2320/J XXVI. GP
Eingelangt am 21.11.2018
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Anfrage
des Abgeordneten Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus
betreffend „Integrierter nationaler Energie- und Klimaplan nach der Governance-VO "
Begründung
Mit der Verordnung über das Governance-System der EU soll sichergestellt werden, dass die Energie- und Klimaziele für 2030 erreicht werden. In dem übergeordneten Rechtsakt wird festgelegt, wie die Mitgliedstaaten sowohl untereinander als auch mit der Kommission zusammenarbeiten werden, um die Ziele der EU für saubere Energie zu erreichen. Dazu zählen auch die Ziele für erneuerbare Energien und für Energieeffizienz sowie die langfristigen Ziele der EU bezüglich Treibhausgasemissionen. Die Verordnung beinhaltet außerdem Kontrollmechanismen, die sicherstellen sollen, dass die Ziele erreicht werden und die verschiedenen vorgeschlagenen Maßnahmen einen kohärenten und koordinierten Ansatz verfolgen. Die Governance-VO sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Ziele und Maßnahmen in so genannten nationalen Energie- und Klimaplänen in regelmäßigen Abständen an die Europäische Kommission übermitteln, damit die Einhaltung der europäischen Klimaziele auch kontrolliert werden kann. Diese Energie- und Klimapläne der einzelnen Mitgliedstaaten müssen nationale Ziele, Beiträge, Strategien und Maßnahmen für jede der fünf Dimensionen der Energieunion beinhalten: Dekarbonisierung, Energieeffizienz, Energieversorgungssicherheit, Energiebinnenmarkt sowie Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Da die integrierten nationalen Energie- und Klimapläne bis 2030 bindend sind und daher einer demokratischen Legitimation bedürfen, sieht der Rechtsakt bei der Erstellung der Pläne des Weiteren zahlreiche Vorschriften für den Beteiligungsprozess etwa des Parlaments sowie von Stakeholdern und den Sozialpartnern vor. Der erste Planentwurf des österreichischen Energie- und Klimaplans muss der Kommission gemäß der Verordnung bereits bis zum 31. Dezember 2018 übermittelt werden. Das endgültige Dokument ist sodann ein Jahr später, bis zum 31. Dezember 2019, zu übermitteln.
Spätestens dann müssen auch die oben beschriebenen Beteiligungsprozesse stattgefunden haben.
Die unterfertigten Angeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Inwiefern wird das Parlament in die Erstellung des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans eingebunden?
2. Inwiefern werden die Länder und Gemeinden und deren lokale und regionale Behörden in die Erstellung des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans eingebunden und wie wird dieser Prozess koordiniert?
3. Inwiefern werden Interessenträger, einschließlich Sozialpartner und die Zivilgesellschaft, für die Erstellung des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans konsultiert?
4. Inwiefern werden andere Mitgliedstaaten für die Erstellung des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans konsultiert?
5. Wie ist der genaue Zeitplan für diese Beteiligungsprozesse im Jahr 2019? (Bitte um separate Angabe des Zeitplans für jeden der Punkte 1 bis 4)
6. Wie lauten die nationalen Ziele, Vorgaben und Beiträge für jede der fünf Dimensionen der Energieunion im ersten Planentwurf, der bereits bis zum 31. Dezember 2018 übermittelt werden muss, im Einzelnen?
7. Welche Maßnahmen sind geplant, um bei Abweichung vom Zielpfad reagieren zu können, um Strafzahlungen oder eine Einzahlung in den „Gap Filler Mechanismus" zu vermeiden?
8. Ist das Finanzministerium in die Erstellung der Pläne eingebunden und welche Mittel werden im Budget für die konkreten Maßnahmen bereitstehen?
