2205/J XXVI. GP

Eingelangt am 06.11.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Asylskandal um syrischen General

 

Wie durch einen "Kurier"-Artikel vom 23. Oktober 2018 bekannt wurde, werde dem syrischen Geheimdienst-General Khalid H. in Österreich am 2. Dezember 2015 nach einem Schnellverfahren von weniger als sechs Monaten Asyl gewährt. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien gegen General H. wegen des Verdachts von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord bzw. Kriegsverbrechen. Ein entsprechendes Europol-Fahndungsersuchen von Frankreich erging am 30. Mai 2018. Bevor Khalid H. in Österreich einen Asylantrag gestellt hat, hatte er bereits in Frankreich um Asyl angesucht. Dort wurde sein Asylantrag allerdings aufgrund seiner widersprüchlichen Aussagen abgelehnt. Dazu kommt, dass Khalid H. nicht nach der Dublin-III-Verordnung nach Frankreich rückgeführt wurde. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) führte nicht einmal ein Konsultationsverfahren mit Frankreich, das nach der Dublin-III-Verordnung als Ersteinreiseland für das Asylverfahren von Khalid H. zuständig gewesen wäre - dies obwohl er bei seiner Erstbefragung angegeben hat, bereits in Frankreich einen Asylantrag gestellt zu haben.

Zudem ist einem Bericht des "Kurier" vom 25. Oktober 2018 zu entnehmen, dass der Akt von Khalid H. in Österreich relativ rasch als „mit BVT-Relevanz“ eingeordnet wurde und sich neben dem BVT „noch eine ausländische Institution“ einschaltete, woraufhin„seitens des BVT organisatorische Maßnahmen gesetzt“ wurden. Laut Medieninformationen hält sich General Khalid H. weiterhin in Österreich auf.

Der Fall hat nun auch Ermittlungen gegen Mitarbeiter_innen des BFA und des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs zur Folge. Laut Staatsanwalt haben im Zuge des Asylverfahrens von General Khalid H. BVT-Beamt_innen auffällig oft Beamt_innen des BFA kontaktiert. In einer Gefährdungsprognose des BVT vom 16. November 2015, gezeichnet von Abteilungsleiter W., wurden keinerlei Bedenken gegenüber Khalid H. geäußert. Bemerkenswert ist, dass BVT-Abteilungsleiter W., der mit seiner Unterschrift die vermeintliche Ungefährlichkeit des Generals H. bestätigte, einer der Hauptzeugen in der BVT-Causa ist, der der Wirtschaft- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vom Innenministerium zugeführt wurde.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Was ist die übliche Vorgehensweise des BFA, wenn eine/e Asylantragsteller_in in der Erstbefragung angibt, bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat einen Asylantrag gestellt zu haben?

2.    Wie viele Konsultationsverfahren nach der Dublin-III-Verordnung wurden seitens des BFA in den Jahren 2015 bis Ende des ersten Halbjahres 2018 geführt? Bitte um Aufschlüsselung nach Ländern und Jahr.

3.    In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2015 bis Ende des ersten Halbjahres 2018 trotz Kenntnis um ein mögliches anderes Ersteinreiseland und daher nach der Dublin-III-Verordnung für das Asylverfahren zuständiges EU-Land kein Konsultationsverfahren eingeleitet? Bitte um Aufschlüsselung nach Ländern und Jahr.

a.    Was war jeweils der Grund?

4.    Aus welchen Gründen hat das BFA nach der Asylantragstellung von Khalid H. kein Konsultationsverfahren nach der Dublin-III-Verordnung mit Frankreich geführt?

5.    Ist geplant eine amtswegige Wiederaufnahme des gegenständliche Asylverfahrens zu prüfen und/oder einzuleiten?

a.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Ist geplant, eine amtswegige Wiederaufnahme sämtlicher Asylverfahren zu prüfen und/oder einzuleiten, in denen die Abteilung des BVT unter Leitung des Herrn W. involviert war?

a.    Wenn ja, wie viele Fälle betrifft das?

b.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Haben die Handlungen von Mitarbeiter_innen des BFA und BVT im gegenständlichen Fall dienst- oder disziplinarrechtliche Folgen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum keine?

8.    Wann und durch wen erlangte der Direktor des BVT, Peter Gridling, Kenntnis von dem Sachverhalt?

a.    Welche Maßnahmen setzte er als Reaktion?

9.    Wann und durch wen erlangte der Innenminister, Herbert Kickl, Kenntnis von dem Sachverhalt?

a.    Welche Maßnahmen setzte er als Reaktion?

10. Wann und durch wen erlangte der Generalsekretär im BMI, Peter Goldgruber, Kenntnis von dem Sachverhalt?

a.    Welche Maßnahmen setzte er als Reaktion?

11. Welche ausländischen Institutionen waren in diesem Fall involviert?

12. Welche organisatorischen Maßnahmen wurden seitens des BVT diesbezüglich gesetzt?

13. Ist dem Innenministerium bekannt, dass Khalid H. im österreichischen Staatsgebiet aufhältig ist?