringen zu wollen. Die wesentlichen Kritikpunkte im Hinblick auf die mangelnde umweltpolitische Sensibilität wurden in diesen Änderungen jedoch nicht berücksichtigt.

Mit den durch das Logistikzentrum 1650 zusätzlichen Fahrten pro Tag entsteht für die Region und damit die Anrainer_innen eine große Mehrbelastung durch Feinstaub, Lärm- und Lichtbelästigung. Zusätzlich handelt es sich bei der Autobahnanschlusstelle Korneuburg Ost bereits jetzt um einen stark ausgelasteten Verkehrsknotenpunkt, der von den Postfahrzeugen zusätzlich belastet werden wird.

Fragwürdig erscheint die Standortwahl auch daher, da sich mit Bisamberg und der Tullnerfelder Au zwei Natura 2000 Schutzgebiete in unmittelbarer Nähe des geplanten Logistikzentrums befinden. Warum vor diesem Hintergrund keine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt wurde, ist fraglich.

In der Causa prüft neben der Volksanwaltschaft mittlerweile sogar die europäische Kommission, weswegen eine Klärung drängender Fragen notwendig erscheint.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Warum wurde - angesichts der abzuschätzenden negativen Auswirkungen in Bezug auf Feinstaub, Lärm- und Lichtbelastung - keine UVP oder SUP durchgeführt?

2.    Erscheint aus Ihrer Sicht eine Berücksichtigung von Bauprojekten wie dem Logistikzentrum Langenzersdorf im UVP-Gesetz sinnvoll?

a.    Warum?/Warum nicht?

3.    Trotz der befürchteten negativen Auswirkungen des Zentrums in Bezug auf Feinstaub, Lärm- und Lichtbelastung lehnte die Gemeinde eine SUP mit Verweis auf keine anzunehmenden negativen Umweltauswirkungen ab.

a.    Erscheint das UVP-Gesetz aus Ihrer Sicht in diesem Punkt reformbedürftig?

b.    Ist geplant, auch um ggf. die Bedenken der Anrainer_innen zu zerstreuen, eine SUP durchzuführen?

4.    Warum sind die Ergebnisse des Screenings den Anrainer_innen nicht zur Kenntnis zu bringen?