2656/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.01.2019
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger‚ MES, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Folgeanfrage Maßnahmen gegen Cyberkriminalität

 

Erschreckende statistische Daten lassen sich der Anfragebeantwortung (1837/AB) zu der schriftlichen Anfrage (1823/J) der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Maßnahmen gegen Cyberkriminalität entnehmen.

Die durch Cyberkriminalität in den letzten Jahren verursachten Schäden sind enorm, die Anzeigen steigen von Jahr zu Jahr und die Aufklärungsquoten sinken.

2017 betrugen die angezeigten Schäden dem Innenministerium zu folge 36,4 Millionen Euro. Im Vergleich zum Jahr 2015 kam es sogar zu einer Verdopplung der Schadenssummen.

2017 wurden von 16.804 angezeigten Fällen von Cyberkriminalität lediglich 38 % aufgeklärt. Im Vergleich zu den Vorjahren 2013, 2014, 2015 sank die Aufklärungsrate entgegen den Angaben im Sicherheitsbericht des Innenministeriums (in den Jahren 2013-2015 betrug die Aufklärungsrate noch über 40%) .

Im Bereich der Cyberkriminalität zeigt sich insgesamt ein gegenläufiger Trend zur allgemeinen Kriminalitätsstatistik 2017, die sonst durch sinkende Anzeigezahlen (-7%) und steigende Aufklärungsraten (+4 %) gekennzeichnet ist.

Eine jüngst vom deutschen Digitalverband Bitkom veröffentlichte Studie zeigt, dass in Deutschland bereits 68% aller mittelständischen Unternehmen von Cyberkriminalität betroffen waren. „Illegaler Wissens- und Technologietransfer, Social Engineering und auch Wirtschaftssabotage sind keine seltenen Einzelfälle, sondern ein Massenphänomen“, betonte Thomas Haldenwang, Vizepräsident des deutschen Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Es ist daher davon auszugehen, dass auch österreichische Unternehmer in vergleichbarem Maße von Cyberkriminalität betroffen sind. (https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Jeder-zweite-Internetnutzer-von-Cyberkriminalitaet-betroffen)

Aus einer groß angelegten Umfrage der deutschen Allianz Versicherung deren Ergebnis am Anfang Jänner 2019 veröffentlicht wurde, geht hervor, dass 37 Prozent der von der Allianz befragten Unternehmen und Risiko-Experten Vorfälle rund um die eigene IT als wichtigstes Geschäftsrisiko ansehen. Vor fünf Jahren lagen Cyber-Themen erst auf Platz acht der größten Geschäftsrisiken. Sie seien heute - noch vor Bränden oder Explosionen - der am häufigsten genannte Grund für Betriebsunterbrechungen, die zum siebten Mal in Folge als größtes Risiko gesehen werden. (https://www.allianz.at/ueber-allianz/media-newsroom/news/aktuelle-news/20180116pa-risk-barometer/)

Cyber-Kriminalität kostet den Deutschen pro Jahr rund 520 Milliarden Euro, erklärte die Allianz. Vor fünf Jahren waren es erst 385 Milliarden. Naturkatastrophen verursachten in den vergangenen zehn Jahren im Schnitt einen wirtschaftlichen Schaden von 180 Milliarden Euro pro Jahr.

Präzisen Fragen nach der personellen und budgetären Ausstattung der Abteilungen seines Ressorts, die sich mit der Bekämpfung von Cyberkriminalität beschäftigen, wich Herr Bundesminister für Inneres unter dem Deckmantel "sicherheits- und kriminaltaktischer Überlegungen" aus, wobei kein vernünftiger Grund ersichtlich ist, weshalb von der Beantwortung der betreffenden Fragen Abstand genommen wurde.

Aussagen über die personelle und budgetäre Ausstattung der Abteilungen "Cybercrime Competence Center" (C4) des Bundeskriminalamtes sowie des „Cyber Security Center“ (CSC) des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sind wesentlich für der Beurteilung, ob Österreichs Sicherheitsbehörden angemessen auf die Bedrohungslagen im Bereich der Cyber Security reagieren.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Personen sind im „Cyber Security Center“ (CSC) des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung beschäftigt?

a.    Wie viele dieser Personen sind aktiv mit der Aufklärung von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität befasst?

2.    Wie viel Budget hat das „Cyber Security Center“ (CSC) des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zur Verfügung?

3.    Wie viele Personen sind im "Cybercrime Competence Center" (C4) des Bundeskriminalamtes beschäftigt?

a.    Wie viele dieser Personen sind aktiv mit der Aufklärung von Straftaten im Bereich Cyberkriminalität befasst?

4.    Wie viel Budget hat das "Cybercrime Competence Center" (C4) des Bundeskriminalamtes zur Verfügung?

5.    Wie sieht das genaue Aufgabenprofil des:

a.    "Cyber Security Center" (CSC) des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung aus?

b.    "Cybercrime Competence Center" (C4) des Bundeskriminalamtes aus?

6.    Inwiefern unterscheiden sich die beiden Entitäten hinsichtlich des Aufgabenprofils bzw wie sieht die Aufgabenverteilung zwischen den beiden Einrichtungen im Bereich Ermittlung, Aufklärung, Prävention im Bereich der Cyberkriminalität aus?

7.    Welche Maßnahmen werden getroffen um die Aufklärungsquote im Bereich der Cyberkriminalität zu verbessern?

8.    Welche Maßnahmen werden getroffen um die österreichischen Wirtschaftstreibenden aktiv vor Cyberkriminalität zu schützen?

9.    Ist es angedacht das Prinzips der Tatortzuständigkeit und der grundsätzlichen Zuständigkeit aller Exekutivbediensteten für die Aufklärung von Cybercrime-Delikte abzuändern?

10. Macht es aus Sicht des Ministers Sinn, eine spezialisierte und zentrale Sonderermittlungseinheit (Soko) zu schaffen, die für die Aufklärung von Cybercrime-Delikten im engeren Sinn betraut ist und somit Know-How innerhalb der Kriminalpolizei auf dem Gebiet der Cyberkriminalität zu bündeln?

11. In Ergänzung zur Beantwortung der Fragen 16-18 in der Anfragebeantwortung 1837/AB vom 04.12.2018 zu 1823/J des Herrn BM: 

a.    Wie viele angezeigte Fälle gab es im Bereich der Cyberkriminalität im gesamten Jahr 2018? Bitte um Aufschlüsselung nach Delikt?

b.    Wie hoch war die Aufklärungsquote im Bereich der Cyberkriminalität im gesamten Jahr 2018? Bitte um Aufschlüsselung nach Delikt?

c.    Wie hoch war die Schadenssumme der im Bereich der Cyberkriminalität im gesamten Jahr 2018 begangenen Delikte?