Eingelangt am 19.12.2018
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Anfrage
der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen, an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend
betreffend bürokratische Hürden beim Familienzeitbonus (Papamonat)
Wie zuletzt bekannt wurde, kommt es beim „Papamonat" (Familienzeitbonus) zu erheblichen bürokratischen Hürden, die zum Verlust des Anspruchs führen können. Die Arbeiterkammer unterstützt eine Familie vor Gericht und berichtet auch von weiteren Fällen:
„Herr und Frau M. sind seit September stolze Jungeltern einer kleinen Tochter. Doch das frische Familienglück wird durch unbegreifliche bürokratische Hürden getrübt: Weil Mutter und Kind durch eine Komplikation bei der Geburt ein paar Tage im Spital bleiben mussten, ist der Antrag des Vaters auf den Familienzeitbonus (vulgo Papamonat) abgelehnt worden.
Denn durch diesen Spitalsaufenthalt habe der Vater keinen gemeinsamen Haushalt mit Mutter und Kind gehabt, so die Begründung für die Ablehnung."[I]
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
1. Wie viele Fälle, in denen Personen aufgrund eines Spitalsaufenthaltes der Familienzeitbonus (Papamonat) nicht gewährt wurde, gab es in den Jahren 2017 und 2018?
2. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2017 und 2018 der Familienzeitbonus (Papamonat) nicht gewährt, da temporär kein gemeinsamer Haushalt mit Mutter und Kind vorlag?
3. In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen wurde in den Jahren 2017 und 2018 der Antrag auf Familienzeitbonus (Papamonat) abgelehnt?
4. Welche Weisungen des Ministeriums im Zusammenhang mit Familienzeitbonus und Kinderbetreuungsgeld gibt es?
5. Wurde bereits ein Erlass herausgegeben, um die von der Arbeiterkammer genannten Härtefälle aufgrund von Spitalsaufenthalten nach der Geburt zu verhindern?
6. Ist eine Reparatur des Gesetzes geplant, um solche Härtefälle zu vermeiden?
7. Gibt es Pläne für einen Rechtsanspruch auf Familienzeitbonus (Papamonat)?
8. Falls Sie Frage 7 bejahen: Wann soll dieser Rechtsanspruch umgesetzt werden?