2592/J XXVI. GP

Eingelangt am 11.01.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Drin. Alma Zadic, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Josef Moser betreffend Rechtsberatung im Asylverfahren

BEGRÜNDUNG

Am 7. Jänner 2019 brachte die Tageszeitung Heute unter dem Titel „Moser kontert Kickl im Regierungs-Asylstreit" folgenden Bericht:

„Die türkis-blaue Bundesregierung will die Rechtsberatung für Asylwerber verstaatlichen - und das hat einen Streit zwischen Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) und Justizminister Josef Moser (ÖVP) ausgelöst. Denn jene Beratungsleistungen, die künftig die neue Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) übernehmen soll, werden derzeit noch von Hilfsorganisationen durchgeführt. Die Verträge dafür habe Mosers Ressort noch nicht gekündigt und das Vorhaben so verzögert, so der Vorwurf. In einer Aussendung am Montag konterte das Ministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz den Angriff. ,Bis zum heutigen Zeitpunkt liegen keine Unterlagen vor, die eine seriöse Kündigung der Verträge mit den Hilfsorganisationen ermöglicht hätten', heißt es da. 2018 habe das Innenministerium trotz mehrmaliger Urgenz keine Unterlagen übergeben. Informationen seien nur mündlich und unvollständig weitergegeben worden. Folgende Unterlagen würden fehlen: Erläuternde Bemerkungen, Abgeschlossene Wirkungs-Folgen-Abschätzung, Kosten- Nutzen-Analyse, Ungeklärte Fragen zu Trägerschaft, Völlig ungeklärte Fragen in Bezug auf Finanzierung/Kostentragung. ,Ich stehe für eine nachhaltige, nachvollziehbare und auf Rechtsgrundsätzen basierende Politik', so Minister Josef Moser. Die beiden Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) rückten mit einem Beschwichtigungsversuch aus: ,lm Regierungsprogramm ist eine Reform der Rechtsberatung festgeschrieben und diese wird gemeinsam erarbeitet. Wir haben uns darauf verständigt, dass Justiz- und Innenministerium bis März einen gemeinsamen Vorschlag zur Reform der Rechtsberatung ausarbeiten und dieser von der Regierung ebenfalls im März im Ministerrat beschlossen wird', hieß es in einer Aussendung."[1]

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.       Mit welchen Trägern/Vereinen/Organisationen/NGOs/Unternehmen oder sonstigen Organisationseinheiten hat Ihr Ministerium Verträge zur Rechtsberatung in Asylverfahren?

2.       Wann, von wem und für welchen Zeitraum wurden diese Verträge mit den jeweiligen Partnern unterzeichnet (bitte um Auflistung nach Vertragspartner, Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, Vertragslaufzeit und unterzeichnenden Personen)?

3.       Welche Kosten fallen für die einzelnen Verträge an und aus welchem Detailbudget werden diese beglichen?

4.       Was sind die konkreten vertraglichen Leistungen der jeweiligen Träger?

5.       Was qualifiziert den jeweiligen Partner, um zu einem Vertragsabschluss betreffend Rechtsberatung zu gelangen? Bitte um Ausführungen zur Qualifikation des jeweiligen Partners im Bereich der Rechtsberatung.

6.       Finden regelmäßig Evaluierungen hinsichtlich Effizienz und Wirtschaftlichkeit statt?

a.       Wenn ja, in welchem Zeitraum und in welchen Intervallen (bitte um genaue Angabe der bisher erfolgten Evaluierungen)?

b.      Wenn ja, was wird nach welchen Kriterien wie evaluiert?

c.       Wenn ja, von wem?

d.      Wenn ja, was sind die Ergebnisse?

e.      Wenn nein, warum nicht?

f.        Wenn nein, inwiefern gewährleisten Sie dann die Effizienz und Wirtschaftlichkeit?

7.       Finden regelmäßig Evaluierungen hinsichtlich der Erfüllung menschen- und grundrechtlicher Standards statt?

a.       Wenn ja, in welchem Zeitraum und in welchen Intervallen (bitte um genaue Angabe der bisher erfolgten Evaluierungen)?

b.      Wenn ja, was wird nach welchen Kriterien wie evaluiert?

c.       Wenn ja, von wem wird evaluiert?

d.      Wenn ja, was sind die Ergebnisse?

e.      Wenn nein, warum nicht?

f.        Wenn nein, inwiefern gewährleisten Sie dann die Einhaltung der menschen- und grundrechtlichen Standards?

