2319/J XXVI. GP

Eingelangt am 21.11.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Daniela Holzinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Gütesiegel für die 24-Stunden-Betreuung

Begründung

Die 24-Stunden Betreuung ist eine große Baustelle in der österreichischen Pflegelandschaft. Rund 5 Prozent derjenigen, die Pflege benötigen, nehmen eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch. Diese ist in der Regel für die Angehörigen kostspielig, womit der Kreis derjenigen, die sie nutzen können, bereits sozial eingeschränkt ist.

Die praktischen Probleme bei der 24-Stunden-Betreuung reichen von der notwendigen Qualifizierung der Personenbetreuerinnen (derzeit ist keine Ausbildung gesetzlich vorgeschrieben) über ihre Deutschkenntnisse und die notwendige Verzahnung mit der mobilen Pflege und der medizinischen Unterstützung bis zur unklaren Förderung und zu einer Reihe dubioser Vermittlungsagenturen, die mit der Not der Angehörigen ein Geschäft auf dem Rücken der Personenbetreuerinnen machen. Das geht bis hin zu ausbeuterischen Arbeitsbedingungen.

Eine oftmals unzureichende Kontrolle seitens staatlicher Organe rundet das Bild ab.

In der politischen und gesellschaftlichen Diskussion zum Thema Pflege spielt daher eine Reform der 24-Stunden-Betreuung eine besondere Rolle, auch weil immer wieder Medien über die kritische Situation berichten. Eine Lösung dafür soll - so die Gesundheitsministerin Hartinger-Klein - ein „Gütesiegel 24-Stunden-Betreung“ sein. (Quelle: https://www.sn.at/politik/innenpolitik/guetesiegel-fuer-24-stunden-pflege-kommt-2019-59937646)

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.    Welche Punkte beim Gütesiegel für „Agenturen zur Vermittlung von 24-Stunden- Betreuerinnen“ sind zwischen dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und der Wirtschaftskammer Österreich bereits ausdiskutiert und stehen somit fest?

2.     Ist die Arbeiterkammer beziehungsweise sind Organisationen im Bereich der Pflege in diesen Prozess eingebunden?

a. Falls nein: Mit welcher Begründung wird auf deren Expertise verzichtet?

3.     Inwieweit ist es vorgesehen, dass dieses Gütesiegel für alle anbietenden Firmen und Organisationen in der 24-Stunden-Betreuung gesetzlich vorgeschrieben wird?

4.     Sollte eine solche gesetzliche Vorschrift für alle Anbieter nicht geplant sein: Welche anderen Rechtsformen werden vorgesehen, um ein Gütesiegel für alle Anbieter in der 24-Stunden-Betreuung verbindlich zu machen?

5.     Wie soll mit Anbietern umgegangen werden, wenn sie die Voraussetzungen des Gütesiegels nicht erfüllen?

6.     Wird die Inkassovollmacht im Zuge des „Gütesiegels“ geregelt?

a. Falls Ja: Welche Punkte stehen diesbezüglich bereits fest?