2363/J XXVI. GP

Eingelangt am 28.11.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die Einsetzung eines Generalsekretärs und umfangreiche Organisationsänderungen im Ressort - Folgeanfrage zu 248/J vom 5.2.2018

BEGRÜNDUNG

In der ersten Plenarsitzung nach Einsetzung der neuen Regierung wurde mit der Novelle des Bundesministeriengesetzes (BGBl. I Nr. 164/2017) die Möglichkeit geschaffen, Generalsekretäre (GS) mit umfassenden Machtbefugnissen in allen Ressorts einzusetzen.   § 7 Abs 11 implementiert ein Weisungsrecht: „Der Generalsekretär ist unbeschadet seiner allfälligen sonstigen Funktionen der unmittelbare Vorgesetzte aller Sektionsleiter im Bundesministerium sowie Vorgesetzter aller dem Bundesministerium nachgeordneter Dienststellen.“ Und der § 9 wird durch einen Absatz 2 ergänzt: „Vertragsbedienstete, die mit der Leitung eines Generalsekretariats, einer Sektion oder einer Botschaft betraut sind, sind auf ihren Antrag in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis aufzunehmen.“

Das Bundesministerium für Finanzen scheint dieser Novelle bereits im Mai 2017 vorgegriffen zu haben und unterstellte mit der Organisationsänderung vom 1. Mai 2017 dem Generalsekretär 3 Abteilungen - Ressourcenplanung (Ressortbudget), Kommunikation (Öffentlichkeitsarbeit) und die kurz davor gegründete Abteilung Multiprojektmanagement - sowie die interne Revision.

Der Organisationsänderung vom Mai 2017 waren folgende Schritte vorgelagert:

-        Verzicht auf die Funktion des Regionalmanagers Süd durch Frau Mag.a Ilse Schmalz

-        Aufwertung des Postens des Regionalmanagers Süd von der Verwendungsgruppe A1/5 auf A1/7 mit Koordinierungsaufgaben in der Betrugsbekämpfung

-        Bewerbung von Sektionschef Hans-Georg Kramer (Sektion IV) auf diesen Posten  und Bestellung von Herrn Kramer für diese Funktion.

Die Antworten in der entsprechenden Anfragebeantwortung 254/AB[1] waren nicht nur unvollständig und ausweichend, sondern in relevanten Teilen auch unrichtig.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

Auf die Frage 2 der Anfrage 248/J antwortete der Bundesminister für Finanzen, dass die Einsetzung von Generalsekretären nicht Gegenstand der Vollziehung sei.

1.    Warum ist die Einsetzung von Generalsekretären nicht Gegenstand der Vollziehung?

Auf die Fragen 3 und 4 der Anfrage 248/J antwortete der Bundesminister für Finanzen, dass die Führung der betreffenden Abteilungen zwischen dem 1. Mai 2017 und 8. Jänner 2018 dem/der mit dieser Funktion betrauten Abteilungsleiter/in oblag. Das stimmt nach vorliegenden Informationen nicht mit der im Ressort geübten Praxis überein. Tatsächlich wurde die Leitungsfunktion vom GS Thomas Schmid ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage wahrgenommen, aus der sich ein Weisungsrecht ableiten ließe. Damit war er auch für das Ressortbudget zuständig. Der Bundesminister für Finanzen hat das im Budgetausschuss am 5. 4. 2018 bestätigt. Er hat ausgeführt, dass mit der Novelle des Bundesministeriengesetzes (BMG) das nachvollzogen wurde, was es bisher schon gab. Da die Fragen 3 und 4 unrichtig beantwortet wurden, wird vom Bundesminister für Finanzen in der Beantwortung der Fragen 5 und 6 der unzutreffende Schluss gezogen, dass keine Anhaltspunkte für Amtsmissbrauch vorliegen würden.

2.    Warum können Sie in der Anfragebeantwortung 254/AB behaupten, dass keine Anhaltspunkte für Amtsmissbrauch vorliegen würden, wenn Thomas Schmid offenbar bereits in der Zeit vom 1. Mai 2017 bis 8. Jänner 2018 ein Weisungsrecht gegenüber den 3 Abteilungen Ressourcenplanung (Ressortbudget), Kommunikation (Öffentlichkeitsarbeit), Multiprojektmanagement und der internen Revision gegenüber ausübte?

3.    Auf welcher Rechtsgrundlage beruhte dieses Weisungsrecht im genannten Zeitraum?

4.    War Thomas Schmid in diesem Zeitraum mit der Führung der Abteilung Ressortbudget betraut?

a.    Wenn nein, wie können Sie dann im Budgetausschuss behaupten, dass mit der Novelle des BMG nur das nachvollzogen wurde, was es schon bisher gab?

