2483/J XXVI. GP
Eingelangt am 19.12.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Birgit Sandler,
Genossinnen und Genossen an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend
betreffend Verwendung Bundeszuschussmittel Ausbau Kinderbetreuung 2017 sowie Tagesmütter und -väter
Mit der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 werden vom Bund jährliche Mittel in der Höhe von 125 Mio. € für das Kindergartenjahr 2018/19 sowie jeweils 142,5 Mio. € in den Jahren 2019/20 bis 2021/22 zur Verfügung gestellt. Der Beitrag der Länder beträgt rund 38 Mio. € pro Jahr. Die Vereinbarung tritt rückwirkend per 1. September 2018 in Kraft, womit drei bisherige 15a -Vereinbarungen (betreffend Sprachförderung, Ausbau des institutionellen Angebots, Gratiskindergartenjahr) zusammengeführt werden.
Neben dem Ausbau des Kinderbildungs- und Betreuungsangebots für die unter Dreijährigen, der Intensivierung der sprachlichen Frühförderung, Kopftuchverbot und der weiteren Finanzierung zur Beibehaltung der einjährigen Kindergarten-Besuchspflicht vor dem Schuleintritt ist die Weiterentwicklung der einheitlichen Qualifikation der Tagesmütter und -väter Schwerpunkt in der Bund-Länder Vereinbarung.
Tagesmütter, und -väter sind Personen mit einer facheinschlägigen Ausbildung sowie einer behördlichen Bewilligung im Sinne des jeweiligen Landesgesetzes, die regelmäßig für einen Teil des Tages die entgeltliche Betreuung von Kindern übernehmen (Art. 2) Ihre Bildungsaufgaben werden in Art 3 näher bestimmt. Im darauffolgenden Artikel 4 wird eine österreichweit einheitliche Qualifikation der Tagesmütter- und -väter vorangetrieben. Tagesmütter und Tagesväter haben einen bundesweiten Werte- und Orientierungsleitfaden anzuwenden und diesen zu vertreten (Art. 8) Gem. Art. 11 haben Tagesmütter, und -väter eine facheinschlägige Ausbildung Im landesgesetzlich vorgesehenen Mindestausmaß vorzuweisen. Und auch die Fort- und Weiterbildungen von Tagesmüttern und -vätern wird in der Bund-Länder-Vereinbarung geregelt (Art.11 Abs. 2) Weiters wird die Widmung des Zweckzuschusses des Bundes für den Ausbau und den beitragsfreien Besuch festgeschrieben. Gem. Art. 17 lit. c und d sind Investitionskostenzuschüsse zur Neuschaffung von Bildungs- und Betreuungsangeboten bei Tagesmüttern und -vätern in der Höhe von maximal 750 € pro Person vorgesehen. Zuschüsse zur Ausbildung von Tagesmüttern und -vätern sind in der Höhe von maximal 1.000 € pro Person festgelegt und zwar dann, wenn der Ausbildungslehrgang mit dem Gütesiegel "Ausbildungslehrgang für Tagesmütter und -väter“ ausgezeichnet wurde. Zuschüsse zu Lohnkosten und Administrativaufwand zur Anstellung von Tagesmüttern und -vätern maximal 15.000 € pro Person und Jahr für maximal drei Jahre.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Wieviel Bundeszuschuss-Mittel standen im Jahr 2017 für die einzelnen Bundesländer gemäß 15a-Vereinbarung zur Verfügung (d.h. Verteilung der jeweils 52,5 Mio. €) (Übertrag aus dem Vorjahr bitte getrennt ausweisen)?
2. Wurde der gesamte Bundeszuschuss für das Jahr 2016, sowie im Jahr 2017 zum Ausbau von Kinderbetreuung von den Bundesländern in Anspruch genommen (aufgeschlüsselt nach Bundesland)?
3. Mussten Bundeszuschüsse seitens einzelner Länder für das Jahr 2017 rückerstattet werden?
4. Wenn ja, in welcher Höhe? Welche Länder waren davon betroffen bzw. welchen Grund hatte die Rückerstattung?
5. Konnte der Ko-Finanzierungsanteil für das Jahr 2017 in allen Bundesländern im erforderlichen Ausmaß nachgewiesen werden?
6.
Wofür
wurden die Bundeszuschussmittel im Abrechnungszeitraum 1.1.2017 bis 31.12.2017
in den einzelnen Bundesländern eingesetzt?
7.
Wie
viele Betreuungsplätze wurden im Abrechnungszeittraum 1.1.2017 bis
31.12.2017 für unter 3-Jährige in den einzelnen Bundesländern
unter Kostenbeteiligung des Bundes neu geschaffen (gegliedert nach Halbtags, Ganztags,
VIF-konformen Plätzen)?
8. Wie viele Betreuungsplätze wurden im Abrechnungszeittraum 1.1.2017 bis 31.12.2017 für 3-6-Jährige in den einzelnen Bundesländern unter Kostenbeteiligung des Bundes neu geschaffen (gegliedert nach Halbtags, Ganztags, VIF-konformen Plätzen)?
9. a) Welche Bundesländer haben im Kindergartenjahr 2017/2018 gemäß Art. 8 der Vereinbarung Art. 15a B-VG über die halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und - betreuungseinrichtungen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Bundeszuschüsse, die nicht für das verpflichtende Kindergartenjahr benötigt wurden, für Maßnahmen der Qualitätssicherung einzusetzen?
b) In welcher Höhe wurden in den abgefragten Jahren in den einzelnen Bundesländern für Maßnahmen der Qualitätssicherung jeweils Mittel umgeschichtet?
10. Wie viele Plätze fehlen aktuell, um das „Barcelona-Ziel” in der Betreuung der unter 3Jährigen Kindern zu erreichen?
11. Wie werden derzeit die Daten zu den Tagesmütter- und -vätern in den Bundesländern erhoben bzw. künftig zur Verfügung gestellt?
12. Wie viele der Kinder wurden 2017/2018 von Tagesmüttern und Tagesvätern betreut (Nach Alter, Anwesenheitszeiten und nach Bundesland aufgeschlüsselt)?
13. Wie viele Frauen und Männer arbeiten derzeit als Tagesmütter und -väter (nach Bundesland aufgeschlüsselt)?
14. Welche Maßnahmen werden sie künftig setzen um die einheitliche Qualifikation gem Art 4 voranzutreiben?
15. Wie viele Personen haben eine Berechtigung als Tagesmutter und Tagesvater zu arbeiten haben (nach Bundesland aufgeschlüsselt)?
16. Wie viele Zertifizierungen gibt es derzeit nach dem Gütesiegel (nach Bundesland aufgeschlüsselt)?
17. Wie hoch sind die Förderungen für diese Zertifizierungen (nach Bundesland aufgeschlüsselt)?