2449/J XXVI. GP
Eingelangt am 13.12.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des
Abgeordneten Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Abschaffung „Eigenstromsteuer"
Begründung
Immer wieder nennt Umweltministerin Elisabeth Köstinger die Streichung der „Eigenstromsteuer" als wichtigstes Element einer Ökologisierung des Steuersystems. Erst kürzlich in einem Interview vom 10.12.2018 im "Profil" (Nr. 50/2018) sagte sie - gefragt nach konkreten Beispielen für ökologische Aspekte mit Lenkungseffekt in der geplanten Steuerreform: „Ich will hier nicht vorgreifen. Nur so viel: Ich bin ein Fan davon, die Eigenstromsteuer abzuschaffen. Derzeit zahlt sie jeder Hausbesitzer, der Sonnenkollektoren auf seinem Dach hat. Das ist nicht sinnvoll, wenn wir bis 2030 Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien haben wollen." Diese Aussage entspricht nicht der Wahrheit, denn gem. § 2 Z 1 lit b Elektrizitätsabgabegesetz sind „Elektrizitätserzeuger, soweit die aus erneuerbaren Primärenergieträgern selbst erzeugte elektrische Energie nicht in das Netz eingespeist, sondern selbst verbraucht wird, für die jährlich nachweisbar selbst verbrauchte elektrische Energie bis zu einer Menge von 25 000 kWh pro Jahr" von der Abgabe befreit. Ein durchschnittlicher Haushalt verbraucht pro Jahr zwischen 4000 und 5000 kWh Strom, eine Elektrizitätsabgabe ist also bis jetzt schon nicht angefallen. Erst ab einer Erzeugermenge, die ungefähr einer Strommenge von 6 Haushalten entspricht, fällt diese Abgabe im jetzigen System an.
Die unterfertigten Angeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Wie viele Haushalte waren bisher von der so genannten „Eigenstromsteuer" nach dem Elektrizitätsabgabegesetz betroffen?
2. Haben Sie Ministerin Köstinger darüber aufgeklärt, dass nicht jeder Hausbesitzer, der Sonnenkollektoren auf seinem Dach hat, eine „Eigenstromsteuer" entrichten muss bzw haben Sie mit ihr auch die Lenkungseffekte auf Privathaushalte diskutiert?
3. Welche Änderung wird die Abschaffung der „Eigenstromsteuer" für den durchschnittlichen Privathaushalt mit Sonnenkollektoren am Dach bringen?
4. Welchen Lenkungseffekt erwarten Sie seitens des Finanzministeriums durch die Abschaffung der „Eigenstromsteuer" für Privathaushalte?
5. Wird die „Eigenstromsteuer" nur für erneuerbare Primärenergiequellen fallen?
6. Welche weiteren ökologischen Aspekte sind derzeit mit Elisabeth Köstinger für die Steuerreform 2020 im Gespräch?
7. Welchen Anteil in Prozent der Gesamt-Treibhausgasreduktionen bis 2030 werden die ökologischen Aspekte der Steuerreform voraussichtlich haben?