5.    War Thomas Schmid in diesem Zeitraum mit der Führung der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit betraut?

a.    Wenn nein, wie können Sie dann im Budgetausschuss behaupten, dass mit der Novelle des BMG nur das nachvollzogen wurde, was es schon bisher gab?

6.    War Thomas Schmid in diesem Zeitraum mit der Führung der Abteilung Multiprojektmanagement betraut?

a.    Wenn nein, wie können Sie dann im Budgetausschuss behaupten, dass mit der Novelle des BMG nur das nachvollzogen wurde, was es schon bisher gab?

7.    War Thomas Schmid in diesem Zeitraum mit der Führung der internen Revision betraut?

a.    Wenn nein, wie können Sie dann im Budgetausschuss behaupten, dass mit der Novelle des BMG nur das nachvollzogen wurde, was es schon bisher gab?

Mit der weiteren Organisationsänderung vom 8.1.2018 wurde die interne Revision dem Minister direkt unterstellt - also scheint die Änderung von Mai 2017 eine vorläufige und scheinbar willkürliche gewesen zu sein.

8.    Können Sie ausschließen, dass für diese Änderungen keine persönlichen Gründe vorlagen und weder der GS noch der Sektionschef der Sektion I diese Änderungen unterstützt und betrieben haben, um sich weiteres Machtpotential zu erschließen und unliebsame Führungskräfte ihrer Funktionen zu entheben?

9.    Leiten Sie aus dem Weisungsrecht lt. § 7 Abs 11 BMG einen Automatismus für die Unterstellung von Abteilungen ab?

a.    Falls ja, sind Sie der Meinung, dass diese Praxis auch in anderen Ressorts ausgeübt wird?

Die Frage 7 der Anfrage 248/J betrifft die Arbeitsverträge von Frau Mag Ilse Schmalz und Herrn Hans-Georg Kramer. Aus dem im Anhang angefügten E-Mail-Verkehr[2] zwischen R. S. (Leiter der Abteilung l/1 - Grundsatz Personal, zuvor BM für Inneres) und I. P. (Personalleiterin der Steuer- und Zollkoordination/Region Süd, der Abteilung l/1 - Grundsatz Personal unterstellt) geht hervor, dass relevante Teile der Antworten in Bezug auf die beiden Verträge unvollständig bzw. unrichtig sind:

In der Anfragebeantwortung 254/AB zu Frage 7 wird darauf verwiesen, dass die Bewertung des neuen Arbeitsplatzes von Frau Ilse Schmalz vor Initiierung der Personalmaßnahme, d.h. also vor dem Verzicht auf die Funktion des Regionalmanagers Süd, durchgeführt wurde. Aus diesem E-Mail geht hervor, dass ,Sondervertrag und „Freßklausel“ v1/5 bleiben'. In Bezug auf die „Freßklausel“ ist zu vermuten, dass es sich dabei um die Umschreibung für eine Ergänzungszulage handelt. Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass sich die besoldungsrechtliche Einstufung nach der Bewertung des Arbeitsplatzes und nach den Vorschriften des Vertragsbedienstetengesetzes (VBG) richtet, sondern auf einer Entscheidung des Leiters der Abt l/1, R. S., beruht und die Zustimmung zur Aufwertung durch das Bundeskanzleramt (BKA) erst nachträglich erfolgte.

10.  Wann genau hat Frau IIse Schmalz die Funktion des Regionalmanagers Süd zurückgelegt?

11.  Wann genau erfolgte die Bewertung des neuen Arbeitsplatzes? An welchem Tag hat das Bundeskanzleramt der Aufwertung von Frau Ilse Schmalz zugestimmt? Bitte den entsprechenden relevanten Auszug aus dem elektronischen Akt (ELAK) samt genauem Datum beifügen.

12.  Wann genau wurde der Vertrag mit Frau IIse Schmalz durch Herrn R. S. (Leiter der Abteilung l/1 - Grundsatz Personal) unterzeichnet?

13.  Hatten GS Thomas Schmid, Sektionschef E. M. (Sektion I Finanzverwaltung, Management und Services) und GL U. D. (StabsteIle Informations- und Kommunikationstechnologie und E-Government) Kenntnis vom Inhalt des E-Mail- Verkehrs zwischen R. S. (Leiter der Abteilung l/1 - Grundsatz Personal) und I. P. (Personalleiterin der Steuer- und Zollkoordination/Region Süd, der Abteilung l/1 - Grundsatz Personal unterstellt)?

a.    Wenn nein, hat R. S. darüber ohne Zustimmung seiner Vorgesetzten entschieden?

14.  Hatte der Bundesminister für Finanzen Kenntnis vom Inhalt des E-Mail-Verkehrs zwischen R. S. und I. P.?

a.    Wenn nein, warum wurde er nicht informiert?

