2295/J XXVI. GP
Eingelangt am 16.11.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Laimer, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
betreffend Cyberkriminalität
Die Cyberkriminalität ist eine zentrale Herausforderung für den Sicherheitsapparat. Richtigerweise wurde daher das Cybercrime-Competence-Center (C4) im Bundeskriminalamt eingerichtet. Cyberkriminalität umfasst unterschiedliche Bereiche, wobei überall ein erschreckender Anstieg festzustellen ist. Im Gegensatz zu sehr vielen anderen Kriminalbereiche, bei denen weniger Straftaten zu verzeichnen ist, „boomt“ die Cyberkriminalität, was auch aus dem Lagebericht Cybercrime des Jahres 2017 sehr deutlich ersichtlich ist.

Vor allem im Bereich des Internetbetruges stehen gewiefte TäterInnen unbescholtenen und sehr oft mit den betrügerischen Möglichkeiten des Internets in keiner Weise vertrauten Bürgerinnen und Bürger gegenüber. Der Schock über den Betrug wird dabei noch unnötig und völlig inakzeptabler Weise ausgeweitet, wenn die Betrugsopfer selbst zu beschuldigten werden, wie dies in einem, mir persönlich vorliegenden Internetbetrug, der Fall ist.
Es ist die Verantwortung der Politik und insbesondere des Innenministers für eine umfassende Sicherheitslage der Bevölkerung zu sorgen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigen Abgeordneten folgende
Anfrage:
1. Wie viele Verurteilungen hat es im Bereich der Cyberkriminalität in den letzten zwei Jahren gegeben?
a. Im Jahr 2016 (detaillierte Darstellung)
b. Im Jahr 2017 (detaillierte Darstellung)
2. Wie hoch war die Anzahl von Internetbetrugsopfern, die zu Unrecht im Zuge des Aufklärungsprozesses zu Verdächtigen wurden - in den letzten zwei Jahren?
a. Im Jahr 2016 (detaillierte Darstellung)
b. Im Jahr 2017 (detaillierte Darstellung)