2498/J XXVI. GP

Eingelangt am 21.12.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Daten zu Abschiebungen

 

Die Kronen Zeitung veröffentlichte am 13.11.2018 Zahlen des Innenministeriums, wonach von Jänner bis Oktober 2018 10.450 Außerlandesbringungen (Abschiebungen, freiwillige Ausreisen, Dublin-Überstellungen) erfolgten. Zudem weisen laut dem im Zeitungsartikel zitierten Innenminister Herbert Kickl derzeit durchschnittlich monatlich rund 41 Prozent der abgeschobenen Personen eine strafrechtliche Verurteilung auf. Im Oktober waren laut Kickl insgesamt 42,6 Prozent der zwangsweise abgeschobenen Personen vorbestraft, im September waren es 39,7 Prozent. Zudem wird im Krone-Artikel ausgeführt: "Betrachtet man die im Oktober durchgeführten Charterflüge (unter anderem nach Afghanistan, Nigeria, Gambia, Georgien und Armenien), so waren rund 47 Prozent der rückgeführten Personen straffällig. Das sind um 18 Prozent mehr Straffällige als auf den Charteroperationen im September mit rund 29 Prozent Straffälligen." In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von NEOS (1831/AB vom 03.12.2018 zu 1818/J) führte der Innenminister hingegen zu Frage 5 aus, dass keine Statistiken darüber geführt werden, wie viele der abgeschobenen Afghan_innen straffällig waren. Es besteht nun die Situation, dass die Kronen Zeitung über Zahlen verfügte, deren Berechnung statistischer Erhebungen bedarf, die auch eine Beantwortung der Frage von NEOS ermöglicht hätte.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Abschiebungen gab es in den Jahren 2015 bis einschließlich Dezember 2018? Bitte jeweils um Aufschlüsselung nach Herkunftsland und Jahr der Abschiebung.

a.    Wie viele der abgeschobenen Personen wiesen zum Zeitpunkt der Inschubhaftnahme eine strafrechtliche Verurteilung auf?

b.    Wie viele der abgeschobenen Personen befanden sich zum Zeitpunkt der Inschubhaftnahme nicht mehr in der Grundversorgung?

c.    Wie viele der abgeschobenen Personen waren zum Zeitpunkt der Inschubhaftnahme in einem aufrechten Ausbildungsverhältnis, z.B. in einer Schule, FH, Universität oder anderen Bildungseinrichtung?

d.    Wie viele der abgeschobenen Personen befanden sich zum Zeitpunkt der Inschubhaftnahme in einer Lehrlingsausbildung?

e.    Wie viele der abgeschobenen Personen waren zum Zeitpunkt der Inschubhaftnahme in einem aufrechten Arbeitsverhältnis als Saisonarbeitskräfte?

f.      Wie viele der abgeschobenen Personen waren zum Zeitpunkt der Inschubhaftnahme selbständig tätig?

g.    Wie viele der abgeschobenen Personen waren zum Zeitpunkt der Inschubhaftnahme in einem sonstigen aufrechten Arbeitsverhältnis?

h.    Wie vielen Abschiebungen ging ein Aberkennungsverfahren nach dem AsylG voraus?

2.    Wie viele Dublin-Überstellungen gab es in den Jahren 2015 bis einschließlich Dezember 2018? Bitte jeweils um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Jahr der Überstellung und Dublin-Zielland.

3.    Wie viele freiwillige Ausreisen gab es in den Jahren 2015 bis einschließlich Dezember 2018? Bitte jeweils um Aufschlüsselung nach Herkunftsland und Jahr der Ausreise.

a.    Wie viele der ausgereisten Personen wiesen eine strafrechtliche Verurteilung auf?

b.    Wie viele der ausgereisten Personen befanden sich nicht mehr in der Grundversorgung?

c.    Wie viele der ausgereisten Personen waren in einer Schule, FH, Universität oder anderen Bildungseinrichtungen gemeldet?

d.    Wie viele der ausgereisten Personen befanden sich in einer Lehrlingsausbildung?

e.    Wie viele der ausgereisten Personen waren als Saisonarbeitskräfte tätig?

f.      Wie viele der ausgereisten Personen waren selbständig tätig?

g.    Wie viele der ausgereisten Personen waren sonst beruflich tätig?

h.    Wie vielen freiwilligen Ausreisen ging ein Aberkennungsverfahren nach dem AsylG voraus?

4.    Welche und wie viele sonstige Außerlandesbringungen gab es in den Jahren 2015 bis einschließlich Dezember 2018? Bitte jeweils um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Jahr und Grund für die Außerlandesbringung.