15.  Worum genau handelt es sich bei der „Freßklausel“?

16.  Handelt es sich dabei um eine Ergänzungszulage?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe?

17.  Auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Ergänzungszulage, dem Vernehmen nach hat Frau Schmalz freiwillig auf ihre Regionalmanagerfunktion verzichtet?

Zu den Fragen 8 bis 11 der Anfrage 248/J wird in Bezug auf den Arbeitsvertrag von Hans Georg Kramer in der Anfragebeantwortung 254/AB darauf verwiesen, dass dieser Arbeitsplatz im Jahr 2017 gemäß § 137 BDG 1979 bewertet wurde und durch das Bundeskanzleramt der Verwendungsgruppe A1 und innerhalb dieser der Funktionsgruppe 7 zugeordnet wurde. Aus dem E-Mail vom 19. April 2017 geht hervor, dass es tatsächlich eine Aufwertung des Postens des Regionalmanagers Süd von der Verwendungsgruppe A1/5 auf A1/7 gegeben hat. Darin ist aber keine Rede von einer Bewertung des Arbeitsplatzes durch das Bundeskanzleramt (BKA) nach den Vorgaben des VBG, auch nicht von einem inhaltlich erweiterten Arbeitsplatz. Es ist fraglich, ob das BKA dieser Aufwertung tatsächlich im Vorfeld der Entscheidung durch Herrn R. S. zugestimmt hat. Auch bei Hans Georg Kramer ist zu vermuten, dass die Zustimmung durch das BKA erst nachträglich erfolgte.

18.  Wann genau hat sich Hans Georg Kramer um den Posten des Regionalmanagers Süd beworben?

19.  War Hans Georg Kramer Erstgereihter in diesem Bewerbungsverfahren?

20.  Wie viele Bewerbungen hat es für diesen Posten gegeben? Wie viele davon waren Frauen?

21.  Wann genau wurde über die Besetzung dieses Postens entschieden?

22.  Wer hat diese Entscheidung getroffen?

23.  Wann genau erfolgte die Bewertung des neuen Arbeitsplatzes? An welchem Tag hat das Bundeskanzleramt der Aufwertung von Hans Georg Kramer zugestimmt? (Bitte den entsprechenden relevanten Auszug aus dem ELAK samt genauem Datum beifügen.)

24.  Wann genau wurde der Vertrag mit Hans Georg Kramer durch Herrn R. S. unterzeichnet?

25.  Hatten GS Thomas Schmid, Sektionschef E. M. und GL U. D. Kenntnis vom Inhalt des E-Mail-Verkehrs zwischen R. S. und I. P.?

a.    Wenn nein, hat R. S. über die personelle Änderung ohne Zustimmung seiner Vorgesetzten entschieden?

26.  Hatte der Bundesminister für Finanzen Kenntnis vom Inhalt des E-Mail-Verkehrs zwischen R. S. und I. P.?

a.    Wenn nein, warum wurde er nicht informiert?

27.  Warum bekommt Hans Georg Kramer bis zum Ende der Befristung als Sektionschef der Sektion IV eine Ergänzungszulage zur Abdeckung der Differenz auf den derzeitigen Bezug?

28.  Auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Ergänzungszulage - dem Vernehmen nach hat sich Herr Kramer für die Position des Regionalmanagers beworben, damit auf seinen Sektionsleiterposten verzichtet und wurde nicht auf diesen Posten versetzt.

29.  Wurde - wie aus dem E-Mail hervorgeht - die Planstellenbedeckung mit „Gerd" abgeklärt?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

30.  Handelt es sich bei „Gerd“ um Herrn Ministerialrat G. S. aus der Abt l/1?

31.  Hatten GS Thomas Schmid und Sektionschef E. M. Kenntnis von dieser Ergänzungszulage oder entschied R. S. darüber im Alleingang?

32.  Hatte der Bundesminister für Finanzen Kenntnis von dieser Ergänzungszulage?

33.  Hat das Bundeskanzleramt im Zuge der Bewertung des neuen Arbeitsplatzes dieser Ergänzungszulage zugestimmt? (Bitte den entsprechenden relevanten Auszug aus dem ELAK samt genauem Datum beifügen.)

34.  Wann genau wurde R. S. zum Personalleiter der Abt l/1 ernannt?

35.  Hat es gegen diese Ernennung Widerstände gegeben?

a.    Wenn ja, was waren die Ursachen?

36.  Hat es im Zuge des Bewerbungsverfahrens Beschwerden bei der Gleichbehandlungskommission gegeben?

a.    Wenn ja, was waren die Gründe dafür?

 

 

 

 

 

 

 

 

Anhang

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_00254/index.shtml

[2] https://www.bmf.gv.at/ministerium/aufgaben-organisation/GPE_01052018_aktualisiert.pdf?6gtqd4 abgerufen am 29.8.2018.