2270/J XXVI. GP
Eingelangt am 14.11.2018
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Vizekanzler und Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport
betreffend Kurzstudie zum Migrationspakt
Medienberichten zufolge hat Völkerrechtsprofessor Michael Geistlinger für Vizekanzler Strache eine 16-seitige Kurzstudie zum UN-Migrationspakt verfasst. Der Vizekanzler hat die Entscheidung der österreichischen Bundesregierung, den Migrationspakt nicht anzunehmen, u.a. damit begründet, dass sich daraus Völkergewohnheitsrecht entwickeln könne und auf die Studie von Michael Geistlinger verwiesen. Bisher wurde die Studie allerdings nicht veröffentlicht.
Um die Meinungsbildungsvorgänge der Bundesregierung besser nachvollziehen zu können, ist es wesentlich weitere Informationen zu Gegenstand, Inhalt und Kosten der Studie zu erfahren, sowie die Studie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Schließlich dient dies auch der Nachvollziehbarkeit und Transparenz hinsichtlich der Verwendung öffentlicher Mittel durch den Vizekanzler.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wer hat wann die Studie von Michael Geistlinger in Auftrag gegeben?
2. Wie lautet der genaue Auftrag?
3. Welchen Gegenstand umfasst die Studie?
4. Welche Erkenntnisse ergeben sich aus der Studie?
5. Wie wird die mögliche Entstehung von Völkergewohnheitsrecht durch den UN-Migrationspakt in der Studie begründet?
a. Auf welche Quellen stützen sich die diesbezüglichen Ausführungen?
6. Wie hoch waren die Kosten für die Studie?
7. Aus welchen Mitteln wurden diese Kosten gedeckt?
8. Wird die Studie veröffentlicht? Bitte um Übermittlung der Studie mit der Anfragebeantwortung.
a. Wenn ja, wann und wo?
b. Wenn nein, warum nicht?
9. Wurden zur Beurteilung des UN-Migrationspakts weitere Studien oder Gutachten in Auftrag gegeben oder herangezogen?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?