2341/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.11.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Wittmann,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesregierung

betreffend Verhandlungen über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation (ePrivacy-Reform)

 

 

Im Deutschen Bundestag wurde am 12.11.2018 nachstehende Anfrage eingebracht, welche in der Begründung massive Vorwürfe gegenüber der Republik Österreich, welche aktuell die Ratspräsidentschaft innehat, enthält. So wird ausgeführt, dass der von Österreich vorgelegte Kompromissvorschlag das Vorhaben in den Kernpunkten aushöhlt und Österreich dadurch dem Drängen der Verlage nachgibt.

 

Es ist daher sehr interessant zu vergleichen, wie die österreichische Bundesregierung und wie die deutsche Bundesregierung denselben Sachverhalt bewerten. Die Begründung der deutschen Anfrage lautet wie folgt:

 

 

„Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

 

Deutscher Bundestag Drucksache 19/5699

19. Wahlperiode 12.11.2018

 

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau,

Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

 

Verhandlungen über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation

(ePrivacy-Reform)

 

Durch die EU-ePrivacy-Verordnung (ePrivacy-VO) soll die digitale Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger vor der Auswertung durch große Konzerne und undurchsichtige Werbefirmen geschützt werden. Während die Datenschutz- Grundverordnung Grundprinzipien für den Schutz der Privatsphäre festschreibt, soll die ePrivacy-Verordnung mit strengeren Vorgaben speziell die digitale Kommunikation von Nutzerinnen und Nutzern schützen. Die im Jahr 2002 verabschiedete ePrivacy-Richtlinie sorgt dafür, dass Mobilfunk- und Internetanbieter die Daten ihrer Kundinnen und Kunden nicht einfach analysieren und verkaufen dürfen. Dienste wie WhatsApp, iMessage, Skype oder Gmail sind davon aber bislang ausgenommen, was durch die geplante Neuregelung geändert werden soll. Außerdem soll die ePrivacy-Reform dafür sorgen, dass User mehr Kontrolle darüber bekommen, ob ihr Surfverhalten für Werbezwecke aufgezeichnet wird: Ihre Zustimmung oder Ablehnung zum Online-Tracking könnten sie dann durch einfache Einstellungen im Browser signalisieren, an die sich die Daten sammelnden Unternehmen halten müssten.

Außerdem gibt es Planungen von Arbeitsgruppen des EU-Ministerrats durch die Privacy-VO den Telekommunikationsunternehmen zur „Netzwerksicherheit“, „Fehlererkennung“ oder „Betrugserkennung“ eine vorsorgliche freiwillige Vorratsdatenspeicherung zu erlauben, auf die auch der Staat Zugriff nehmen kann. Dadurch besteht aus Sicht der Fragesteller die Gefahr, dass die laufende ePrivacy- Reform als Instrument zur Erweiterung der polizeilichen Befugnisse und zur Aushebelung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung genutzt werden könnte.

 

Seit mehr als zwei Jahren diskutieren die EU-Institutionen mittlerweile das Vorhaben und fast ebenso lang tobt in den EU-Gremien eine Lobbyschlacht um das Reformvorhaben. Insbesondere Axel Springer und andere Verlage fürchten Hürden für ihre werbefinanzierten Angebote im Netz und laufen offenbar erfolgreich gegen entsprechende Entwürfe Sturm. Denn Österreich, welches aktuell die Ratspräsidentschaft innehat, legte am 10. Juli 2018 einen „Kompromissvorschlag“ zur ePrivacy-VO vor, der das Gesetz in Kernpunkten aushöhlt und dem Drängen der Verlage nachgibt. Kritiker bemängeln, dass die Bundesregierung beim Thema wenig engagiert sei und stillschweigend ein mögliches Scheitern der Reform in Kauf nehme.“

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher zunächst dieselben neun Fragen der österreichischen Bundesregierung, wie dies inhaltsgleich die deutsche Bundesregierung gefragt wurde:

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesregierung folgende

 

Anfrage:

 

 

1.      Unterstützt die Bundesregierung in den laufenden Verhandlungen über die geplante ePrivacy-VO die Ansicht, dass die Grundprinzipien „privacy by design“ und „privacy by default“ aufgenommen werden sollten, um die Vertraulichkeit und Integrität der elektronischen Kommunikation zu gewährleisten?

