2587/J XXVI. GP

Eingelangt am 11.01.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Josef Moser betreffend „Prüfung der Handlungspflicht der Bundesregierung"

BEGRÜNDUNG

Der Staatsvertrag über die multilaterale Welterbe-Konvention wurde per Bundesgesetzblatt 1993 auch Teil unserer Rechtsordnung.

Die Umwidmung eines davon umfassten Bereiches durch die Stadt Wien, welche nun Hochhäuser erlauben soll, widerspricht dem Staatsvertrag und dem Gesetz. Deshalb wurde das historische Zentrum der Stadt Wien bereits vor einem Jahr auf die rote Liste des UNESCO-Welterbe-Komitees gesetzt.

Die Republik Österreich ist aber zur Einhaltung dieses internationalen Staatsvertrages verpflichtet. Damit in solchen Fällen, wenn Länder Maßnahmen setzen, die Staatsverträge verletzen, eingegriffen werden kann, sieht Artikel 16 der Bundesverfassung mehrere Möglichkeiten vor. Die Regierung kann anstelle des Landes bzw. der Landesregierung Maßnahmen setzen, also etwa einen neuen Flächenwidmungsplan erlassen. Oder der zuständige Bundesminister kann dem Land Wien eine Weisung erteilen, wie etwa, die Widmung rückgängig zu machen.

Diese in der Verfassung vorgesehenen Maßnahmen wurden ausdrücklich geschaffen, um zu verhindern, dass die Republik internationale Verpflichtungen verletzt, ohne dass die Bundesregie­rung in solchen Situationen etwas unternehmen könnte.

Entscheidend dabei ist, dass es sich nicht um Optionen handelt, die im politischen Ermessen liegen. Es ist vielmehr die rechtliche Verpflichtung der Bundesregierung, von den durch Artikel 16 B-VG zur Verfügung gestellten Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um wieder einen vertragskonformen Zustand herbeizuführen.

In der Beantwortung unserer parlamentarischen Anfrage (1702/J) erklärte uns der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien, „das Bestehen einer Möglichkeit, die Durchsetzung eventuell nötiger Maßnahmen an den Bund zu ziehen, wird derzeit parallel vom Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz geprüft". Die Ergebnisse dieser Prüfung liegen seit Mitte November vor.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE

1.      Wann wurde die Prüfung der Möglichkeiten und Pflichten der Bundesregierung hinsichtlich des Schutzes des UNESCO-Weltkulturerbes durch das Ministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz abgeschlossen?

2.       Wie lautete der konkrete Prüfungsauftrag?

3.      Wann haben Sie zum ersten Mal die Ergebnisse der Prüfung erfahren?

4.      Wie lauten die konkreten und vollständigen Ergebnisse der Prüfung?

5.      Was hat die Prüfung der Handlungspflicht der Bundesregierung gemäß Art 16 Abs 4 und 5 B-VG ergeben?

6.       Wurden die Ergebnisse der Prüfung nach der Erstfassung verändert und wenn ja, in welchen Bereichen unterscheidet sich die Erst- von der Letztfassung?

7.      Wann werden Sie die vollständigen Ergebnisse der Prüfung veröffentlichen?

8.       Haben Sie hinsichtlich des Gutachtens eine Weisung erteilt und wenn ja, was war Inhalt der Weisung?