2581/J XXVI. GP
Eingelangt am 10.01.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Angela Lueger,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend ein Jahr Aufwertung der Generalsekretäre- ein Jahr Verschwendung statt Sparen im System
Am 28. Dezember 2017 ist das Bundesgesetzblatt erschienen, mit welchem die Bundesministeriengesetz-Novelle 2017 verlautbar wurde. Neben einer Reihe von Kompetenzverschiebungen war eine der zentralen Bestimmungen folgende:
7 Abs. 11 lautet:
„(11) Der Bundesminister kann unbeschadet seiner bundesverfassungsrechtlich geregelten Verantwortlichkeit und unbeschadet der ihm bundesverfassungsgesetzlich vorbehaltenen Geschäfte mit der zusammenfassenden Behandlung aller zum Wirkungsbereich des Bundesministeriums gehörenden Geschäfte einen Generalsekretär betrauen. Der Generalsekretär ist unbeschadet seiner allfälligen sonstigen Funktionen der unmittelbare Vorgesetzte aller Sektionsleiter im Bundesministerium sowie Vorgesetzter aller dem Bundesministerium nachgeordneter Dienststellen.“
Damit wurde das bisher tadellos funktionierende System der österreichischen Hoheitsverwaltung auf völlig neue Füße gestellt, wonach jeweils ein Generalsekretär direkte Weisungsbefugnis gegenüber allen Sektionsleitern und nachgeordneten Dienststellen in allen Ressorts erhalten hat.
Dies führte zu einem Rattenschwanz von Problemen, die unter anderem auch Thema des BVT-Untersuchungsausschusses waren und sind. Aber auch erhebliche Kosten waren mit dieser Installierung verbunden, da für diese Generalsekretäre jeweils eigene Büros eingerichtet wurden.
Im Bundeskanzleramt selbst kamen dazu noch ein Regierungssprecher und ein sogenannter Think Tank, der Zukunftsfragen beleuchten soll. Dazu kommen immer größer werdende Kabinette, die in einem natürlichen Konkurrenzverhältnis zu den Generalsekretären und deren Büros stehen.
Bemerkenswert ist noch, dass teilweise die Generalsekretäre weitere Funktionen in der Linie annehmen und andere diese Funktion hauptamtlich ausführen. Es scheint also nicht ganz klar zu sein, ob Generalsekretär ein voller Beruf ist oder nicht.
Aus Anlass der einjährigen Geltungsdauer dieser Bestimmung stellen daher
die unterfertigten Abgeordneten nachstehende
Anfrage:
1. Wann wurde die Generalsekretärin/der Generalsekretäre ihres Ressorts bestellt?
2. Wurde dabei auf die gesetzlich vorgegebene Frauenförderung Rücksicht genommen? Wenn Ja, wie? Wenn Nein, warum nicht?
3. Mit welcher Höhe ist das Jahresbruttogehalt der Generalsekretärin/des Generalsekretärs dotiert?
4. War die Generalsekretärin/der Generalsekretär auch vor ihrer Bestellung in ihrem Ressort tätig? Wenn ja, in welcher Funktion?
5. Verfügt die Generalsekretärin/der Generalsekretär ihres Ressorts über ein eigenes Büro?
6. Wie viele MitarbeiterInnen gehören diesem am 1.Jänner 2019 an und auf welche Höhe belaufen sich die jährlichen Personalkosten des Büros der Generalsekretärin/des Generalsekretärs?
7. Wie viele MitarbeiterInnen sind dem Büro, mit Stand 1.Jänner 2019 dienstzugeteilt?
8. Wie viele MitarbeiterInnen sind mit 1. Jänner 2019 im Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit tätig?
9. Wie viele der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros der Generalsekretärin/des Generalsekretärs sind jeweils auch in Kabinetten der Mitglieder der Bundesregierung tätig?
10. Hat ihr Generalsekretär/ihre Generalsekretärin weitere bezahlte Funktionen inne? Wenn Ja, welche?
11. Wie wird garantiert, dass zwischen dem Büro der Generalsekretärin/des Generalsekretärs und den Kabinetten des Ministerbüros keine Parallelstrukturen entstehen?
12. Welche generelle Aufgabenumschreibung haben Sie für den Generalsekretär/die Generalsekretärin festgelegt?
13. Welche generelle Aufgabenumschreibung haben Sie für den Kabinettschef/die Kabinettschefin festgelegt?
14. Wie ist die Berichtspflicht des Generalsekretärs/der Generalsekretärin an das zuständige Mitglied der Bundesregierung ausgestaltet? Erfolgt die Berichtslegung mündlich oder schriftlich, in welchem Intervall erfolgt sie?
15. Wie viele Weisungen hat ihr Generalsekretär/ihre Generalsekretärin seit der Bestellung erteilt? In welchen Angelegenheiten wurden Weisungen erteilt?
16. Wie definiert ihr Ressort die Kompetenz des Generalsekretärs/der Generalsekretärin, das Ressort nach außen zu vertreten?
17. Steht dem Generalsekretär/der Generalsekretärin ein Dienstwagen zu, wenn Ja, welcher?
18. Steht dem Generalsekretär/der Generalsekretärin eine Fahrerin/ein Fahrer zu?
19. Welche Aufträge, die mit Kosten verbunden sind, hat ihr Generalsekretär/ihre Generalsekretärin seit ihrer Bestellung erteilt?
20. Wurden auch Rechtsgutachten und sonstige Fachgutachten eingeholt, wenn Ja, welche und welche Kosten fielen dafür jeweils an? Wurden diese Gutachten veröffentlicht?
21. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten der Ausstattung der MitarbeiterInnen des Büros des Generalsekretärs/der Generalsekretärin mit Computern, Mobiltelefonen, Tabletts und sonstiger Büroausstattung?
22. Welche Reisekosten samt Taxikosten hat ihr Generalsekretär/ihre Generalsekretärin im Jahr 2018 verursacht?
23. Wie erfolgt die Vertretung des Generalsekretärs/der Generalsekretärin bei urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit?
24. Ist Ihnen bekannt, dass sich ihr Generalsekretär/ihre Generalsekretärin regelmäßig mit den Generalsekretären der anderen Ressorts in sogenannten Generalsekretärs-Konferenzen triff?
25. Welche Ergebnisse brachten diese GS-Konferenzen bisher, welche Auswirkungen hatten diese Ergebnisse auf ihr Ressort?
26. Haben Sie, ihren Generalsekretär/ihrer Generalsekretärin für diese Konferenzen Aufgaben erteilt? Wenn Ja, welche?
27. Wo finden diese Sitzungen statt?
28. Was waren und wie lauteten die Tagesordnungen für diese Sitzungen?
29. Werden Sie dafür eintreten, das für diese Sitzungen ähnliche Transparenzbestimmungen wie für die Ministerratssitzungen gelten?