8.       Findet regelmäßig eine Evaluierung der Rechtsberatung zur Qualitätssicherung statt?

a.       Wenn ja, in welchem Zeitraum und in welchen Intervallen (bitte um genaue Angabe der bisher erfolgten Evaluierungen)?

b.      Wenn ja, was wird nach welchen Kriterien wie evaluiert?

c.       Wenn ja, von wem wird evaluiert?

d.      Wenn ja, was sind die Ergebnisse?

e.      Wenn nein, warum?

f.        Wenn nein, inwiefern gewährleisten Sie dann die Qualität der Rechtsberatung?

9.       Beinhalten die genannten Verträge Auflösungsmöglichkeiten?

a.       Wenn ja, welche?

b.      Wenn nein, warum nicht?

c.       Sind Auflösungen aus wichtigem Grund möglich?

d.      Wenn ja, welche Auflösungsgründe sehen die einzelnen Verträge vor?

e.      Wenn nein, warum nicht?

f.        Sehen die Verträge Kündigungstermine und -fristen vor?

g.       Wenn ja, bitte um Auflistung des frühesten Kündigungstermins, inklusive Frist, mit dem jeweiligen Partner.

h.      Wenn nein, warum nicht?

10.   Wie lauten die Kündigungsklauseln in den einzelnen Verträgen (bitte um exakten Wortlaut)?


11.   Gibt es bereits eine Wirkungs-Folgen-Abschätzung bezüglich der Neustrukturierung der Rechtsberatung im Asylverfahren?

a.       Wenn ja, wie lautet die Wirkungs-Folgen-Abschätzung im genauen Wortlaut?

b.      Wenn nein, warum nicht?

c.       Wenn ja, wann wurde diese durchgeführt?

d.      Wenn ja, von wem wurde diese durchgeführt?

e.      Wenn ja, auf der Basis welcher Kriterien wurde die Abschätzung durchgeführt?

12.   Gibt es bereits eine Kosten-Nutzen-Analyse bezüglich der Neustrukturierung der Rechtsberatung im Asylverfahren?

a.       Wenn ja, wie lautet die Kosten-Nutzen-Analyse im genauen Wortlaut?

b.      Wenn nein, warum nicht?

c.       Wenn ja, wann wurde diese durchgeführt?

d.      Wenn ja, von wem wurde diese durchgeführt?

e.      Wenn ja, auf der Basis welcher Kriterien wurde diese durchgeführt?

13.   Nach welchen Kriterien wird die neue Trägerschaft in der Rechtsberatung festgelegt?

14.   Gibt es bereits Gespräche mit neuen Trägern?

a.       Wenn ja, mit welchen?

b.      Wenn ja, mit welchem Inhalt?

c.       Wenn nein, warum nicht?

15.   Wie, von wem und nach welchen Kriterien wird das Personal für die in der "Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen" (BBU) angesiedelte Rechtsberatung ausgewählt?

16.   Aus welchen budgetären Mitteln (Detailbudget/s) soll die Neustrukturierung der Rechtsberatung im Asylverfahren finanziert werden?

17.   Wie hoch ist der finanzielle Gesamtaufwand für die Neustrukturierung der Rechtsberatung?

18.   Warum wurden die Verträge mit den jetzigen Trägern nicht zu Jahresende 2018 gekündigt?

19.   Hat/haben eine Sektion/Abteilung/ein Referat oder sonstige Organisationseinheit bzw. einzelne Bedienstete Ihres Ministeriums verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Neustrukturierung der Rechtsberatung in Asylverfahren, insbesondere betreffend Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren) geäußert?

a. Wenn ja, welche und wie begegnen sie diesen?



[1] https://www.heute.at/politik/news/story/Asylstreit-Josef-Moser-OEVP-Herbert-Kickl-FPOE-Justizminister-kontert-Innenminister-Reaktionen-42893752 .