5.    Wie viele Personen, deren Asylverfahren in den Jahren 2015 bis einschließlich Dezember 2018 rechtskräftig negativ entschieden wurden, können aufgrund von rechtlichen oder faktischen (nicht selbst zu vertretenden) Hindernissen nicht abgeschoben werden? Bitte jeweils um Aufschlüsselung nach Herkunftsland und Jahr.

a.    Wie vielen dieser Personen wurde eine Duldungskarte ausgestellt?

b.    Wie viele dieser Personen erhalten Grundversorgung?

c.    Wie viele dieser Personen haben eine Aufenthaltsberechtigung besonder Schutz gemäß § 57 Abs 1 Z 1 AsylG beantragt?

                                  i.    In wie vielen Fällen wurde eine Aufenthaltsberechtigung besonder Schutz erteilt?

6.    Wie vielen Personen insgesamt wurden in den Jahren 2015 bis einschließlich Dezember 2018 eine Duldungskarte ausgestellt? Bitte jeweils um Aufschlüsselung nach Herkunftsland und Jahr.

a.    Wie viele dieser Personen erhalten Grundversorgung?

7.    Wie viele Personen haben in den Jahren 2015 bis einschließlich Dezember 2018 eine Aufenthaltsberechtigung besonder Schutz gemäß § 57 Abs 1 Z 1 AsylG beantragt? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland und nach Jahr.

8.    Wie viele finanzielle Mittel wurden vom Innenministerium in den Jahren 2015 bis einschließlich Dezember 2018 für Abschiebungen aufgewendet? Bitte um Aufschlüsselung nach nach Transportmittel (Flugzeug, Zug, Bus) und sonstigen Kosten.

a.    Wie viele davon stammen aus Mitteln der Europäischen Union?

9.    Wie viele finanzielle Mittel wurden vom Innenministerium in den Jahren 2015 bis einschließlich Dezember 2018 für Starthilfe und sonstige finanzielle Zuwendungen in Zusammenhang mit Abschiebungen bzw. freiwilligen Ausreisen aufgewendet?

a.    Wie viele davon stammen aus Mitteln der Europäischen Union?

10. Mit 1. November 2017 trat die Wohnsitzauflage für abgelehnte Asylwerber_innen in Kraft. Diesen kann gemäß § 57 FPG aufgetragen werden, bis zur Ausreise in bestimmten Bundesquartieren Unterkunft zu nehmen. Damit ist auch eine Gebietsbeschränkung auf den Bezirk, in dem sich die Bundesbetreuungseinrichtung befindet, verbunden, d.h. der/die Betroffene darf sich nicht außerhalb des politischen Bezirks aufhalten. Wie oft wurde seit Inkrafttreten dieser Bestimmungen eine Wohnsitzauflage gemäß  § 57 FPG aufgetragen?

a.    In welchen Bundesbetreuungseinrichtungen werden abgelehnte Asylwerber_innen mit einer Wohnsitzauflage untergebracht?

b.    In welchem Bundesland haben die betroffenen abgelehnten Asylwerber_innen gelebt, bevor ihnen aufgetragen wurde Unterkunft in welchem Quartier des Bundes zu nehmen?

c.    Wie wird trotz Wohnsitzauflage und Gebietsbeschränkung bei schulpflichtigen Betroffenen der Zugang zu Schulen gewährleistet?

d.    Wie wird trotz Wohnsitzauflage und Gebietsbeschränkung der Zugang zu Gesundheitseinrichtungen (Ärzte, Spitäler, Apotheken) gewährleistet?

e.    Wie viele Strafen aufgrund Missachtung einer Wohnsitzauflage wurden gemäß § 121 Abs 1a FPG bisher verhängt?

f.      Wie viele Strafen aufgrund Missachtung einer Gebietsbeschränkung wurden gemäß § 121 Abs 1a FPG bisher verhängt?

11. Wie viele Personen waren im Jahr 2018 in der Bundesbetreuungseinrichtung Bürglkopf (Rückkehrberatungseinrichtung) in Fieberbrunn untergebracht?

a.    Wie viele Personen, die dort untergebracht wurden, wurden außer Landes gebracht?

b.    Wie viele Personen, die dort untergebracht wurden, sind freiwillig ausgereist? Bitte um Auflistung jeweils nach Monat und Nationalität.

c.    Wie hoch belaufen sich die Kosten für Unterbringung und Transport der Personen nach und von Fieberbrunn?