2586/J XXVI. GP

Eingelangt am 11.01.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Zugriff auf Livebilder öffentlicher Kameras - Folgeanfrage von 1773/J vom 26.9.2018

 

Am 26. September 2018 stellte der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an das Bundesministerium für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Zugriff auf Livebilder öffentlicher Kameras“. Aus der Beantwortung ergeben sich weitere Fragen, die mit dieser Folgeanfrage an das BMI gestellt werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Laut der Beantwortung der Frage 1a) der Anfrage 1773/J haben die Oberösterreichische GKK Linz, die Justizanstalt Ried im Innkreis und die Justizanstalt Linz die Auskunft verweigert. Aus welchen Gründen haben diese Einrichtungen die Auskunft verweigert? Auf welcher Rechtsgrundlage?

2.    Laut Beantwortung der Anfrage 1773/J prüft das BMI erst, ob solche Schnittstellen überhaupt eingerichtet werden sollen, unter welchen Formerfordernissen auf das Videomaterial zugegriffen werden soll, sowie wie der Verarbeitungsprozess (inklusive verwendeter Programme) ausgestaltet werden soll. Wann wird das BMI voraussichtlich den Prüfprozess abschließen?

3.    Anhand welcher Kriterien wird entschieden, ob solche Schnittstellen überhaupt eingerichtet werden sollen?