 

2.      Wird die Bundesregierung jeden Vorschlag ablehnen, der den Buchstaben und den Geist der Urteile des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung nicht respektiert?

 

3.      Welche Vorschläge lagen hierzu bislang vor, insbesondere hinsichtlich Artikel 11 des Verordnungsvorschlags, und wie hat sich die Bundesregierung bzw. haben sich Vertreter der Bundesregierung in den Ratsarbeitsgremien dazu verhalten?

 

4.      Unterstützt die Bundesregierung Einschränkungen des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der geplanten Verordnung, damit die Befugnis zur Kommunikationsdatenspeicherung für Sicherheitszwecke nicht zu einer anlasslosen, jeden Bürger permanent treffenden „freiwilligen Vorratsdatenspeicherung“ auf unbestimmte Zeit und ohne Zweckbindung ermächtigt?

 

5.      Unterstützt die Bundesregierung die rasche Positionierung, Fertigstellung und Umsetzung der geplanten ePrivacy-VO und wann rechnet sie damit?

a.   Welche Schritte haben die vorangegangene und die aktuelle Ratspräsidentschaft unternommen, um die Beratungen im Rat und mit dem Europäischen Parlament („Trilog“) voranzutreiben?

b.   Was plant hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung die Ratspräsidentschaft im 1. Halbjahr 2019?

c.   Wo liegen nach Ansicht der Bundesregierung wesentliche Konfliktpunkte, die eine Einigung bislang verhindert haben?

d.   Ab wann könnten Trilog-Verhandlungen nach der Neuwahl des Europäischen Parlaments im Mai und der Neuwahl der EU-Kommission wieder aufgenommen werden?

e.   Zu welchen Artikeln des VO-Vorschlags hat die Bundesregierung in diesem Jahr eigene Formulierungsvorschläge eingebracht, und mit welchem Tenor?

 

6.      Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, wonach der Preis für die Verzögerung bei der ePrivacy-VO der fehlende Schutz der Nutzerinnen und Nutzer ist, während vor allem große Plattformen wie Google und Facebook, deren Marktdominanz auf dem Datensammeln beruht, Profiteure dieses Versäumnisses sind?

 

7.      Hält die Bundesregierung an ihrer Position fest, wonach Diensteanbieter weiter Tracking Walls einsetzen dürfen sollen, mit denen sie den Zugang zu ihren Inhalten im Netz davon abhängig machen, ob Nutzer der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zustimmen, obwohl der EU-Datenschutzbeauftragte und auch das EU-Parlament feststellten, dass personenbezogene Daten nicht als Geld-Äquivalent zur Zahlung genutzt werden dürfen?

 

8.      Welche vereinbarten dienstlichen Kontakte (alle nicht bloß zufälligen oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc.) von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien mit externen Dritten und Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter haben ggf. im Zusammenhang mit den laufenden Verhandlungen über die geplante ePrivacy-VO mit welchem Ergebnis bezogen auf den Regelungsinhalt und die Verhandlungen über die Richtlinie stattgefunden (bitte tabellarisch aufgeführt mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und Thema)?

 

9.      Welche Stellungnahmen, Positionspapiere, etc. von Seiten der unterschiedlichen Interessengruppen im Themenfeld der ePrivacy-VO hat die Bundesregierung wann erhalten?

 

 

10.   Wer hat für die österreichische Seite den Kompromissvorschlag erarbeitet?

11.   Mit wem war dieser Kompromissvorschlag abgestimmt?

12.   Gibt es diesbezüglich eine Beschlussfassung in der Bundesregierung?
Wenn nein, warum nicht?

13.   Hat es von österreichischer Seite her Gespräche mit europäischen Verlegern gegeben?
Wenn ja, mit welchen?

14.   Wie lautet der Kompromissvorschlag im Detail? (Bitte als Anlage der Anfragebeantwortung beigeben.)


 

 

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten werden sich erlauben, die Öffentlichkeit in einer Gegenüberstellung über die Antwort der österreichischen und der deutschen Bundesregierung über die inhaltsgleichen Fragen zu informieren.