2362/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.11.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen,

an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend betreffend Rückzahlungen des Kindergelds.

Wie in einem STANDARD-Artikel vom Montag 26.11.2018 bekannt wurde, kommt es zu vermehrten Problemen aufgrund von Rückzahlungsforderungen beim Kindergeld. Das Familienressort hat die SVA scheinbar angewiesen, Selbstständige nicht mehr vor drohenden Problemen beim Kindergeld zu warnen. Nun häufen sich die Beschwerden von Eltern, die oft tausende Euro nachzahlen müssen.

Der "Standard" berichtet im Artikel vom Fall einer selbstständigen Grafikerin, die eine Mitteilung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) bekommen hat, wonach sie das gesamte Kindergeld in Höhe von fast 9.000 Euro zurückzahlen muss. Die Betroffene hatte zwar während der Karenzmonate die Zuverdienstgrenze eingehalten, es aber verabsäumt, eine monatsweise Aufschlüsselung an die SVA zu schicken. Wenn so eine "Abgrenzung" nicht vorliegt, zieht die SVA die gesamten Einnahmen eines Jahres für die Zuverdienstgrenze heran - also auch jene, die in den Monaten vor oder nach der Karenz lukriert wurden.

Früher wurden die Versicherten bei drohenden Problemen daran erinnert, dass sie binnen zwei Jahren eine solche "Abgrenzung" vornehmen müssen, seit einiger Zeit werden aber keine Mahnungen oder Erinnerungsschreiben mehr verschickt, auch Nachfristen gibt es keine mehr. Grund dafür sei eine entsprechende Anweisung des Familienministeriums (unter ÖVP- Ministerin Sophie Karmasin, Anm.), beruft sich der "Standard" auf einen nicht namentlich genannten SVA-Experten.

Eine aktuelle Statistik über die Rückzahlungen gibt es nicht. Die letzte datiert von 2012. Damals gab es laut SVA 500 Rückforderungen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

1.      Wie viele BezieherInnen des Kinderbetreuungsgeldes mussten in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 Rückzahlungen leisten?

2.       Wie viele Selbstständige mussten aufgrund der fehlenden „monatsweisen Aufschlüsselung" bzw. „Abgrenzung" in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 das Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen?

3.       Wie hoch war die Summe der Rückforderungen in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018?

4.       Wie hoch war die Summe der Rückzahlungen in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018?

5.       Wie viele Beschwerden bezüglich Rückforderungen des Kinderbetreuungsgeldes sind im Ministerium eigelangt?

6.       Warum wurde die Praxis der Mahnungen und Erinnerungsschreiben seitens der SVA auf Weisung des Familienministeriums eingestellt?

7.       Wurden bereits Maßnahmen eingeleitet, um zukünftig Mahnungen und Erinnerungsschreiben wieder zu ermöglichen, um solche Härtefälle zu vermeiden?