2204/J XXVI. GP

Eingelangt am 05.11.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Wolfgang Zinggl,

Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien
Gernot Blümel

betreffend „Verliehene Kunstwerke"

BEGRÜNDUNG

Dass Museen Werke zur Ausstellung in Amtsräumen verleihen, ist nicht ungewöhnlich. Dass einige dieser Werke nach vielen Jahren der Leihgabe nicht mehr auffindbar sind, offenbar auch nicht. Der Rechnungshof kritisierte das schon im Jahr 2010.

Aus aktuellem Anlass besteht Grund zu der Annahme, dass sich seitdem nicht viel an diesen Missständen geändert hat.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.      Welche Werke der Bundesmuseen sind aktuell verliehen?

a.      Wir ersuchen um Auflistung nach Sammlungszugehörigkeit, Objekt, Aufenthaltsort, aktuellem Leihnehmer, Datum und Dauer der Leihgaben.

b.      In welchen Fällen haben Leihnehmer in den letzten 10 Jahren ihre vertraglichen Pflichten verletzt?

c.       Wer kommt für die Transport- und Versicherungskosten bei Leihgaben auf und gab es diesbezüglich in den letzten 10 Jahren abweichende Praktiken?

2.       Bei welchen Werken der Bundesmuseen ist der Standort derzeit ungewiss?

3.      Welche Werke der Bundesmuseen gelten als verloren?

4.      Gab es in der Vergangenheit bei Leihgaben der Bundesmuseen Beschädigungen und notwendige Restaurierungen und wenn ja, bei welchen?

5.      Seit der Ausgliederung müsste in den Bundesmuseen eine komplette Liste der verliehenen Objekte vorliegen.

a.      Wann werden diese Listen der einzelnen Bundesmuseen veröffentlicht?

b.     Welche Museen haben noch keine vollständige Liste erarbeitet?

c.       In welcher Form werden Sie dafür sorgen, dass die Inventarisierungsvorgänge in diesbezüglich allfällig säumigen Museen beschleunigt werden?

6.       In der Beantwortung 4719/AB meiner Anfrage 4782/J aus dem Jahr 2010 wurde Auskunft erteilt, dass im Technischen Museum Wien im Rahmen einer umfassenden Depotinventur bis spätestens 2017 alle Objekte im Bundeseigentum lückenlos erfasst und alle Verdachtsmomente hinsichtlich mutwilliger Entwendungen lückenlos aufgedeckt werden. Haben sich im Rahmen dieser Inventur allfällige Verdachtsmomente bestätigt?

7.       Laut Gesetz dürfen Bundesmuseen Werke nur im Ausstellungs- und Forschungsbereich verleihen. Der Rechnungshof hat dazu im Jahr 2010 empfohlen, alle zu Ausstattungszwecken an öffentliche Stellen verliehenen Objekte zurückzufordern. In welchen Fällen wurde dieser Forderung zum Zeitpunkt der vorliegenden Anfrage nicht entsprochen?

8.       Werden Sie sich als letztverantwortlicher Bundesminister bei den DirektorInnen der Bundesmuseen dafür einsetzen, dass Werke, die nicht im Ausstellungs- und Forschungsbereich verliehen sind, zurückgefordert werden?