2321/J XXVI. GP
Eingelangt am 21.11.2018
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Anfrage
des Abgeordneten Wolfgang Zinggl,
Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien Gernot Blümel
betreffend „Burschenschafterturm - Verwaltungsverfahren"
BEGRÜNDUNG
Der Burschenschafterturm bei Linz ist seit dem Jahr 2005 mit einem riesigen beleuchtbaren Logo versehen. Der Turm steht seit dem Jahr 1928 unter Denkmalschutz, über die Genehmigung der Anbringung des Logos konnte das Bundesdenkmalamt keine Auskunft erteilen.
Davor war an dem Turm ein deutlich weniger gut sichtbares - eisernes - Logo sowie die Inschrift "Ein Volk - Ein Reich" (die in der NS-Zeit mit "Ein Führer" ergänzt wurde) angebracht.
Unsere parlamentarische Anfrage im Juni 2018 wurde dahingehend beantwortet, dass das neue Logo nicht durch einen Bescheid genehmigt wurde.
Das Bundesdenkmalamt werde laut der Beantwortung aufgefordert, ein Verwaltungsverfahren durchzuführen, über welches anschließend mit Bescheid zu entscheiden sei.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Wie ist der aktuelle Stand des Verwaltungsverfahrens?
2. Wurde das Logo nachträglich genehmigt?
a. Wenn ja, mit welcher Begründung wurde das Logo genehmigt?
b. Wenn nein, wann wird das Logo entfernt?
3. Wenn das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, wann rechnen Sie mit einem Ergebnis des Verfahrens?