2555/J XXVI. GP

Eingelangt am 08.01.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend: Weihnachtsgeschenk für Privatstiftungen statt für die ÖsterreicherInnen?

Sehr geehrter Herr Finanzminister!

Die Tageszeitung Kurier berichtete am 3.12.2018, dass die Bundesregierung im Zuge der

Steuerreform auch den Superreichen entgegenkommen dürfte.[1] Berichtet wird über

Erleichterungen bei der Abspaltung von Substiftungen, Haftungsbefreiungen und Stärkung der Begünstigtenrechte. Insgesamt soll die Handhabe von Privatstiftungen „flexibilisiert" werden.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

Anfrage:

1.       Ist das Finanzministerium mit der Reform des Privatstiftungsgesetzes (PSG) betraut? Wenn ja auf Grund welcher Rechtsgrundlage? Wenn nein, welches Ministerium ist für diese Rechtsmaterie zuständig?

2.       Sind Sie oder der Staatssekretär im Finanzministerium mit der Reform des Privatstiftungsgesetzes betraut worden (z.b. im Rahmen der Regierungsarbeit)?

3.       Haben Sie oder der Staatssekretär Kenntnis vom aktuellen Stand der geplanten Änderungen im PSG?

4.       Haben Sie oder der Staatssekretär Vorschläge gemacht, wie das PSG geändert werden sollte - wenn ja, welche konkreten Vorschläge waren das?

5.       Haben Sie oder der Staatsekretär parallel zu den von Ihnen vorgebrachten Vorschlägen steuerliche Begleitmaßnahmen vorgeschlagen? Wenn ja, welche?

 

6.       Haben Sie oder der Staatssekretär vorgeschlagen Änderungen im Bereich der Eingangsbesteuerung von Privatstiftungen zu machen? Wenn ja, welche waren das (bitte um eine Detaildarstellung inklusive Aufkommensauswirkung auf das Budget).

7.       Haben Sie oder der Staatssekretär vorgeschlagen Änderungen im Bereich der laufenden von Privatstiftungen zu machen? Wenn ja, welche waren das (bitte um eine Detaildarstellung inklusive Aufkommensauswirkung auf das Budget).

8.       Ist daran gedacht die steuerlichen Regelungen zur Zwischenbesteuerung zu verändern? Wenn ja, in welcher Form?

9.       Ist daran gedacht die steuerlichen Regelungen zur Übertragung der stillen Reserven beim Beteiligungsverkauf/-erwerb zu verändern? Wenn ja, in welcher Form?

10.   Ist daran gedacht die steuerlichen Regelungen zur Kapitalertragsbesteuerung zu verändern? Wenn ja, in welcher Form (bitte um Darstellung er inhaltlichen Details)?

11.   Haben Sie oder der Staatssekretär vorgeschlagen Änderungen im Bereich der Ausgangsbesteuerung von Privatstiftungen zu machen? Wenn ja, welche waren das (bitte um eine Detaildarstellung inklusive Aufkommensauswirkung auf das Budget).

12.   Ist daran gedacht die steuerlichen Regelungen zur Substanzauszahlung (Regelung ab Juli 2008) aus der Privatstiftung zu verändern? Wenn ja, in welcher Form (bitte um eine Detaildarstellung inklusive Aufkommensauswirkung auf das Budget)?

13.   Ist daran gedacht die steuerlichen Regelungen zur Substanzauszahlung aus Stiftungsvorgängen vor Juli 2008 aus der Privatstiftung zu verändern (soll der Mausefalle-Effekt aufgehoben werden)? Wenn ja, in welcher Form (bitte um eine Detaildarstellung inklusive Aufkommensauswirkung auf das Budget)?

14.   Ist daran gedacht die steuerlichen Regelungen zur Substanzauszahlung von Stiftungsvermögen, die derzeit mit 27,5% KESt besteuert werden, zu ändern, insbesondere im Weg der Errichtung von Substiftungen oder besonderen Rechtsformumwandlungsvorgängen (z.B. Stiftung in Kapitalgesellschaft)? Wenn ja, in welcher Form (bitte um eine Detaildarstellung inklusive Aufkommensauswirkung auf das Budget)?

15.   Wieviel bisher steuerhängiges Vermögen/thesaurierte Gewinne in Privatstiftungen wird nach der von Ihnen geplanten Änderung des Stiftungssteuerrecht günstiger besteuert werden als nach der aktuellen Rechtslage? Bitte um Darstellung der BMF- Aufkommensschätzung der neuen geplanten Steuerbegünstigungen im Vergleich zu einer unveränderten steuerlichen Rechtslage (in Mio. €).

16.   Ist daran gedacht die Rechte der Begünstigten von Privatstiftungen insofern zu stärkeh, damit derzeit medial bekannte (Übernahme-)Vorgänge bei Privatstiftungen, z.B. B&C- Stiftung/Tojner (Trend vom 22.10.2018) leichter umgesetzt werden können.[2]



[1]   https://kurier.at/politik/inland/70-milliarden-stecken-in-einem-goldenen-kaefig/400341952

[2]   https://www.trend.at/wiftschaft/prominente-unternehmer-b-c-privatstiftung-10425502