2338/J XXVI. GP
Eingelangt am 21.11.2018
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ANFRAGE
der Abgeordneten Doris Margreiter, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus
betreffend Anzeigen nach Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz
Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (AGVG) ist seit 1. Oktober 2017 in Kraft. Es sieht vor, dass an öffentlichen Orten und in öffentlichen Gebäuden die Gesichtszüge nicht durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt bzw. verborgen werden dürfen, dass sie nicht mehr erkennbar sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Gibt es Rückmeldungen aus der Tourismuswirtschaft hinsichtlich Umsatz- oder Besucherrückgänge aufgrund der Einführung des Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (AGVG) mit 1.10.2017?
2. Wurden werbetechnisch Maßnahmen getroffen, um in den entsprechenden Ländern zu informieren?
a) Wenn ja: Wie haben diese Maßnahmen ausgesehen und welche Kosten haben sie verursacht?