Bezogen auf die Verringerung der CO2-Emissionen:
9. Welche konkreten Maßnahmen enthält der Entwurf zum nationalen Energie- und Klimaplan für jedes der Jahre von 2021 bis 2030, um das österreichische Reduktionszwischenziel für 2030 zu erreichen? (Bitte um Angabe der CO2- Reduktionen in Tonnen und Prozent für jede einzelne Maßnahme isoliert pro Jahr, sowie eine Berechnung der CO2-Reduktionskurve der Gesamtemissionen für jedes Jahr bis 2030)
Bezogen auf erneuerbare Energien:
10. Welche Menge an Erneuerbaren soll pro Jahr bis 2030 laut Entwurf zugebaut werden und welche Energiemenge sollen erneuerbare Energien 2030 zur Verfügung stellen?
11. Welche Anteile sollen dabei von den unterschiedlichen Technologien bereitgestellt werden und welche Mittel und Maßnahmen sollen dafür verwendet werden?
12. Welche Gesetzesbestimmungen zur Sicherstellung der unter Antwort 10 formulierten Ausbauziele sind geplant und welche konkreten Maßnahmen werden sie beinhalten?
13. Seit 1990 ist der Stromverbrauch sehr konstant jährlich um etwa 1,4% gestiegen und dieser Trend wird sich vor dem Hintergrund steigender Elektrifizierung aus Gründen der Energieeffizienz zumindest fortschreiben, unter Umständen aber auch verstärken. Mit welcher Steigerung des Gesamtenergieverbrauches kalkulieren Sie für den Zeitraum bis 2030 bei der Erstellung des Energieplanentwurfes und wie hoch wird demnach - unter Berücksichtigung der Umstellung von energieintensiven Industrien wie der voestalpine oder der Chemieindustrie - der Gesamtenergieverbrauch im Jahre 2030 sein?
Bezogen auf Energieeffizienz:
14. Mit welchen konkreten Maßnahmen soll der lineare Zielpfad laut Entwurf von 2021 an sichergestellt werden? (Bitte um konkrete Angaben, welche Energieeinsparung jede Maßnahme für sich pro Jahr in der Berechnung für den nationalen Energie- und Klimaplan bringen wird.)
15. Welche kumulierte Energieeinsparung sieht der nationale Energieplanentwurf für den Zeitraum 2021 bis 2030 vor?
16. Welche Gebäudesanierungsrate sieht der nationale Energieplanentwurf für den Zeitraum 2021 bis 2030 vor und welche konkreten Gesetzesmaßnahmen sollen diese Sanierungsrate sicherstellen?
17. Wird ein Gesetzespaket zur Erhöhung der Gebäudesanierungsrate auch eine Änderung des Mietrechts und des Wohnungseigentumsrechts mit sich bringen?
18. Welche Experten werden Sie im Zusammenhang mit Gebäudesanierungen konsultieren und wann?
19. Welche konkreten Maßnahmen sind mit wie vielen budgetären Mitteln im Planentwurf im Bereich Energieeffizienz im Verkehr im Zeitraum 2021 bis 2030 vorgesehen, und welche Einsparungen erwarten Sie sich durch die letzten Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität bis 2021?
20. Welche Wärmestrategie verfolgen Sie und wie viel Wärmeenergie wird Österreich Ihren Berechnungen zufolge bis 2030 benötigen?
Bezogen auf die Sicherheit der Energieversorgung:
21. Welche konkreten Maßnahmen nennen Sie im Entwurf des nationalen Energie- und Klimaplans zur Verringerung der Abhängigkeit von Energieeinfuhren aus Drittländern?
Bezogen auf den Energiebinnenmarkt:
22. Welche nationalen Maßnahmen für die Sicherstellung der Angemessenheit des Elektrizitätssystems und der Flexibilität des Energiesystems im Hinblick auf die Erzeugung erneuerbarer Energien sind für den Zeitraum von 2021 bis 2030 im Entwurf vorgesehen, um dem Ausbau der Erneuerbaren Rechnung zu tragen?
23. Werden die in Frage 22 angesprochenen Maßnahmen auch eine Flexibilisierung des Strompreises für Endkunden beinhalten?
Bezogen auf Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit:
24. Welche Finanzierungsvorgaben und welchen Zeitplan für öffentliche und private Forschung und Innovation im Zusammenhang mit der Energieunion wird der integrierte nationale Energie- und Klimaplanentwurf der Republik Österreich enthalten?