2306/J XXVI. GP

Eingelangt am 20.11.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Daniela Holzinger, Kolleginnen und Kollegen,

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Inanspruchnahme von Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

BEGRÜNDUNG

Seit 2014 können pflegende Angehörige und betreuende Angehörige eine Pflegekarenz oder eine Pflegeteilzeit in Anspruch nehmen. Eine Pflegesituation tritt in der Regel plötzlich und unerwartet ein und hat weitreichende Konsequenzen für die Angehörigen. Die Einführung war deshalb ein wichtiger Schritt, um die Pflegenden zu unterstützen. Die Art und Weise, wie diese Zeiten genutzt werden, macht zugleich die wirklichen Belastungen der Pflegenden sichtbar.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Wie viele Menschen haben im Jahr 2017, wie viele im Jahr 2018 ein Pflegekarenzgeld aufgrund einer Pflegekarenz bezogen (aufgeschlüsselt nach Bundesländern, und für 2018 die bisher verfügbaren Daten)?

2.       Mit welcher Inanspruchnahme rechnen Sie im Jahr 2019?

3.       Wie hoch ist der Frauenanteil im Jahr 2017 sowie im Jahr 2018 bei der Inanspruchnahme von Pflegekarenzgeld aufgrund einer Pflegekarenz?

4.       Wie hoch ist die durchschnittliche Dauer der Pflegekarenz im Jahr 2017 sowie im Jahr 2018?

5.       Wie hoch ist das ausbezahlte Pflegekarenzgeld durchschnittlich im Jahr 2017 sowie im Jahr 2018?

6.       In wie vielen Fällen von Pflegekarenz hatte die zu betreuende Person die Mindest-Pflegestufe 3, in wie vielen Fällen wurden minderjährige Angehörige gepflegt, in wie vielen Fällen eine demenzieIl erkrankte Angehörige (bitte um getrennte Darstellung der Jahre 2017 und 2018)?

7.       Wie vielen Menschen wurde im Jahr 2017 sowie im Jahr 2018 Pflegekarenzgeld aufgrund einer Pflegeteilzeit gewährt (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?

8.       Mit welcher Inanspruchnahme rechnen Sie im Jahr 2019?

9.       Wie hoch ist der Frauenanteil bei den Beziehenden von Pflegekarenzgeld aufgrund einer Pflegeteilzeit im Jahr 2017 sowie im Jahr 2018?

10.    In wie vielen Pflegeteilzeit-Fällen hatte die zu betreuende Person die Mindest-Pflegestufe 3, in wie vielen Fällen wurden minderjährige Angehörige gepflegt, in wie vielen Fällen eine demenzieIl erkrankte Angehörige (bitte um getrennte Darstellung der Jahre 2017 und 2018)?

11.    Wie groß war der finanzielle Aufwand des Bundes für das Pflegekarenzgeld in den Jahren 2014 bis 2018 (jeweils)?

12.    Wie hat sich der Aufwand dabei auf Personen in Pflegekarenz, Pflegeteilzeit sowie Familienhospizkarenz in den Einzeljahren jeweils verteilt?

13.    In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2017 sowie im Jahr 2018 seitens des Sozialministeriumsservice telefonischer Support zu Pflegekarenz/Pflegeteilzeit geleistet?

14.    Wird über diesen Support und die gestellten Fragen eine Dokumentation erstellt, um daraus Adaptierungen abzuleiten?

15.    Wie beurteilen Sie die Inanspruchnahme von Pflegekarenz und Pflegeteilzeit in den Jahren 2017 und 2018?

16.    Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Bekanntheit des Angebots und in Folge die Inanspruchnahme weiter zu steigern?

17.    Würde aus Ihrer Sicht ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit die Inanspruchnahme erhöhen?