2304/J XXVI. GP

Eingelangt am 20.11.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Entbindung von Amtsverschwiegenheit in Causa BVT

 

Hinsichtlich jener vier ZeugInnen, auf Basis deren Aussagen die Hausdurchsuchung im BVT angeordnet wurde (GZ 6 St 2/18f, WKStA), stellt sich die Frage, wie, wann, durch wen und in welcher Form diese von der Amtsverschwiegenheit entbunden wurden (https://diepresse.com/home/innenpolitik/5508525/BVT_Verletzten-Hauptzeugen-das-Amtsgeheimnis, https://kurier.at/politik/inland/spannung-in-causa-bvt-extremismus-chefermittlerin-im-u-ausschuss/400142369).

Diese Frage ist von zentraler Bedeutung, zumal Aussagen von ZeugInnen welche ohne vorherige Entbindung von der Amtsverschwiegenheit erfolgen, bei sonstiger Nichtigkeit nicht verwertet werden dürfen (§ 155 StPO). Darüber hinaus ist die Verletzung eines Amtsgeheimnisses auch ein Straftatbestand nach § 310 StGB.

 

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wann wurde die erste von der WKStA einvernommene Zeugin in der "Causa BVT" von der Amtsverschwiegenheit entbunden?

2.    Suchte die Zeugin von sich aus um eine Entbindung an, oder geschah dies auf Initiative der Dienstbehörde/des Generalsekretärs?

3.    In welchem zeitlichen Umfang erfolgte die Entbindung?

4.    In welchem inhaltlichen Umfang erfolgte die Entbindung?

5.    In welcher Form erfolgte die Entbindung?

6.    Durch wen erfolgte die Entbindung und wer teilte dies der ersten Zeugin wann mit?

7.    In welcher Form wurde die WKStA von der erfolgten Entbindung in Kenntnis gesetzt?

8.    Wann geschah dies?

9.    Wann erfolgte die schriftliche Entbindung der ersten Zeugin?

10. War diese schriftliche Entbindung datiert?

a.    Wenn nein: warum nicht?

11. Bezog sich diese schriftliche Entbindung auch expressis verbis auf die Vergangenheit?

12. Wann wurde der zweite von der WKStA einvernommene Zeuge von der Amtsverschwiegenheit entbunden?

13. Suchte der Zeuge von sich aus um eine Entbindung an, oder geschah dies auf Initiative der Dienstbehörde/des Generalsekretärs?

14. In welchem zeitlichen Umfang erfolgte die Entbindung?

15. In welchem inhaltlichen Umfang erfolgte die Entbindung?

16. In welcher Form erfolgte die Entbindung?

17. Durch wen erfolgte die Entbindung und wer teilte dies dem zweiten Zeugen wann mit?

18. In welcher Form wurde die WKStA von der erfolgten Entbindung in Kenntnis gesetzt?

19. Wann geschah dies?

20. Wann erfolgte die schriftliche Entbindung des zweiten Zeugen?

21. War diese schriftliche Entbindung datiert?

a.    Wenn nein: Warum nicht?

22. Bezog sich diese schriftliche Entbindung auch expressis verbis auf die Vergangenheit?

23. Wann wurde der dritte von der WKStA einvernommene Zeuge von der Amtsverschwiegenheit entbunden?

24. Suchte der Zeuge von sich aus um eine Entbindung an, oder geschah dies auf Initiative der Dienstbehörde/des Generalsekretärs?

25. In welchem zeitlichen Umfang erfolgte die Entbindung?

26. In welchem inhaltlichen Umfang erfolgte die Entbindung?

27. In welcher Form erfolgte die Entbindung?

28. Durch wen erfolgte die Entbindung und wer teilte dies dem dritten Zeugen wann mit?

29. In welcher Form wurde die WKStA von der erfolgten Entbindung in Kenntnis gesetzt?

30. Wann geschah dies?

31. Wann erfolgte die schriftliche Entbindung des dritten Zeugen?

32. War diese schriftliche Entbindung datiert?

a.    Wenn nein: warum nicht?

33. Bezog sich diese schriftliche Entbindung auch expressis verbis auf die Vergangenheit?

34. Wann wurde der vierte von der WKStA einvernommene Zeuge von der Amtsverschwiegenheit entbunden?

35. Suchte der Zeuge von sich aus um eine Entbindung an, oder geschah dies auf Initiative der Dienstbehörde/des Generalsekretärs?

36. In welchem zeitlichen Umfang erfolgte die Entbindung?

37. In welchem inhaltlichen Umfang erfolgte die Entbindung?

38. In welcher Form erfolgte die Entbindung?

39. Durch wen erfolgte die Entbindung und wer teilte dies dem vierten Zeugen wann mit?

40. In welcher Form wurde die WKStA von der erfolgten Entbindung in Kenntnis gesetzt?

41. Wann geschah dies?

42. Wann erfolgte die schriftliche Entbindung des vierten Zeugen?

43. War diese schriftliche Entbindung datiert?

a.    Wenn nein: warum nicht?

44. Bezog sich diese schriftliche Entbindung auch expressis verbis auf die Vergangenheit?

45. Wie wurden die allenfalls erfolgten mündlichen Entbindungen der ersten vier Zeugen schriftlich dokumentiert/veraktet?

46. Sollten diese nicht schriftlich veraktet/dokumentiert worden sein: warum nicht?