2562/J XXVI. GP

Eingelangt am 08.01.2019
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Anfrage

 

des Abgeordneten Wolfgang Zinggl,

Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien

Gernot Blümel

betreffend „Brauereigebäude Guggenthal"

BEGRÜNDUNG

Das Bundesdenkmalamt hat den Denkmalschutz für das Brauereigebäude in Guggenthal aufgehoben. Es wurde dabei entgegen den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes nicht einmal der vom Amt bestellte Denkmalbeirat zur Entscheidungsfindung beigezogen.

Der Naturschutzbund Salzburg beeinspruchte am 5.12.2018 den Bescheid zur Aufhebung des Denkmalschutzes, da beim Verfahren neben den Aspekten des Denkmal-, Ensemble- und Landschaftsschutzes sowie der Raumordnung auch konkrete EU-artenschutzrechtliche Belange betroffen sind, die bisher in keiner Weise gewürdigt wurden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.      Was hat die Prüfung des Einspruchs des Naturschutzbunds Salzburg gegen den Bescheid des Bundesdenkmalamts ergeben?

2.      Wie beurteilt das BDA die im genannten Bescheid vorgebrachten Argumente hinsichtlich des von der Behörde mangelhaft durchgeführten Ermittlungsverfahrens?

3.      Wie beurteilt das BDA die im genannten Bescheid vorgebrachten Argumente hinsichtlich der Verletzung von Verfahrens-Vorschriften?

4.       Warum wurde der Denkmalbeirat im gegenständlichen Verfahren nicht zugezogen?

5.       Ist eine neuerliche Beurteilung des denkmalgeschützten Objektes - dann unter Befassung des Denkmalbeirates und weiterer Experten - vorgesehen?

a.      Wenn ja, wann?

b.     Wenn nein, warum nicht?

6.       Die Anlage Guggenthal besteht aus sieben denkmalgeschützten Einzelobjekten, die immer wieder Ziel von Vandalen und Dieben sind. Sind die Gebäude des Ensembles ausreichend vor weiterer Zerstörung gesichert?

a.      Wenn ja, was wurde seit dem Brand unternommen?

b.      Wenn nein, wieso nicht?