2317/J XXVI. GP
Eingelangt am 21.11.2018
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Anfrage
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus
betreffend gebietsfremde Arten
Gebietsfremde Arten (Neobiota) sind alle nach 1492 unter direkter oder indirekter Mitwirkung des Menschen nach Österreich gelangten Pflanzen (Neophyten), Pilze (Neomyzeten) und Tiere (Neozoen). Solche Neobiota können durch Konkurrenz, Raubdruck und Übertragung von Krankheitserregern oder Parasiten eine Bedrohung der ursprünglichen biologischen Vielfalt darstellen.
In Österreich sind rund 2000 gebietsfremde Arten bekannt, die rund 3% der Gesamtartenzahl ausmachen.
Bislang wurden in Österreich 1300 Neophyten nachgewiesen. Gemäß dem Aktionsplan Neobiota aus dem Jahr 2004 gelten 35 dieser Pflanzen in Österreich als problematisch für den Naturschutz. 14 Neophyten verursachen bedeutende wirtschaftliche Schäden in der Land- und Forstwirtschaft, der Gewässerinstandhaltung und im Gesundheitswesen.
Weiters sind rund 100 Neomyzeten in
Österreich bekannt, darunter eine Reihe bedeutender Krankheitserreger, wie
z.B. die Krebspest oder das Ulmensterben.
Darüberhinaus sind 650 Neozoen in Österreich bekannt, die rund 1,5 %
der Gesamtfauna ausmachen, wobei rund die Hälfte als etabliert gilt. 47
gelten für den Naturschutz als problematisch. Für rund 150 sind negative
wirtschaftliche Auswirkungen bekannt. (vgl. neobiota-austria.at)
Bei der Beurteilung des Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie wurden gebietsfremde Arten als die häufigste Gefährdungsursache genannt. Dokumentierte finanzielle Schäden durch gebietsfremde Arten für Europa werden auf zumindest 12,5 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. (vgl. Umweltbundesamt)
Da invasive gebietsfremde Arten ein grenzübergreifendes Phänomen sind, hat die EU bereits 2016 eine Liste gebietsfremder Arten beschlossen und veröffentlicht, die alle sechs Jahre aktualisiert wird. Die darin genannten Arten dürfen nicht gehandelt, verkauft, importiert oder gezüchtet werden. Ausnahmegenehmigungen sind mit Antrag möglich. Die EU Mitgliedsstaaten müssen Maßnahmen zur Früherkennung und zum Management der Arten und zur Überwachung sowie gegebenenfalls auch zur Beseitigung ergreifen.
Folgende Arten werden von der Liste (Stand 2016) umfasst:
Baccharis halimifolia L., Cabomba caroliniana Gray, Callosciurus erythraeus Pallas, 1779, Corvus splendens Viellot, 1817, Eichhornia crassipes (Martius) Solms, Eriocheir sinensis H. Milne Edwards, 1854, Heracleum persicum Fischer, Heracleum sosnowskyi Mandenova, Herpestes javanicus É. Geoffroy Saint-Hilaire, 1818, Hydrocotyle ranunculoides L. f., Lagarosiphon major (Ridley) Moss, Lithobates (Rana) catesbeianus Shaw, 1802, Ludwigia grandiflora (Michx.) Greuter & Burdet, Ludwigia peploides (Kunth) P.H. Raven, Lysichiton americanus Hultén & St. John, Muntiacus reevesi Ogilby, 1839, Myocastor coypus Molina, 1782, Myriophyllum aquaticum (Vell.) Verdc., Nasua nasua Linnaeus, 1766, Orconectes limosus Rafinesque, 1817, Orconectes virilis Hagen, 1870, Oxyura jamaicensis Gmelin, 1789, Pacifastacus leniusculus Dana, 1852, Parthenium hysterophorus L., Perccottus glenii Dybowski, 1877, Persicaria perfoliata (L.) H. Gross (Polygonum perfoliatum L.), Procambarus clarkii Girard, 1852, Procambarus fallax (Hagen, 1870) f. virginalis, Procyon lotor Linnaeus, 1758, Pseudorasbora parva Temminck & Schlegel, 1846, Pueraria montana (Lour.) Merr. var. lobata (Willd.) (Pueraria lobata (Willd.) Ohwi), Sciurus carolinensis Gmelin, 1788, Sciurus niger Linnaeus, 1758, Tamias sibiricus Laxmann, 1769, Threskiornis aethiopicus Latham, 1790, Trachemys scripta Schoepff, 1792, Vespa velutina nigrithorax de Buysson, 1905 (vgl. Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141)
Wesentliche weitere problematische Neophyten, die auch in Österreich vorkommen, wie Schmalblättriges Greiskraut, asiatisches Springkraut oder der japanische Staudenknöterich, fehlen auf dieser Liste jedoch.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1.
Führt das BMNT nationale
Inventarlisten gebietsfremder Arten?
a. Wenn ja, wie häufig werden diese aktualisiert?
b. Wenn ja, welche Arten sind hier erfasst?
c. Wenn nein, warum nicht?
2. Erstellt das BMNT eine Liste von invasiven Neobiota, die in
Österreich in Zukunft zu erwarten sind?
a. Wenn ja, welche Arten sind erfasst?
b. Wenn ja, welche präventiven Maßnahmen ergreifen Sie?
c. Wenn nein, warum nicht?
3. Sind diese Listen öffentlich einsehbar?
a. Wenn ja, wo?
b. Wenn nein, warum nicht?
4. Welche für Umwelt bzw. Landwirtschaft problematischen Neophyten, Neozoen und Neomyceten, die auf der Liste gebietsfremder Arten der EU nicht vorkommen, wurden Ihnen seit 2016 zur Kenntnis gebracht? Von wem? Bitte um Auflistung nach Bundesland und Jahr der Bekanntgabe.
5.
Wie oft wird die
Risikobewertung gebietsfremder Arten auf Bundesebene durchgeführt?
a. Nach welchen Kriterien wird hier vorgegangen?
6. Durch wen wird diese Risikobewertung durchgeführt?
7.
Melden die für den Vollzug
der EU VO Nr. 1143/2014 zuständigen Landesregierungen ihre Statistiken
über das Vorkommen, den Import, den Handel und die Zucht von invasiven
Neobiota an das BMNT?
a. Wenn ja, wie oft?
b. Welche Neobiota wurden Ihnen auf diesem Weg seit 2016 zur Kenntnis gebracht?
c. Werden diese Statistiken in einem Bericht veröffentlicht?
8.
Werden Sie der EU-Kommission in
Österreich vorkommende, invasive Neophyten, Neozoen oder Neomyceten zur
Kenntnis bringen, damit sie bei der nächsten Listenerstellung
(voraussichtlich 2022) berücksichtigt werden?
a. Wenn ja, welche?
b. Nach welchen Kriterien wurden diese
ausgewählt?
c. Wenn nein, warum nicht?