2361/J XXVI. GP

Eingelangt am 23.11.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Folgeanfrage: Rolle der Kommandos im Österreichischen Bundesheer bei Assistenzeinsätzen

 

Auf unsere Anfrage 1712/J vom 19.9.2018 zum Thema Assistenzeinsatz des Bundesheeres an der Staatsgrenze haben wir wiederum eine nicht vollständige Antwort auf unsere Fragen erhalten, die wir schon in Anfrage 1151/J stellten.

Wir sehen es aber als erfreulichen Ansatz, dass Sie die Information mit uns teilen, dass „Militärkommandanten, Offiziere und Unteroffiziere ... nur während ihres Dienstes im Einsatzstab Anspruch auf eine Einsatzzulage (haben), nicht jedoch für Dienstaufsicht im Rahmen ihrer originären Aufgaben.“

Dennoch besteht weiterer Klärungsbedarf.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wir haben betreffend die Aufwendungen für den laufenden Assistenzeinsatz dar-um ersucht, den Anteil an Personalkosten, Einsatzzulagen gem. Einsatzzulagen-gesetz, Sachaufwendungen und Anmietungskosten getrennt nach territorial zuständigen Militärkommanden auszuwerfen. Dem sind Sie
nicht nachgekommen. Wir ersuchen Sie erneut, diese Frage zu beantworten.

2.    Sie stellen fest, dass Militärkommandanten, Offiziere und Unteroffiziere für die Dienstaufsicht im Rahmen ihrer originären Aufgaben keinen Anspruch auf eine Einsatzzulage haben. Nach unseren Recherchen gibt es in den Militärkommanden hunderte von Einsatztagen, für die die Einsatzzulage rechtswidrig angewiesen wurde, weil die betreffenden Militärkommandanten, Offiziere und Unteroffiziere bloß die ihnen als originäre Aufgabe auferlegte Dienstaufsicht ausgeübt haben.
a) Werden Sie die Bediensteten, die die Einsatzzulage rechtswidrig angewiesen haben, disziplinarrechtlich zur Verantwortung ziehen? Wenn nein, warum nicht?
b) Werden Sie die Bediensteten, die die Einsatzzulage rechtswidrig angewiesen haben, bei der Staatsanwaltschaft anzeigen? Wenn nein, warum nicht?
c) Werden Sie anordnen, dass die Bediensteten, die die Einsatzzulage rechtswidrig empfangen haben, diese wieder zurückzahlen müssen? Wenn nein, warum nicht?
d) Welche Maßnahmen bei der Fortführung des Assistenzeinsatzes werden Sie setzen, damit sichergestellt wird, dass die ohnehin knappen Mittel in Ihrem Res-sort widmungsgemäß und rechtskonform verwendet werden?